Sind Lkw auf den Straßen unterwegs, kann es mitunter ganz schön voll werden. Aufgrund des Tempolimits kommt es durch Lkw öfter mal zu Behinderungen des Verkehrsflusses, gerade dann, wenn ein Lkw den anderen überholt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt deshalb vor, dass Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Aber wie sieht es in den Ferien aus? Zu dieser Zeit ist das Verkehrsaufkommen ja besonders hoch. Gibt es für Lkw auch ein Ferienfahrverbot?
Bußgeldtabelle für Missachtung des Lkw-Ferienfahrverbots
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Kfz während des Ferienfahrverbots geführt | 25 € |
Kfz länger als 15 Minuten während des Ferienfahrverbots geführt | 60 € |
Als Halter das Führen eines Kfz für länger als 15 Minuten während des Ferienfahrverbots zugelassen | 150 € |
Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung wurde nicht mitgeführt | 10 € |
FAQ: Ferienfahrverbot für Lkw-Fahrer
Das Ferienfahrverbot gilt für Lkw, die zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern eingesetzt werden und ein zulässiges Gesamgewicht von 7,5 t überschreiten oder mit Anhänger fahren. Welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie hier.
Das Ferienfahrverbot gilt an allen Samstagen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. August in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf festgelegten Strecken auf Autobahnen und Bundesstraßen.
Führen Sie den Lkw trotz Fahrverbot an einem Samstag in den Ferien, hat das ein Bußgeld von 25 Euro und bei mehr als 15 Minuten ein Bußgeld von 60 Euro zur Folge. Haben Sie als Halter angeordnet, dass der Lkw trotz Ferienfahrverbot geführt wird, droht ein Bußgeld von 150 Euro.
Lkw-Ferienfahrverbot gemäß der Ferienreiseverordnung
Inhalt
Das Ferienfahrverbot wurde 1985 eingeführt. Da in der Urlaubszeit hauptsächlich das Wochenende zur An- und Abreise genutzt wird und somit mehr Fahrzeuge unterwegs sind als sonst, wurde festgelegt, dass es Lkw an Samstagen in der Ferienzeit nur für einen bestimmten Zeitraum gestattet ist, auf gewissen Autobahnen und Bundesstraßen zu fahren. Die Ferienreiseverordnung regelt jedes Jahr neu, auf welchen Strecken das Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit gilt.
Das Fahrverbot für Lkw in den Ferien gilt für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen oder für Lastkraftwagen mit Anhänger. Sie legt fest, dass Lkw, die geschäftsmäßig oder entgeltlich Güter befördern, auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen an allen Samstagen im Zeitraum vom 1. Juli bis einschließlich zum 31. August in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht verkehren dürfen. Dies schließt auch damit verbundene Leerfahrten ein.
Lkw-Fahrer sollten sich also im Vorhinein darüber informieren, auf welchen Strecken die Ferienfahrverbote gelten. Dazu gehören in den meisten Fällen die Streckenabschnitte an einem Autobahnkreuz oder an einem Autobahndreieck, wo sich also mehrere Autobahnen treffen. Das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt im Gegensatz dazu für alle Straßen. Unter § 1 der Ferienreiseverordnung werden alle Strecken auf Autobahnen und Bundestraßen aufgeführt, für die das Lkw-Fahrerbot in den Ferien gilt. Die Verbote gelten grundsätzlich für beide Fahrtrichtungen.
Das Ziel des Ferienfahrverbots ist es, den Ferienreiseverkehr auf wichtigen Strecken mit besonders hohem Verkehrsaufkommen zu entlasten und so Staus zu vermeiden. Zusätzlich soll während der Ferienzeit der Lärm minimiert werden und die Umweltbelastung im Sinne des Umweltschutzes reduziert werden.
Gilt das Lkw-Fahrverbot in den Ferien auch in anderen Ländern?
Gibt es das Lkw-Ferienfahrverbot nur in Deutschland? Nein, denn in Polen, Tschechien, Frankreich, Österreich und in der Schweiz gelten tatsächlich ähnliche Ferienfahrverbote. Über diese und die drohenden Strafen sollten sich Lkw-Fahrer im Vorhinein informieren.
Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit: Gibt es Ausnahmen?
Das Ferienfahrverbot für Lkw gilt unter anderem nicht für Fahrzeuge der Polizei, des Straßendienstes, der Feuerwehr und der Bundeswehr. Werden bestimmte leicht verderbliche Waren transportiert, sind diese Fahrer vom Fahrverbot für Lkw in der Ferienzeit ausgenommen.
Dazu zählen beispielsweise frische Milch oder Milcherzeugnisse, frisches Fleisch, frischer oder lebender Fisch sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse. Das Ferienfahrverbot für Lkw-Fahrer gilt ebenfalls nicht für die damit verbundene Leerfahrt nach dem Befördern dieser Waren.
Ferienfahrverbot für Lkw: Welche Strafe droht bei Missachtung?
Das Lkw-Fahrverbot in den Sommerferien zu missachten, gilt als Ordnungswidrigkeit, die laut Lkw-Bußgeldkatalog ein Verwarnungs- bzw. ein Bußgeld zur Folge hat.
Führen Sie also ein Kraftfahrzeug auf einer Strecke, für die das Fahrverbot für Lkw während der Ferien gilt oder führen Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht mit sich, handeln Sie ordnungswidrig und das kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen in der Regel nicht. Folgende Sanktionen können bei Missachtung des Ferienfahrverbots verhängt werden:
- Wenn Sie in den Ferien mit dem Lkw trotz bestehendem Fahrverbot auf diesen bestimmten Strecken fahren, kann das ein Verwarngeld von 25 Euro nach sich ziehen.
- Fahren Sie trotz Fahrverbot mit dem Lkw an einem Samstag in den Ferien länger als 15 Minuten auf den in der Ferienreiseverordnung genannten Strecken, kann dafür ein Bußgeld von 60 Euro verhängt werden.
- Lassen Sie als Halter des Fahrzeugs zu, dass mit diesem trotz Lkw-Ferienfahrverbot gefahren wird, kann das ein Bußgeld von 150 Euro zur Folge haben.
- Führen Sie die Ausnahmegenehmigung nicht mit, kann das mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet werden.