Freisprecheinrichtung fürs Auto: Ist sie verpflichtend?

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Mittlerweile sollte jedem Kraftfahrer bewusst sein, dass es verboten ist, das Handy während der Fahrt zu benutzen. Selbst wenn der Blick nur wenige Sekunden auf dem Mobiltelefon ruht, treiben Sie das Unfallrisiko damit enorm in die Höhe. Daher ist das Telefonieren nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Aber ergibt sich daraus, dass Sie eine Freisprecheinrichtung verpflichtend im Auto nachrüsten müssen, wenn Sie Telefonate führen möchten?

Bußgeldtabelle: Ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefoniert

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Im Auto ohne Freisprech­einrich­tung mit dem Handy telefo­niert100 €1Hier prüfen **
… mit Gefähr­dung150 €21 MonatHier prüfen **
… mit Unfall­folge200 €21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner: Ohne Freisprecheinrichtung im Kfz telefoniert

Wurden Sie dabei ertappt, als Sie in Ihrem Pkw ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy ein Telefonat geführt haben? Auf welche Konsequenzen Sie sich in einem solchen Fall einstellen müssen, verrät Ihnen unser kostenloser Bußgeldrechner innerhalb weniger Sekunden!

FAQ: Freisprecheinrichtung

Was ist eine Freisprecheinrichtung?

Bei einer Freisprecheinrichtung handelt es sich um eine Kombination aus einem Mikrofon und einem Lautsprecher, mit der Sie telefonieren können, ohne das Handy mit der Hand aufnehmen zu müssen.

Ist die Nachrüstung einer Freisprecheinrichtung Pflicht?

Nein. Es steht Ihnen jedoch frei, eine mobile Freisprecheinrichtung im Auto zu nutzen oder eine Nachrüstung vornehmen zu lassen und eine somit fest verbauen zu lassen.

Womit muss ich rechnen, wenn ich während der Fahrt in einem Kfz ohne Freisprecheinrichtung telefoniere?

Nutzen Sie Ihr Telefon ohne Freisprecheinrichtung im Auto, müssen Sie sich auf ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg einstellen. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung oder sogar einem Unfall, steigt der Betrag auf 150 bzw. 200 Euro an. Hinzu kommen in beiden Fällen zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Video: Das Wichtigste zum Handyverstoß

Erfahren sie in diesem Video, unter welchen Umständen die Handynutzung am Steuer verboten ist.
Erfahren sie in diesem Video, unter welchen Umständen die Handynutzung am Steuer verboten ist.

Wobei handelt es sich genau um eine Freisprecheinrichtung?

Lassen Sie eine Freisprecheinrichtung einbauen, müssen Sie das Handy zum Telefonieren nicht mehr in die Hand nehmen.
Lassen Sie eine Freisprecheinrichtung einbauen, müssen Sie das Handy zum Telefonieren nicht mehr in die Hand nehmen.

Eine Freisprecheinrichtung oder auch -anlage ist in den unterschiedlichsten Formen und Farben erhältlich. Allgemein handelt es sich dabei um eine Konstellation aus einem Mikrofon sowie einem Lautsprecher, mit der telefoniert werden kann, ohne sich das Gerät dabei ans Ohr halten zu müssen. Dies funktioniert beispielsweise mittels Bluetooth oder Kopfhörern, die gleichzeitig auch über ein Mikrofon verfügen.

Auch eine mit dem Autoradio integrierte Freisprecheinrichtung kann erworben werden. Sie müssen daher eine Freisprecheinrichtung nicht unbedingt nachrüsten lassen, da es quasi unzählige Möglichkeiten gibt, das Freisprechen im Auto auf eine andere Weise zu ermöglichen. Es muss daher bei einer Freisprecheinrichtung kein Festeinbau sein. Von Bedeutung ist vielmehr, dass das Handy zum Telefonieren nicht händisch aufgenommen werden muss.

Was besagt das Gesetz zur Freisprechanlage?

Die rechtliche Grundlage zur Nutzung einer Freisprechanlage im Pkw während der Fahrt befindet sich in § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dort heißt es:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. […]“

Eine mit Bluetooth betriebene Kfz-Freisprecheinrichtung kann Sie vor einem Bußgeldbescheid schützen.
Eine mit Bluetooth betriebene Kfz-Freisprecheinrichtung kann Sie vor einem Bußgeldbescheid schützen.

Es besteht demzufolge keine Pflicht dazu, den Einbau einer Freisprecheinrichtung vorzunehmen. Schließlich gibt es auch Fahrer, die beim Fahren gänzlich auf das Telefonieren verzichten möchten und eine solche daher gar nicht benötigen. Gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis, brauchen Sie jedoch in jedem Fall eine Freisprecheinrichtung, um im Auto mit dem Handy telefonieren zu dürfen. Schließlich bedarf es dazu lediglich einer „kurzen Blickzuwendung zum Gerät“.

Unabhängig davon, ob Sie auf eine mobile Freisprecheinrichtung per App zurückgreifen, oder eine solche Anlage nachrüsten und somit fest einbauen lassen – Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog können Sie nur vermeiden, wenn Sie diese auch tatsächlich benutzen, wenn Sie angerufen werden.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise

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