Im Falle eines Unfalls und auch durch sonstige Umstände kann es schnell zu einem Brand kommen. Bricht dieser in einem Bus aus, stellt das eine plötzliche Gefährdung vieler Menschen dar. Daher ist das Mitführen von mindestens einem Feuerlöscher in jedem Bus vorgeschrieben, der Personen befördert.
Bußgeldtabelle: Feuerlöscher im Bus
Tatbestand | Bußgeld für den Fahrer | Bußgeld für den Halter bzw. Auftraggeber |
---|---|---|
Busbetrieb ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Feuerlöscher an Bord | 15 € | 15 € |
FAQ: Feuerlöscher im Bus
Die Vorschrift zur Mitnahme von mindestens einem Feuerlöscher finden Sie in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Sowohl der Fahrer als auch der Halter müssen mit einer Sanktion rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, erfahren Sie in dieser Bußgeldtabelle.
Der Feuerlöscher muss mindestens zur Bekämpfung der Brandklassen A, B und C geeignet sein. Er muss also Brände fester und flüssiger Stoffe sowie Brände von Gasen löschen können. Details dazu können Sie hier nachlesen.
Muss ein Feuerlöscher im Bus vorhanden sein?
Inhalt
Die Regelungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dienen in hohem Maße der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dazu gehört auch, die Auswirkungen eines Unfalls zu begrenzen. Daher schreibt der Gesetzgeber etwa vor, dass sich Warnwesten und Erste-Hilfe-Koffer in Fahrzeugen befinden müssen.
Auch aus diesem Grund gilt eine generelle Mitführpflicht von mindestens einem Feuerlöscher in einem Bus, der Personen befördert. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld. Doch welchen genauen Regelungen unterliegt diese Pflicht?
§ 35g StVZO: Das sagt der Gesetzgeber
Die StVZO regelte ursprünglich gemeinsam mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) weite Bereiche des Straßenverkehrsrechts. Momentan wird sie allerdings in andere Verordnungen überführt – etwa die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Dennoch gelten die Regelungen, die in ihr festgeschrieben sind, in vollem Umfang. Auch für Busse gibt es bestimmte Vorgaben.
Hinsichtlich der Pflicht, Feuerlöscher in einem Bus mitzuführen, besagt die StVZO Folgendes:
In Kraftomnibussen muss mindestens ein Feuerlöscher, in Doppeldeckfahrzeugen müssen mindestens zwei Feuerlöscher mit einer Füllmasse von jeweils 6 kg in betriebsfertigem Zustand mitgeführt werden.
Wird diese Vorgabe missachtet, droht nicht nur dem Fahrer ein Bußgeld, sondern auch dem Fahrzeughalter. In beiden Fällen beläuft sich die zu zahlende Geldbuße gemäß dem Bußgeldkatalog für den Bus auf 15 Euro.
Anforderungen an Feuerlöscher im Bus
Welche Anforderungen müssen Feuerlöscher erfüllen, die in Bussen mitzuführen sind? Auch hierauf gibt § 35g StVZO eine Antwort. Die Löscher müssen mindestens für die Bekämpfung von Bränden der Brandklassen A, B und C geeignet sein.
Die Klassifizierung von Bränden nach ihrem brennbaren Stoff wird vorgenommen, weil verschiedene Löschmittel notwendig sind, um Brände verschiedener Art zu löschen. Die Einteilung basiert auf der Europäischen Norm EN 2 zum Brandschutz.
Ein Feuerlöscher in einem Bus muss Brände von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen löschen können. Ein entsprechender Vermerk über die Brandklassen, für die er verwendbar ist, muss auf dem Feuerlöscher durch Symbole angebracht sein.
Brandklasse | Beschreibung | Beispiele | Löschmittel |
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A | Brände fester Stoffe, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen | Holz, Papier, Kohle, Heu, Stroh, einige Kunststoffe (vor allem Duroplaste), Textilien | Wasser, wässrige Lösungen, Schaum, ABC-Pulver, Löschgel, verschiedene Kleinlöschgeräte wie z. B. Löschdecke |
B | Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen | Benzin, Ethanol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe (vor allem Thermoplaste), Ether, Lacke, Harz | Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid |
C | Brände von Gasen | Ethin (Acetylen), Wasserstoff, Erdgas, Methan, Propan, Butan, Stadtgas | ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid nur in Ausnahmefällen |
Mit Feuerlöschern dieser Art können meist Feuer in einer Entfernung von bis zu sechs Metern bekämpft werden. Brände der Klassen D und F muss ein Feuerlöscher im Bus nicht löschen können. Diese Brandklassen umfassen Brände von Metallen und Brände von Speiseölen und -fetten.
Was müssen Sie als Busfahrer und Fahrzeughalter beachten?
In jedem Fall muss ein Feuerlöscher leicht zu erreichen in unmittelbarer Nähe des Fahrersitzes angebracht sein. Das gilt nicht nur in einstöckigen Bussen, sondern auch in Doppelstockbussen. Der zweite Feuerlöscher im Bus, der in letzteren zwingend mitzuführen ist, muss in der oberen Fahrgastebene untergebracht werden.
Der Fahrer muss in der Benutzung des Feuerlöschers unterwiesen werden. Hierfür ist nicht nur er selbst verantwortlich, sondern insbesondere auch der Halter des Fahrzeugs, der das Erlangen der notwendigen Informationen ermöglichen muss. Nur so kann der Fahrer bei einem Unfall schnell und richtig handeln.
Weiterhin muss der Fahrzeughalter die Feuerlöscher im Bus jährlich mindestens einmal durch einen fachkundigen Prüfer auf Gebrauchsfähigkeit überprüfen lassen.
Dieser muss seinen Namen und den Tag der Prüfung auf einem Schild an dem Feuerlöscher vermerken. Bei der Prüfung ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Leistungswerte und technischen Merkmale der Feuerlöscher im Bus gewährleistet bleiben. Gleiches gilt im Falle des Nachfüllens und bei der Instandsetzung der Feuerlöscher.