Um die Feinstaubbelastung in bestimmten Regionen zu reduzieren bzw. klein zu halten, gibt es in Deutschland Umweltzonen. Diese befinden sich in aller Regel in Städten. Je mehr Autos in diesen Gebieten verkehren, desto schlechter ist die Luftqualität. Das Problem: Städte sind meist dicht besiedelt und die Bewohner haben keine Möglichkeit, der Feinstaubbelastung zu entkommen. Umweltzonen sollen dem entgegenwirken. Befahren werden dürfen diese Bereiche meist nur noch mit einer grünen Plakette. Einige Autofahrer fragen sich dann unter Umständen, was passiert, wenn sie eine falsche Umweltplakette an ihrem Fahrzeug befestigt haben.
FAQ: Falsche Umweltplakette
Die Umweltplakette ist z. B. falsch, wenn sie ein falsches Kennzeichen angibt. In welchen Situationen das noch der Fall ist, haben wir hier für Sie aufgelistet.
Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, drohen 80 Euro Bußgeld.
Ja, wenn Sie eine Feinstaubplakette fälschen oder eine gefälschte Plakette an Ihrem Auto anbringen, begehen Sie eine Straftat. Diese kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sanktioniert werden.
Alles Wichtige zur Umweltzone im Video
Wann handelt es sich überhaupt um eine falsche Umweltplakette?
Inhalt
Eine Umweltzone (Zeichen 270.1) verbietet es nach Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), diese mit einem Kraftfahrzeug zu befahren. Zusatzzeichen können im Straßenverkehr allerdings Ausnahmen gewähren. Daher befindet sich unter solch einem Schild zumeist ein weiteres, das das Befahren erlaubt, wenn Sie einen entsprechenden Aufkleber an der Windschutzscheibe vorweisen können. Ist auf dem Verkehrszeichen beispielsweise eine gelbe und eine grüne Plakette zu sehen, dürfen Sie die Umweltzone befahren, wenn Sie eine der beiden Plaketten an Ihrem Auto haben. Um eine falsche Umweltplakette würde es sich in diesem Fall bei einer roten Plakette handeln.
Nun kann es auch vorkommen, dass Sie etwa ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, an dem bereits eine Feinstaubplakette befestigt ist. Melden Sie dieses dann auf Ihren Namen an (Halterwechsel) und erhalten neue Kennzeichen, wird die bereits vorhandene Umweltplakette ungültig. Das Kfz-Kennzeichen, das auf dieser eingetragen ist, muss sich schließlich mit den tatsächlichen Nummernschildern am Fahrzeug decken. Ist das nicht der Fall, haben Sie eine falsche Umweltplakette am Auto.
Zusammengefasst handelt es sich also in folgenden Fällen um eine falsche Umweltplakette:
- Das Kennzeichen auf der Plakette deckt sich nicht mit den Nummernschildern am Fahrzeug.
- Sie befahren eine Umweltzone mit beispielsweise einer gelben Plakette, obwohl dies nur mit einer grünen erlaubt ist.
- Sie haben sich eine gefälschte Umweltplakette besorgt/diese selbst hergestellt und an Ihrem Kfz befestigt (Straftat).
Auf den Straftatbestand einer gefälschten Umweltplakette gehen wir im Folgenden ein.
Übrigens erhalten Sie eine grüne Plakette beispielsweise beim TÜV oder bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Dafür müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) dabei haben. Wenn Sie bereits vorher wissen wollen, welche Plakette Sie für Ihr Kfz erhalten, können Sie dies selbst ermitteln. Wie das geht, erfahren Sie im Ratgeber „Emissionsschlüsselnummer“. So können Sie auch überprüfen, ob Sie eine falsche Umweltplakette bekommen haben.
Falsche grüne Plakette selbst hergestellt – Dadurch machen Sie sich strafbar
Zunächst einmal droht ein Bußgeld, wenn die falsche Umweltplakette lediglich ein anderes Kennzeichen ausweist oder Sie mit einem gelben Aufkleber eine Umweltzone befahren, für die sie eine grüne Feinstaubplakette benötigen. Der Bußgeldkatalog sieht hier 80 Euro Bußgeld vor. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot sind nicht als Sanktionen angedacht.
Anders gestaltet sich die Lage allerdings, wenn Sie den Aufkleber gefälscht oder sich eine selbst hergestellte Plakette besorgt haben. In diesem Fall handelt es sich um eine Straftat nach § 267 Strafgesetzbuch. Darin heißt es in Abs. 1:
„Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
So eine falsche Umweltplakette kann also richtig teuer werden. Die Höhe der Geldstrafe bzw. die Entscheidung über einen etwaigen Freiheitsentzug wird von einem Gericht gefällt.
Video: Alles Wichtige zur Umweltplakette
Bildnachweise: eigenes Bild, eigenes Bild, istockphoto.com/JanPietruszka
Umweltplaketten erhält man i.d.R. auch bei seiner Kfz-Werkstatt!