Führerschein der Klasse 1a: Für welche Fahrzeuge gilt die Fahrerlaubnis?

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Für die meisten Fahrzeugführer ist der Führerschein weit mehr als nur ein Stück Papier, das ihnen die Fortbewegung von A nach B ermöglicht. Mit ihm ist vielmehr ein Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit verbunden. Mit der Reform der Führerscheinklassen 1999 hat sich allerdings einiges verändert, sodass sich viele Besitzer älterer Scheine fragen, was ihr Führerschein noch wert ist. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie über den Führerschein der Klasse 1a wissen müssen.

FAQ: Führerscheinklasse 1a

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Führerscheinklasse 1a fahren?

Früher durften mit der Führerscheinklasse 1a nur Motorräder bis zu 25 kW gefahren werden. Heute dürfen Sie damit alle Arten von Motorrädern führen. Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h dürfen Sie ebenfalls bedienen.

Dürfen auch Quads mit dieser Klasse gefahren werden?

Mit einigen Einschränkungen dürfen Sie auch Quads fahren. Diese sind im Text genauer erläutert.

Muss der alte Führerschein irgendwann umgeschrieben werden?

Ja, bis zum Jahr 2033 müssen alle EU-Bürger einen Führerschein im Scheckkarten-Format besitzen.

Fahrzeuge, die Sie mit dem Führerschein der Klasse 1a fahren dürfen

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse 1a fahren?
Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse 1a fahren?
Der Führerschein der Klasse 1a ist etwas in die Jahre gekommen. Droht ihm jetzt das Aus?
Der Führerschein der Klasse 1a ist etwas in die Jahre gekommen. Droht ihm jetzt das Aus?

Durch die Umstellung und Modifizierungen, die in der Vergangenheit wiederholt an den Fahrerlaubnisklassen vorgenommen wurden, ist die Verwirrung bei den Inhabern von alten Führerscheinklassen, wie der 1a, verständlicherweise groß. In erster Linie interessiert sie natürlich die Frage, welche Kraftfahrzeuge sie nach der neuen Regelung fahren dürfen.

Und diese Frage ist durchaus relevant, immerhin machen Sie sich strafbar, wenn Sie ein Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis auf öffentlichem Grund und Boden bewegen. Ein solches Verhalten kann hohe Geld- oder sogar Haftstrafen nach sich ziehen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie sich dieses Vergehens unwissentlich oder absichtlich zu Schulden kommen lassen.

Im Grunde genommen ist der Führerschein der Klasse 1a ein Motorradführerschein. Sie dürfen mit ihm allerdings zu Beginn nicht alle Krafträder jeder erdenklichen Größe und Geschwindigkeit fahren, stattdessen ist die Leistung der Maschinen begrenzt. Aus diesem Grund galt die Führerscheinklasse 1a seinerzeit als beliebter Einsteigerführerschein.

Prinzipiell konnten Sie mit einem Führerschein der Klasse 1a alle Krafträder fahren, so lange sie auf 25 kW begrenzt waren und das Verhältnis zwischen Leistung und Leergewicht nicht mehr als 0,16 kW betrug. Es war auch möglich, in die Fahrzeugklasse 1 aufzurücken, sodass Sie alle Motorräder ohne jegliche Einschränkung fahren konnten. Voraussetzung dafür war lediglich, dass Sie den Führerschein der Klasse 1a seit mindestens zwei Jahren besessen und über ausreichend Fahrpraxis verfügt haben, d. h. Sie mussten in der Summe 4000 km Minimum gefahren sein.

Lassen Sie den Führerschein der Klasse 1a umschreiben, erhalten Sie eine Fahrerlaubnis für die folgenden Klassen:

AusstellungsdatumModerne EntsprechungSchlüsselzahlen
Vor dem 01.01.1989A, AM, A1, A2, LL174, L175
Ab dem 01.01.1989A, AM, A1, A2, LL174

Führerschein der Klasse 1a: Landwirtschaftliche Fahrzeuge fahren

Führerscheinklasse 1a: Mit ihm können Sie u. U. sogar einen Traktor fahren.
Führerscheinklasse 1a: Mit ihm können Sie u. U. sogar einen Traktor fahren.

Was vielen Besitzern von einem Führerschein der Klasse 1a gar nicht bewusst ist, ist die Tatsache, dass Sie mit dieser Fahrerlaubnis auch berechtigt sind, landwirtschaftliche Fahrzeuge zu fahren. Entscheidend dafür ist die im Führerschein angegebene Schlüsselzahl 174.

Sie dürfen damit landwirtschaftliche Zugmaschinen führen, deren Höchstgeschwindigkeit die Grenze von 40 km/h nicht überschreitet. Des Weiteren sind Sie mit dem Führerschein Klasse 1a dazu berechtigt, eine Kombination aus Zugmaschine und einachsigem Anhänger zu fahren, so lange Sie dabei nicht schneller als 25 km/h sind. Auch zweiachsige Anhänger sind denkbar, wenn der Abstand zwischen ihnen nicht mehr als einen Meter beträgt.

