Frauenparkplatz: Parken für Männer verboten?

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„Frauenparkplatz”, „Nur für Frauen”, „Bitte für Frauen freihalten” – Solche oder ähnliche Schilder sind Ihnen bei der Parkplatzsuche vielleicht auch schon begegnet. Aber wie ernst sind sie zu nehmen? Besteht hier tatsächlich ein Parkverbot für Männer? Und warum gibt es überhaupt Frauenparkplätze?

FAQ: Frauenparkplatz

Warum gibt es Frauenparkplätze?

Frauenparkplätze sollen das Sicherheitsempfinden von Frauen im öffentlichen Raum verbessern. Daher befinden sich solche Parkplätze oft in der Nähe von Ausgängen oder Fluchtwegen. Sie sind gut ausgeleuchtet und werden videoüberwacht. Parkplätze, die extra für Familien bzw. Mütter mit Kindern ausgewiesen sind, sind zudem breiter, sodass sich Kinderwagen leichter ein- und ausladen lassen.

Darf ich als Mann auf einem öffentlichen Frauenparkplatz parken?

Ja. Befindet er sich im öffentlichen Verkehrsraum, gilt ein Frauenparkplatz rechtlich als ganz normaler Parkplatz und darf von jedem benutzt werden. In der StVO sind Frauen- oder Familienparkplätze nämlich nicht aufgeführt. Somit haben sie auch keine juristische Bewandtnis (anders als Behindertenparkplätze).

Was gilt auf privaten Frauenparkplätzen?

Auf privaten Parkplätzen, auf denen nicht die StVO gilt, kann der Eigentümer tatsächlich durchsetzen, dass nur Frauen auf den gekennzeichneten Flächen parken dürfen. Autofahrer, die sich nicht daran halten, müssen mit einer Vertragsstrafe rechnen. Das kann z. B. eine Geldstrafe oder ein Hausverbot sein.

Frauenparkplätze sollen das Sicherheitsempfinden stärken

Welchen Sinn haben Frauenparkplätze?
Welchen Sinn haben Frauenparkplätze?

Parkplätze und Parkhäuser wirken auf manche Personen sehr unheimlich. Besonders in den Abend- und Nachtstunden, wenn sie nahezu menschenleer und obendrein noch schlecht beleuchtet sind, steigt die Angst vor einem plötzlichen Überfall. Diese Angst besteht vor allem bei Frauen, was dazu führen kann, dass sie derartige Räume meiden und sich dadurch in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken.

Um das Sicherheitsempfinden von Frauen zu stärken, wurden in den 1990ern deshalb Frauenparkplätze eingeführt. Diese sind mit einem Schild oder einer Bodenmarkierung gekennzeichnet und sollen ausschließlich Frauen vorbehalten sein.

Ein Frauenparkplatz zeichnet sich meist durch verschiedene Eigenschaften aus, die für ein besseres Sicherheitsgefühl sorgen sollen:

  • Der Frauenparkplatz befindet sich in der Nähe eines Ausgangs oder Fluchtwegs, sodass die Frauen nur kurze Wege auf dem Parkplatz zurücklegen müssen.
  • Er ist gut ausgeleuchtet.
  • Der Parkplatz ist videoüberwacht.
  • Es gibt Notrufmöglichkeiten.

Frauenparkplätze sind in Deutschland inzwischen weit verbreitet. Das liegt auch daran, dass die Garagenverordnungen einiger Bundesländer die Errichtung von Frauenparkplätzen explizit vorschreiben. In Brandenburg zum Beispiel müssen in Großgaragen mindestens 30 Prozent der Stellflächen Frauenparkplätze sein.

Es gibt wohlgemerkt keine Daten darüber, ob Frauenparkplätze die Anzahl an Überfällen auf Frauen in der Öffentlichkeit tatsächlich reduzieren. Was Studien jedoch bestätigen, ist der Umstand, dass sich Frauen dank der speziellen Parkplätze sicherer fühlen.

Dürfen hier wirklich nur Frauen parken?

Auf einem privaten Frauenparkplatz sollen nur Frauen parken.
Auf einem privaten Frauenparkplatz sollen nur Frauen parken.

Ein Frauenparkplatz soll tatsächlich nur von Frauen genutzt werden. Das heißt aber nicht, dass hier ein Parkverbot für Männer besteht. Dazu müssten Frauenparkplätze in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgeführt sein, wie z. B. Behindertenparkplätze. Da dem nicht so ist, gelten Frauenparkplätze rechtlich gesehen als ganz normale Parkplätze. Und das bedeutet, dass jeder sie nutzen darf, egal welches Geschlecht die Person besitzt. Die Absicht, dass der Parkplatz Frauen vorbehalten ist, kann von Ordnungskräften nicht durchgesetzt werden.

Dies gilt allerdings nur für Frauenparkplätze im öffentlichen Verkehrsraum. In privaten Parkhäusern bzw. auf privaten Parkplätzen gilt die StVO üblicherweise nicht. Stattdessen bestimmt der Eigentümer die Regeln. Das bedeutet auch, dass er bestimmen kann, dass manche Parkplätze nur Frauen benutzen dürfen. Missachtet ein Betroffener diese Anordnung, muss er mit einer Vertragsstrafe rechnen, wie z. B. einer Geldstrafe oder einem Hausverbot. Die Parkplatzregeln müssen dafür gut sichtbar angezeigt werden.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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