Es scheint vor allem dann zu geschehen, wenn Sie sie es eilig haben: Ein anderer Fahrer blockiert Ihre Ausfahrt oder hat es sich auf Ihrem privaten Parkplatz gemütlich gemacht. Da Sie ohnehin schon unter Zeitdruck stehen, muss schleunigst eine Lösung her. Doch wie könnte die aussehen? Dürfen Sie einen Falschparker beispielsweise einfach abschleppen lassen? Und wer übernimmt die Kosten für den Abschleppdienst beim Falschparken? Im Ratgeber erfahren Sie es.
FAQ: Falschparker abschleppen lassen
Dürfen Sie einen Falschparker abschleppen lassen, wenn er auf Ihrem Grundstück steht?
Ja. Schließlich handelt es sich dabei um eine „Besitzstörung“, gegen die Sie als Eigentümer vorgehen dürfen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Was, wenn ein Kfz im öffentlichen Verkehr eine Ausfahrt blockiert?
In diesem Fall können Sie die Polizei anrufen, die sich im Anschluss darum kümmert, den Falschparker abzuschleppen.
Wer trägt die Kosten für das Abschleppen eines Falschparkers?
Beauftragen Sie selbst das Abschleppunternehmen, müssen Sie zunächst einmal in Vorkasse gehen. Sie können sich das Geld jedoch später vom Falschparker zurückholen. Melden Sie das Ganze der Polizei, fallen normalerweise keine Kosten für Sie an. Weitere Informationen dazu können Sie hier nachlesen.
Falschparker abschleppen lassen? – Alles Wichtige im Video
Selbst abschleppen: Wo der Falschparker steht, ist entscheidend
Inhalt
Zunächst einmal spielt es eine Rolle, wo das störende Kfz abgestellt wurde, um zu klären, ob Sie einen Falschparker selbst abschleppen lassen dürfen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Auf einem privaten Grundstück bzw. Parkplatz
- Im öffentlichen Raum (z. B. an der Straße)
Wie Sie jeweils vorgehen sollten, wenn ein Fahrzeug fälschlicherweise auf Ihrem eigenen Grund und Boden oder im öffentlichen Raum abgestellt wurde und wann Sie den Abschleppdienst wegen einem Falschparker rufen können, lesen Sie im Folgenden.
Falschparker abschleppen: Auf einem Privatparkplatz gilt Folgendes
Hat ein Fahrer sein Kfz unbefugt auf Ihrem privaten Grundstück abgestellt, haben Sie in der Regel jegliches Recht dazu, den Falschparker abschleppen zu lassen. Dies ist darin begründet, dass dieser durch sein Fehlverhalten den Tatbestand der „verbotenen Eigenmacht“ gemäß § 858 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erfüllt.
Diese sogenannte „Besitzstörung“ müssen Sie als Eigentümer nicht hinnehmen und dürfen daher Maßnahmen ergreifen. Es muss nicht einmal zu einer Behinderung gekommen sein, um den Falschparker abschleppen zu dürfen.
Allein die Tatsache, dass er sein Auto auf Ihrem Grund und Boden geparkt hat, reicht aus. Dazu muss jedoch erkennbar sein, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt.
Dies erreichen Sie beispielsweise durch das Aufstellen eines entsprechenden Verkehrsschildes. Sie haben unter anderem die Möglichkeit, anderen Personen das Parken nur zu bestimmten Zeiten zu gestatten oder den Kreis der berechtigen Personen auf Kunden zu begrenzen, die während der Einkaufszeit dort parken dürfen. Weiterhin obliegt es Ihnen, die Nutzung einer Parkscheibe oder das Ziehen eines Parkscheins vorzuschreiben.
Auch das Anbringen eines zusätzlichen Schildes mit der Aufschrift „Unberechtigt geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ kann hilfreich sein, da es von vornherein darauf hinweist, dass Sie Falschparker abschleppen lassen, die sich nicht an die Vorschriften halten.