Abhängig vom Datum des Erwerbs kann der Führerschein der Klasse 1a auch die Schlüsselzahl 175 enthalten. In diesem Fall dürfen Sie landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h führen. Der Hubraum der Maschine darf dabei allerdings nicht größer als 50 ccm sein. Außerdem dürfen Sie Kfz fahren, die nicht durch die Kraftrad-Führerscheinklassen (A, A1, A2 und AM) abgedeckt sind. Mit dem Führerschein der Klasse 1a können Sie also auch Traktoren und kleine Lkw führen, wenn die Schlüsselzahl 175 Sie dazu berechtigt.

Dürfen Sie mit Quads mit dem Führerschein der Klasse 1a fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse 1a können Quads nur eingeschränkt gefahren werden.
Mit dem Führerschein der Klasse 1a können Quads nur eingeschränkt gefahren werden.

Da sich das Quadfahren wachsender Beliebtheit erfreut, möchte manch ein Fahrer gerne wissen, ob er mit seinem Führerschein der Klasse 1a eine derartige Spritztour unternehmen darf. Motorradführerscheine sind für Quads eigentlich nur bedingt geeignet, wer hingegen einen Pkw-Führerschein hat, kann Quads jeder erdenklichen Größe und Geschwindigkeit fahren.

Mit Einschränkungen können Sie auch mit einem Führerschein der Klasse 1a Quads fahren. Dafür ist nämlich als Alternative zur Fahrerlaubnis der Klasse B auch ein Führerschein der Einteilung S bzw. AM (häufig als Rollerführerschein bezeichnet) geeignet und diese Führerscheinklasse ist in der 1a-Fahrerlaubnis eingeschlossen.

Wer mit dem Führerschein der Klasse 1a Quad fahren möchte, kann die geländegängigen Fahrzeuge steuern, so lange ihre Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht übertrifft und die Größe des Hubraums 50 ccm nicht überschreitet. Um nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft zu werden, sollten die Fahrer prüfen, ob ihr Quad die hier genannten Bedingungen erfüllt. Die entsprechenden Informationen finden sie in der Zulassung des Quads.

Was Sie zur Umschreibung von Ihrem Führerschein der Klasse 1a wissen sollten

Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse 1a? Dann müssen Sie ihn bis 2033 umschreiben lassen.
Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse 1a? Dann müssen Sie ihn bis 2033 umschreiben lassen.

Wie bereits erwähnt, haben die Führerscheinklassen im Laufe der Jahre einige Veränderungen erfahren. Und auch die Führerscheine selbst haben sich verändert: Von der Papierversion hin zum Scheckkartenformat. Zu dieser gehört auch der zwischen 2009 und 2013 von der Europäischen Union ausgearbeitete Führerschein. Mit ihm sollen die Vielzahl der verschiedenen Formate abgeschafft und die Führerscheine innerhalb der Mitgliedstaaten zukünftig vereinheitlicht werden.

Wer seine theoretische und praktische Motorrad-Prüfung in jüngerer Zeit bestanden hat, erhielt natürlich den EU-Führerschein gleich ausgehändigt. Doch was ist mit jenen, die noch einen alten Führerschein der Klasse 1a besitzen? Müssen sie ihn, um der Einheitlichkeit willen, umtauschen?

In der Tat besteht für die Inhaber von alten Fahrerlaubnissen die Pflicht, diese gegen den neuen Führerschein auszutauschen. Bevor Sie jetzt aber überstürzt aufbrechen, um Ihre Führerscheinklasse 1a umschreiben zu lassen, sei gesagt, dass der alte Führerschein noch einige Jahre gültig bleibt. Bis spätestens 19. Januar 2033 werden alte und neue Führerscheine nebeneinander existieren. Wann die Umschreibung Pflicht ist, hängt vom Ausstellungs- bzw. Geburtsjahr ab:

Bei Führerscheinen aus Papier (z. B. rosa Führerschein):

  • Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr ab 1971: 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat (ältere EU-Führerscheine):

  • ausgestellt von 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • ausgestellt von 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • ausgestellt von 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • ausgestellt ab 2008: 19. Januar 2029
  • ausgestellt ab 2009: 19. Januar 2030
  • ausgestellt ab 2010: 19. Januar 2031
  • ausgestellt ab 2011: 19. Januar 2032
  • ausgestellt ab 2012: 19. Januar 2033

Wenn Sie die Umschreibung in Angriff nehmen wollen, sollten Sie mit Ihrem Anliegen je nach Zuständigkeit das Straßenverkehrsamt, das Ordnungs- oder Landratsamt aufsuchen. Hier kann Ihr Führerschein der Klasse 1a gegen eine Gebühr von rund 25 Euro umgeschrieben werden.

Der EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig, deshalb müssen Sie sich rechtzeitig einen neuen bei der Fahrerlaubnisbehörde ausstellen lassen. Prüfungen oder anderweitige Nachweise Ihrer Fertigkeiten als Motorradfahrer werden allerdings nicht verlangt.

Für die Umschreibung von Ihrem Führerschein der Klasse 1a müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ihre Ausweispapiere, also Personalausweis oder Reisepass
  • Ihren Führerschein der Klasse 1a
  • ein biometrisches Lichtbild (Maße: 35 x 45 mm)

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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