Mit dem Auto Belgien erkunden bedeutet auch, sich an die gültigen Verkehrsregeln im Land zu halten. Dazu gehören auch die Vorschriften zum Halten und Parken. Urlauber sollten genau darauf achten, wo sie ihr Fahrzeug abstellen. Denn das Falschparken kann in Belgien die Urlaubskasse um einiges erleichtern. Welche Sanktionen drohen können, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Falschparken in Belgien
Verstoß | Bußgeld (in Euro) |
---|---|
Falschparken | 50 bis 150 |
Falschparken mit Gefährdung | 100 |
FAQ: Falschparken in Belgien
Ist die Parkdauer in Belgien in den gekennzeichneten Parkzonen unbegrenzt?
Nein, in der Regel ist die Parkdauer auf zwei Stunden limitiert. Das Einlegen einer Parkscheibe ist meist notwendig. Das Überschreiten des Zeitraums stellt meist ein Falschparken dar.
Wird Falschparken in Belgien mit einem Strafzettel geahndet?
Im Gegensatz zu Deutschland erhalten Falschparker sofort ein Bußgeld und kein Verwarngeld, sodass in der Regel sofort ein Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Wie hoch fallen die Bußgelder fürs Falschparken in Belgien aus?
Bußgelder beginnen in Belgien für diesen Verstoß bei 50 Euro. Wird das Fahrzeug abgeschleppt, kommen diese Kosten sowie Standgebühren hinzu.
Was ist beim Halten und Parken in Belgien zu beachten?
Inhalt
Um ein Falschparken in Belgien zu umgehen und damit auch den drohenden Strafzettel bzw. einen Bußgeldbescheid aus Belgien, sollten sich Urlauber bereits vor einer Reise informieren, welche Vorgaben hier zu beachten sind.
Üblicherweise sind Parkzonen auch in Belgien durch ein Verkehrsschild gekennzeichnet. Ein weißes „P“ auf blauem Grund zeigt an, wo Sie Ihr Auto abstellen dürfen. In der Regel ist die Parkdauer in diesen Zonen auf zwei Stunden begrenzt. Das bedeutet, dass meist eine Parkscheibe eingelegt werden muss. Es kann sein, dass dies auf die Zeit von Montag bis Samstag zwischen 9 und 18 Uhr begrenzt ist. Auch kann es in den sogenannten Kurzeitparkzonen sein, dass die jeweilig zulässige Parkdauer am Beginn der Zone angegeben wird.
Wird die Parkdauer in diesen und den anderen Parkzonen überschritten oder liegt keine Parkscheibe vor, wird das meist als Verstoß gegen die Verkehrsregeln angesehen und durch einen Strafzettel geahndet. Das Falschparken in Belgien bezieht sich dann auf die überschrittene Parkdauer als auch auf ein falsch abgestelltes Fahrzeug.
Handelt es sich um gebührenpflichtige Parkzonen, darf das Auto nicht ohne einen gültigen Parkschein abgestellt werden. Diese sind in der Regel an den jeweiligen Automaten in den Parkzonen zu ziehen. Ein Fahrzeug ohne gültigen Parkschein wird üblicherweise abgeschleppt oder mit einer Parkkralle versehen.
Halte- und Parkverbote in Belgien
Wie die Parkzonen sind auch Bereiche, in den ein Halte- oder Parkverbot gilt, in der Regel gekennzeichnet. So darf an Bordsteinen, die mit einer gelben Linie markiert sind, nicht geparkt werden. Das Gleiche gilt, wenn Fahrbahnen weiße Zick-Zack-Linien aufweisen.
Ein Falschparken liegt in Belgien auch dann vor, wenn Urlauber ihre Fahrzeuge 5 Meter vor Beginn oder Ende eines Radwegs abstellen. Das ist ebenso der Fall, wenn das Auto innerhalb eines Radius von 15 m um Bus- und Straßenbahnhaltestellen geparkt wird.
Sind Straßen darüber hinaus auch mit einem speziellen Verkehrsschild versehen, dem sogenannten „Axe rouge“ (ein rotes Dreieck), ist das Parken zwischen 7 und 9.30 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr untersagt. In diesen Gebieten kann dann das Falschparken in Belgien neben dem Bußgeld ebenfalls zum Abschleppen des Fahrzeugs führen oder eine Parkkralle nach sich ziehen.
Sanktionen für das Falschparken in Belgien
Fürs Falschparken werden in Belgien Bußgelder ab 50 Euro fällig. Gefährden Betroffene durch das falsche Abstellen andere, kann die Sanktion auch zwischen 100 und 150 Euro liegen.
Neben dem Bußgeld müssen Betroffene in Belgien oft mit weiteren Kosten rechnen. Wird das Fahrzeug beispielsweise abgeschleppt, kommen die Abschleppkosten, die Standgebühren sowie oft auch die Kosten für eine Taxifahrt zu den meist abgelegenen Abstellplätzen hinzu.
Hier spielt es auch eine Rolle, ob das Fahrzeug auf einem staatlichen Verwahrhof untergebracht wurde oder auf einem Privatgelände steht. Oftmals fallen für die staatlichen Plätze höhere Standgebühren an.
In der Regel werden die Bußgelder vor Ort verlangt. Es kann jedoch auch sein, dass ein Bußgeldbescheid per Post versandt wird. Beinhaltet dieser Fehler oder ist unberechtigt, haben Betroffene die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Hier ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden.