Das Fahren auf Feldwegen, Waldwegen und Wirtschaftswegen ist nicht unbeliebt. So liegen beispielsweise viele Kleingartenanlagen an Feldwegen oder die Strecke durch den Wald ist deutlich kürzer als die reguläre Fahrt. Oft ist es aber zulässig, Feldwege/Waldwege zu befahren. Welche Strafen können drohen?
Bußgeldtabelle: Befahren von Feldwegen/Waldwegen
TBNR* | Verkehrsverstoß | Bußgeld in EUR | Punkte |
---|---|---|---|
141166 | Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/255/260 gesperrt war. | 20,00 | 0 |
141160 | Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war. | 25,00 | 0 |
141739 | Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen PKW und KOM) den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/260 gesperrt war. | 75,00 | 0 |
108118 | Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Dadurch wurde ein Vorfahrtberechtigter wesentlich behindert. | 25,00 | 0 |
108612 | Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Dadurch wurde ein Vorfahrtberechtigter gefährdet. | 100,00 | 1 |
108613 | Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Es kam zum Unfall. | 120,00 | 1 |
- | Unzulässiges Befahren von Wald-/Forstwegen | je nach Bundesland | - |
*Tatbestandnummer nach bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog |
FAQ: Befahren von Feld- und Waldwegen
Welche Regeln gelten auf öffentlichen Feld- und Waldwegen?
Auf öffentlichen Wegen gelten die Straßenverkehrsregeln, insbesondere die StVO.
Welche Verkehrsschilder verbieten das Befahren von Feld- und Waldwegen?
Das Verkehrszeichen 250 – ein rundes, weißes Schild mit rotem Rand – regelt ein Durchfahrtsverbot für sämtliche Fahrzeuge. Ähnliche Verbotsschilder verbieten bspw. die Durchfahrt von LKW, PKW, Traktoren oder Motorrädern.
Darf ich Waldwege befahren?
Forstwege dürfen gewöhnlich nicht befahren werden, weil sie sich häufig in Privateigentum befinden. Auch aus Gründen des Forstschutzes können die Waldgesetze der Länder ein Befahren verbieten. Fahren Sie unberechtigt auf einem Waldweg, drohen Bußgelder. Deren Höhe können Sie hier nachlesen.
Öffentliche Feld- und Waldwege – Vorschriften gemäß StVO
Inhalt
Das Befahren von Feldwegen/Waldwegen unterliegt keinen besonderen Regeln, wenn es sich um einen öffentlichen Weg handelt. Dann gilt für alle, die Wald- und Feldwege befahren wollen, die StVO (Straßenverkehrsordnung).
Das heißt normalerweise, dass das Rechts-vor-links-Gebot greift. Eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf dem Feldweg gibt es normalerweise nicht, sofern keine Verkehrszeichen ein Tempolimit ausweisen. Allerdings darf gemäß § 3 StVO immer grundsätzlich nur so schnell gefahren werden, wie es die „Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse sowie [die] persönlichen Fähigkeiten und [die] Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung“ zulassen.
Entsteht gar ein Unfall, können bis zu 145 Euro Geldbuße auf den Verursacher zukommen. Schwerer wiegen jedoch normalerweise die zivilrechtlichen Folgen. Der Unfallverursacher muss in der Regel die Kosten des Geschädigten tragen und ggf. Schmerzensgeld zahlen. Die Haftpflichtversicherung könnte zudem Regress fordern, wenn es sich um fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten handelt.
Befahren von Feldwegen/Waldwegen mit Durchfahrtsverbot
Das Verkehrszeichen 250 verbietet die Durchfahrt. Ist ein Weg durch dieses Schild gekennzeichnet, steht das Fahren auf diesem Feldweg unter Strafe. Auf dem Feldweg zu fahren, ist auch dann verboten, wenn Ausnahmen formuliert sind, etwa „landwirtschaftlicher Verkehr frei“, „forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ oder „Fahrradfahrer frei“ – sofern nicht ein solcher Zweck der Fahrt zugrundeliegt.
Insbesondere die Freistellung von land- und forstwirtschaftlichem Verkehr begrenzt das Befahren von Feldwegen/Waldwegen mit Kraftfahrzeugen häufig. Was genau unter solchem Verkehr zu verstehen ist, ist in den Verkehrsregeln allerdings nicht definiert.
In der Regel wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Freistellung auf den Zweck abzielt, warum ein Wirtschaftsweg befahren wird. Normalerweise kann z. B. ein Landwirt zur Kontrolle seiner Felder sowohl mit seinem Pkw als auch mit seinem Traktor auf dem Feldweg fahren, ohne eine Strafe zu riskieren.
Befahren von (privaten) Waldwegen
Während das Befahren von Feldwegen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, ist es meist nicht zulässig, öffentliche Forstwege zu befahren, denn viele Waldwege befinden sich entweder in privater Hand oder fallen unter die Regeln des Bundeswaldgesetzes (BWaldG). Zwar ist das Betreten des Waldes zur Erholung gestattet, das gilt jedoch nicht für das Befahren mit Kraftfahrzeugen.
In § 14 Abs. 2 BWaldG heißt es:
Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
Ausnahmen bestehen normalerweise, wenn das Befahren einem zulässigen Zweck dient, also etwa der Bewirtschaftung oder der Hege durch den Förster. Dazu ist es auch nicht unbedingt notwendig, entsprechende Verkehrszeichen aufzustellen, wie das für das Befahren von Feldwegen oftmals geschieht.
Insbesondere ist das Befahren von Waldwegen
- als Motorsport,
- als Abkürzung oder
- zu gewerblichen Zwecken
untersagt. Fahrräder und Krankenfahrstühle sind in den meisten Regionen Deutschlands allerdings auf Waldwegen erlaubt. Eine Missachtung des Verbots über das Befahren von Waldwegen kann wie beim unzulässigen Befahren von Feldwegen ein Bußgeld nach sich ziehen. Dessen Höhe ist jedoch stark abhängig vom Einzelfall und dem jeweiligen Bundesland.
Was passiert wenn man eine Ordungswidrigkeit von 25€ wegen einer Durchfahrt von VS 260 bekommen hatte und man wiederholt aufgehalten wird?
Kostet es dann wieder 25€ und wann „verjährt“ diese Ordnungswidrigkeit?
was heißt Landwirtschaftlicher. Verkehr ?! ich als Besitzer eines Grundstücks kann mich doch uneingeschränkt auf solchem Weg befahren ?? oder liege ich falsch ?
Kann man auf öffentlichen Feldwegen eine Art Maut erheben?