Mit dem Firmenwagen geblitzt: Was kommt auf Sie zu?

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Mit dem Firmenwagen geblitzt zu werden ist immer unangenehm, doch wenn Sie beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, bekommen Sie den Strafzettel für den Firmenwagen meist nicht sofort zugestellt. Welche Konsequenzen können folgen und wer zahlt die Kosten?

FAQ: Geblitzt mit dem Firmenwagen

Wer muss das Bußgeld zahlen, wenn ein Fahrer mit dem Firmenwagen geblitzt wird?

Für einen Verkehrsverstoß in Deutschland haftet immer der Fahrer, der diesen begangen hat, nicht der Fahrzeughalter.

Wie kann der Fahrer ermittelt werden, wenn er mit dem Firmenwagen unterwegs war?

Der Fahrzeughalter erhält entweder einen Anhörungs– oder einen Zeugenfragebogen, um den wahren Schuldigen zu benennen. Er ist hier in der Regel zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.

Was passiert, wenn der schuldige Fahrer trotzdem nicht ermittelt werden kann?

In diesem Fall kann dem Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.

Geblitzt mit dem Firmenwagen: Welche Folgen drohen?

Mit dem Firmenwagen geblitzt zu werden hat dieselben Konsequenzen wie mit dem privaten Pkw.
Mit dem Firmenwagen geblitzt zu werden hat dieselben Konsequenzen wie mit dem privaten Pkw.

Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, mit welchem Fahrzeug Sie geblitzt werden: Ob privater Pkw oder Dienstwagen, in Deutschland gilt immer die Fahrerhaftung. Demgemäß muss auch immer derjenige für eine Ordnungswidrigkeit aufkommen, der diese auch begangen hat. Die zuständige Behörde legt Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog also immer dem Fahrer des Fahrzeugs auf, nicht dem Fahrzeughalter.

Mit dem Dienstwagen geblitzt: Die Konsequenzen sind dieselben

Sind Sie mit dem Firmenwagen geblitzt worden, so weichen die Konsequenzen daher nicht von denen ab, die auch mit dem eigenen Pkw drohen würden. Im Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung können das je nach Höhe ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot sein.

Den Strafzettel für den Firmenwagen erhält der Fahrzeughalter - in den meisten Fällen also der Chef.
Den Strafzettel für den Firmenwagen erhält der Fahrzeughalter – in den meisten Fällen also der Chef.

Etwaige Kosten müssen ebenfalls vom Fahrzeugführer getragen werden. Eine generelle Übernahmeregelung des Unternehmens ist gesetzlich nicht zulässig. Eine Erstattung im Nachhinein kann nur in Sonderfällen genehmigt werden, wenn beispielsweise die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, weil ein wichtiger Termin eingehalten werden musste. In den meisten Fällen zahlen Unternehmen die Bußgelder ihrer Mitarbeiter jedoch nicht.

Der Ablauf: Wer erhält den Bußgeldbescheid?

Trotzdem werden Sie in vielen Fällen den Bußgeldbescheid nicht direkt erhalten, wenn Sie mit dem Firmenwagen geblitzt wurden. Üblich ist folgender Ablauf:

  • Ihr Chef erhält von der zuständigen Behörde entweder direkt den Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen. Durch diesen Schritt soll in Erfahrung gebracht werden, wer überhaupt geblitzt wurde im Firmenwagen. Ein Anhörungsbogen erfragt diesen Punkt.
  • Konnte der Fahrer so ermittelt werden, geht der Bußgeldbescheid an ihn.
  • Konnte der Fahrer nicht ermittelt werden, erhält Ihr Chef einen Zeugenfragebogen. Möglich ist auch Amtshilfe: Durch das Blitzerfoto ist die Polizei in der Lage, die Firma nach dem Fahrer zu durchsuchen.
Die Behörde hat drei Monate Zeit, den Bescheid zuzustellen. Danach gilt er in der Regel als verjährt.

Geblitzt mit Firmenwagen: Im Anhörungsbogen die Aussage verweigern?

Sowohl im Anhörungsbogen als auch im Zeugenfragebogen für den Firmenwagen steht der Fahrzeughalter in der Pflicht, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Nur in dem Fall, dass eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen Fahrzeughalter und Fahrzeugführer besteht, darf die Aussage verweigert werden. Dies ist beim Firmenwagen jedoch in der Regel nicht der Fall. Ihr Chef muss also mit hoher Wahrscheinlichkeit den Fahrer benennen.

Fahrtenbuchauflage: Mögliche Folgen für die Firma

Geblitzt im Firmenwagen: Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, ist die Führung eines Fahrtenbuchs eine mögliche behördliche Auflage.
Geblitzt im Firmenwagen: Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, ist die Führung eines Fahrtenbuchs eine mögliche behördliche Auflage.

Als letzte Maßnahme, wenn trotz Anhörungs- und Zeugenfragebogen der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, können Behörden der Firma das Führen eines Fahrtenbuches auferlegen. Alle Fahrer des Wagens müssen sich dann in ein Fahrtenbuch eintragen, wenn sie das Firmenfahrzeug nutzen wollen. Das macht es möglich, die Mitarbeiter, die mit dem Firmenwagen geblitzt wurden, zweifelsfrei zu ermitteln. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder.

Im Video zusammengefasst: Geblitzt mit dem Firmenwagen

Mit dem Firmenwagen geblitzt – wer zahlt? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Video!
Mit dem Firmenwagen geblitzt – wer zahlt? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Video!

Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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