Das Verkehrsrecht bietet unterschiedliche Sanktionierungsoptionen, wenn Fahrer sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Das Fahrverbot ist eine der schwerwiegendsten Konsequenzen: Sie müssen den Führerschein abgeben. Doch wo soll er eigentlich hin?
FAQ: Führerschein abgeben
Sie können das Dokument an die zuständige Bußgeldstelle senden oder der örtlichen Polizei übergeben.
Wiederholungstäter müssen den Führerschein am ersten Tag der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid abgeben. Ersttäter können den Zeitpunkt selbst wählen, müssen den Führerschein jedoch spätestens vier Monate nachdem der Bescheid rechtskräftig geworden ist abgeben.
Der Führerschein wird Ihnen ausgehändigt, sobald das Fahrverbot endet.
Führerschein abgeben – mehr im Video
Allgemeines zur Führerscheinabgabe bei Fahrverbot
Inhalt
Einmal das Gaspedal voll durchtreten auf der freien Autobahn – keine gute Idee, wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung angegeben ist. Dann kann aus dem kurzen Adrenalinkick schnell ein unangenehmer Schock werden.
Werden Sie dabei geblitzt, ist mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Fahrverbot auszugehen. In dieser Zeit ruht die Fahrerlaubnis und Sie sind nicht berechtigt Kfz im Straßenverkehr zu führen. Das Fahrverbot hat eine Maximaldauer von drei Monaten und ist nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu verwechseln.
Bei letzterem wird nämlich das Dokument vernichtet. Nach Ablauf einer Sperrfrist kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden. Der Führerschein wird dann komplett neu ausgestellt.
Bei einem Fahrverbot müssen Sie den Führerschein lediglich abgeben. Wo dieser dann verwahrt wird, damit das Dokument nicht verloren geht, erklären wir im nachfolgenden Abschnitt genauer.
Fahrverbot: Wo Sie den Führerschein abgeben müssen
Wurde ein Fahrverbot verhängt, müssen Sie den Führerschein abgeben. Wo und auf welchem Weg Sie dies tun, bleibt in aller Regel Ihnen überlassen. Das Dokument kann bei der zuständigen Behörde oder der örtlichen Polizei angegeben werden.
Wenn Sie bei einem Fahrverbot den Führerschein abgeben und die Polizei diesen in amtliche Verwahrung nehmen soll, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen, damit der Fall bearbeitet werden kann:
- Bußgeldbescheid (zur Ermittlung vom Aktenzeichen)
- Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
Wann Sie den Führerschein abgeben müssen, hängt davon ab, ob Sie Ersttäter sind oder schon mal ein Fahrverbot aussitzen mussten. Ist letzteres der Fall, muss das Dokument unverzüglich in Verwahrung gegeben werden.
Bei Ersttätern sind die Regelungen etwas lockerer. Nach Rechtskraft vom Bußgeldbescheid haben Sie vier Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten. Dies erfolgt immer im Monatsrhythmus. Den Termin zur Abgabe können Sie dann in aller Regel frei wählen.
Dabei können Sie den Führerschein persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben oder diesen per Einschreiben an selbige senden. Anfallende Portokosten müssen Sie selbst tragen.
Abgabe vom Führerschein bei Fahrverbot: Wo bekommen Sie das Dokument zurück?
Es stellt sich natürlich auch die Frage, wenn Sie Ihren Führerschein abgeben, wo und wann Sie das Dokument zurückerhalten. Das wo hängt davon ab, bei wem Sie das Dokument in Verwahrung gegeben haben und ob Sie ihn persönlich abgegeben oder per Post geschickt haben.
Haben Sie den Führerschein eingeschickt, so erhalten Sie ihn nach Ablauf vom Fahrverbot ebenfalls postalisch zurück. Wurde er bei der Behörde persönlich abgegeben, können Sie ihn auch dort wieder abholen.
Sind Sie selbst verhindert, kann ein Angehöriger oder Bekannter diese Aufgabe für Sie übernehmen. Eine entsprechende Vollmacht ist dann allerdings vonnöten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Bürger in unserer Gemeinde hat hier vorgesprochen: ihm wird voraussichtlich ein vierwöchiges Fahrverbot vom Landratsamt in Bayern erteilt. Muss der Bürger den Führerschein nach Bayern schicken oder kann er ihn hier im Rathaus abgeben. Die Polizei hier im Ort lehnt es ab.
Mit freundlichem Gruß
Gemeinde Gnarrenburg
Anja S.