Bei einem Unfall zu wissen, was zu tun ist, kann Leben retten. Doch auch die Schadensregulierung gestaltet sich oft einfacher, wenn die Abläufe bekannt sind. Das gilt selbstverständlich auch im Urlaub. Wissen Reisende welches Verhalten in Finnland bei einem Unfall wichtig und vorgeschrieben ist, kann das nur von Vorteil sein.
FAQ: Unfall in Finnland
Muss ich eine Warnweste tragen, wenn ich das Auto nach einem Unfall verlasse?
Ja, sofern sich der Unfall nicht innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ereignet hat. Missachten Sie diese Regelung, riskieren Sie ein Bußgeld in Finnland.
Wie lautet die Notrufnummer in Finnland?
Wollen Sie in Finnland den Notruf verständigen, müssen Sie die Nummer 112 wählen. Hierdurch können Sie den Rettungsdienst sowie die Polizei informieren. Letztere herbeizurufen, empfiehlt sich bei einem Unfall in Finnland immer.
Wie gestaltet sich die Schadensregulierung bei einem Unfall in Finnland?
Die Schadensregulierung folgt immer dem Land, in dem der Unfall passiert ist. Daher richtet sich auch die Höhe des Schmerzensgeldes bzw. des Schadensersatzes nach finnischem Recht.
Richtiges Verhalten beim Unfall sollte einem Schema folgen
Inhalt
Der größte Teil der finnischen Straßen führt durch Wälder und Naturlandschaften. Bis zu 100.000 Elche streifen durch das Land. Da sind Kollisionen auf der Straße nicht unbedingt eine Seltenheit. Aber auch der Stadtverkehr in Helsinki oder Espoo kann seine Tücken haben, besonders dann, wenn Urlauber sich nicht auskennen. Neben den Verkehrsregeln sollten daher auch Informationen zum Verhalten bei Unfällen zur Reisevorbereitung dazu gehören.
Kommt es in Finnland zu einem Unfall, gelten grundsätzlich dieselben Verhaltensregeln wie in Deutschland. Zunächst muss die Unfallstelle abgesichert werden. Dabei sollten betroffen immer darauf achten, dass sie sich nicht selbst in Gefahr bringen. Das Warndreieck sollte dann so aufgestellt werden, dass der nachfolgende bzw. der entgegenkommende Verkehr rechtzeitig auf den Unfall aufmerksam wird.
Versorgung von Verletzten ist auch in Finnland Pflicht
Nach der Absicherung steht die Versorgung der Verletzten an erster Stelle. In Finnland gilt beim Unfall ebenfalls, dass der Notruf zu verständigen ist, wenn Personen verletzt sind. Dieser ist unter der einheitlichen Nummer 112 erreichbar.
Über diese Nummer werden sowohl die Rettungskräfte als auch die Polizei herbei gerufen. Grundsätzlich sollte in Finnland bei einem Unfall, auch wenn es nur Blechschäden sind, die Polizei verständigt werden. Die Pflicht dazu besteht auch immer, wenn es sich um einen Wildunfall handelt.
Bei reinen Blechschäden bzw. nachdem die Verletzten versorgt wurden, ist eine detaillierte Aufnahme des Unfalls von großer Bedeutung. Hier ist sollte immer der europäische Unfallbericht verwendet werden. In diesem sind Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherungsinformationen der Unfallbeteiligten festzuhalten. Zudem sollte der Unfallhergang so ausführlich wie möglich beschrieben werden. Fotos und Skizzen der Unfallstelle können darüber hinaus für die Schadensregulierung wichtig sein.
Schadensregulierung in Finnland nach einem Unfall
Damit die Regulierung sowie auch die Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche in Finnland nach einem Unfall erfolgen können, sollten einige Punkte beachtet werden. Es gibt die Möglichkeit, die Regulierung im Ausland über die finnische Versicherung abzuwickeln oder dies von Deutschland aus über einen Regulierungsbeauftragten erfolgen zu lassen.
Im Zweifelsfall können Betroffene einen Anwalt konsultieren. Dieser kann Ansprüche, die in Finnland nach einem Unfall entstanden sind, prüfen und entsprechend beraten.