Fingierter Unfall: Wie können Sie sich gegen Versicherungsbetrug wehren?

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Jährlich entstehen den Versicherern Schäden in Milliardenhöhe aufgrund von Versicherungsbetrug durch fingierte Unfälle. Nicht selten werden dabei Unbeteiligte in manipulierte Verkehrsunfälle hineingezogen- Welche Maschen Versicherungsbetrüger häufig haben und was Sie als Geschädigter tun können, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Fingierter Unfall

Ist es strafbar, einen Unfall zu fingieren?

a, es handelt sich hierbei um einen Versicherungsmissbrauch im Sinne des § 265 StGB, wenn der Täter damit für sich oder andere Leistungen der Versicherung erschleichen will.

Welche Folgen hat ein fingierter Unfall?

Dem verurteilten Täter drohen bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Der Versicherer kann außerdem Schadensersatz verlangen. Der Versicherer kann außerdem Schadensersatz verlangen.

Wie lässt sich ein fingierter Unfall nachweisen?

Das ist mitunter recht schwierig, insbesondere wenn es sich um professionelle bzw. organisierte Betrüger handelt. Diese führen nicht nur absichtlich Unfälle herbei, sie nutzen außerdem falsche Zeugenaussagen, was die Aufdeckung erheblich erschwert.

Ein fingierter Unfall ist kein Kavaliersdelikt

Fingierter Verkehrsunfall: Der Versicherungsbetrug erfüllt einen Straftatbestand.
Fingierter Verkehrsunfall: Der Versicherungsbetrug erfüllt einen Straftatbestand.

Ein fingierter Unfall bedeutet für Versicherer immer Verluste. Angesichts der Tatsache, dass es sich insgesamt jährlich um mehrere 100 Millionen Euro handelt, wird offenbar, dass es sich hierbei mitnichten um geringfügige Betrugsversuche handelt, selbst wenn es im Einzelfall nur wenige 100 Euro geht.

Der Versicherungsmissbrauch ist daher auch unter Strafe gestellt. Mit diesem Tatbestand beschäftigt sich § 265 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser kommt dann zur Anwendung, wenn der Tatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB nicht erfüllt ist:

„Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überläßt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft […].“ (§ 265 Absatz 1 StGB)

Neben einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe können auf entlarvte Versicherungsbetrüger auch weitere Forderungen zukommen. Die Versicherer könnten nämlich durchaus einen entsprechenden Schadensersatz von dem Beschuldigten einfordern.

Provozierter Unfall auch für Polizei und Versicherer schwer zu erkennen

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie ein fingierter Unfall ablaufen kann.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie ein fingierter Unfall ablaufen kann.

Ein fingierter Unfall folgt unterschiedlichen Mustern. Versicherungsbetrüger folgen häufig einer der folgenden Konstellationen, um einen Unfall zu provozieren und hiernach Schadensersatzzahlungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzufordern:

  • Ein fingierter Unfall wird von Zeit zu Zeit an Ampeln provoziert. Die Tatfahrer fahren dabei auf eine gerade auf gelb umgeschaltet Ampel mit unverminderter Geschwindigkeit zu und spielen so vor, noch bei Gelb über diese zu fahren. Fährt ein Fahrzeug dicht hinter ihnen, bremsen sie jedoch noch rechtzeitig und abrupt auf und provozieren so einen Auffahrunfall.
  • Nach einem Unfall werden Schäden, die nicht selbst durch die Kollision entstanden sind, als Unfallschäden geltend gemacht und entsprechend abgerechnet. Hierzu lassen sich nicht nur Personen mit krimineller Energie verleiten.
  • An Stellen, wo rechts vor links gilt, warten die Fahrer, und fahren im letzten Moment doch noch aus der Seitenstraße raus, um von ihrem Vorfahrtrecht Gebrauch zu machen. Andere Fahrer, die bereits zu nah an den Kreuzungsbereich herangefahren sind, können eine Kollision nicht mehr immer rechtzeitig vermeiden.
  • Zwei Versicherungsbetrüger sprechen sich ab und konstruieren untereinander einen Schadensfall. Ein derart fingierter Unfall hat zumeist zum Ziel, den Schadensersatz gegenüber der Versicherung zwar abzurechnen, nicht jedoch seinem Zweck zuzuführen.
  • Die Täter stellen ein hochwertiges Fahrzeug ab, das von einem gestohlenen Wagen beschädigt wird. Die Fahrer flüchten und der Besitzer des edlen Wagens macht Schadensersatz geltend (sog. „Berliner Modell“).
Ein fingierter Unfall kann mitunter nur selten aufgedeckt werden. Häufig erhärtet sich der Verdacht gegen bestimmte Personen erst, wenn diese in vergleichsweise kurzer Zeit relativ viele Unfallschäden regulieren ließ. Aber auch dann ist der Nachweis der Strafbarkeit nicht so einfach. Die Aufklärungsquote liegt beim Versicherungsbetrug zwischen 4 und 17 Prozent (Abweichung zwischen Statistiken).

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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