Im öffentlichen Raum falsch parken: Vorschriften zum Abschleppen
Etwas anders verhält es sich hingegen, wenn ein Fahrer sein Auto auf öffentlichem Grund und Boden geparkt hat und dabei eine Ausfahrt oder eine Garage versperrt. Können Sie den Falschparker auch hier abschleppen lassen? Jein. Schließlich ist in einem solchen Fall generell die Polizei zuständig, da sich der Vorfall im öffentlichen Straßenverkehr zutrug. Ihr Besitzrecht kommt allerdings ebenfalls zum Tragen.
Es empfiehlt sich hier, die Polizei zu rufen, damit sich die zuständigen Beamten im Anschluss darum kümmern können. Die Möglichkeit, den Falschparker selbst abschleppen zu lassen, besteht zwar ebenfalls, allerdings kommt hier ein gewisser Nachteil zum Tragen, den wir Ihnen im nächsten Abschnitt erläutern.
Abschleppdienst: Wer die Kosten beim Falschparken übernehmen muss
„Wer zahlt eigentlich die Abschleppkosten bei Falschparken?“ – diese Frage haben sich wohl schon einige Kraftfahrer gestellt. Allgemein gilt dabei Folgendes:
- Der Abschleppdienst wendet sich im Regelfall stets an den, der ihm den Auftrag erteilt hat.
- Steht das Kfz unberechtigt auf Ihrem Grundstück, müssen Sie daher die Abschleppkosten beim Falschparken erst einmal vorstrecken. Im Anschluss können Sie sich den entsprechenden Betrag von demjenigen zurückholen, der sein Auto falsch geparkt hat und deshalb abgeschleppt wurde.
- Befindet sich das unbefugt abgestellte Kraftfahrzeug allerdings im öffentlichen Raum und Sie lassen die Polizei den Falschparker abschleppen, fallen keine Kosten für Sie an. Schließlich gelten Sie hier nicht als Auftraggeber.
- Lassen Sie ein im öffentlichen Verkehr geparktes Fahrzeug letztendlich selbst abschleppen, werden die Kosten beim Falschparken zunächst einmal von Ihnen eingefordert. Sie müssten also in diesem Fall in Vorkasse gehen, obwohl Sie die Polizei hätten verständigen können.
Wichtig: Bei einem unberechtigt abgestellten Fahrzeug auf Ihrem privaten Grundstück können Sie die Polizei normalerweise nicht verständigen. Sie ist in der Regel nur bei einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch zuständig. Ist dies nicht der Fall, bleibt Ihnen also nichts anderes übrig, als den Falschparker selbst abschleppen zu lassen und in Vorkasse zu gehen.
Die Kosten für das Abschleppen bei Falschparken werden übrigens dem Halter des unberechtigt abgestellten Fahrzeugs auferlegt. Seine Daten erhalten Sie von der Zulassungsstelle. Um die durch das Abschleppen angefallenen Kosten beim Falschparken zurückzubekommen, müssen Sie allerdings beweisen können, dass es überhaupt zu einer unerlaubten Handlung kam. Dokumentieren Sie daher unbedingt die jeweiligen Umstände des Vorfalls, bevor Sie den Falschparker abschleppen lassen. Ansonsten können Sie die Kosten möglicherweise nicht geltend machen.
Danke für diesen Beitrag darüber, wann es gerechtfertigt ist, Falschparker abschleppen zu lassen. Es passiert leider seit letzter Zeit häufiger, dass ich auf dem Weg nach Hause das Auto einer fremden Person auf meinem Privatparkplatz vorfinde. Ich habe schon öfters überlegt, ein Abschleppunternehmen zu rufen. Guter Hinweis, dass man, um die durch das Abschleppen angefallenen Kosten beim Falschparken zurückzubekommen, beweisen können muss, dass es überhaupt zu einer unerlaubten Handlung kam.