Fahrzeugschein verloren – das ist jetzt zu tun

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Der Fahrzeugschein enthält sowohl technische Angaben zum Fahrzeug als auch persönliche Daten des Fahrzeughalters. Bei Fahrzeugscheinverlust ist es wichtig, sich schnell um Ersatz zu kümmern. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben.

FAQ: Fahrzeugschein verloren

Was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren gegangen ist?

Wenn Sie Ihren Kfz-Schein verloren haben, müssen Sie einen neuen beantragen. Das können Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde erledigen. Falls Ihr Fahrzeugschein gestohlen wurde, müssen Sie den Diebstahl zusätzlich bei der Polizei zur Anzeige bringen. Die Polizei stellt Ihnen im Zuge dessen eine Diebstahlbescheinigung aus, die Sie in einem solchen Fall bei der Zulassungsbehörde vorlegen müssen.

Wie lange dauert es, bis man einen neuen Fahrzeugschein bekommt?

In der Regel wird Ihnen ein neuer Fahrzeugschein sofort ausgestellt, sofern Sie alle benötigten Unterlagen dabei haben. Welche das sind, können Sie hier nachlesen. Sollte in Ausnahmefällen eine sofortige Ausstellung des neuen Fahrzeugscheins nicht möglich sein, können Sie stattdessen mit einer Verlusterklärung noch eine Woche lang weiterfahren.

Was tun, wenn Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein weg sind?

Beim Verlust von Fahrzeugschein und -brief sollten Sie beide Dokumente umgehend neu beantragen und gegebenenfalls als gestohlen melden. Während Sie einen Fahrzeugschein immer im Wagen mitführen müssen, sollten Sie den Fahrzeugbrief nicht im Wagen aufbewahren. Was beim Verlust beider Dokumente noch zu beachten ist, können Sie weiter unten nachlesen.

Kann man den TÜV ohne Fahrzeugschein machen?

Da das Bestehen der Hauptuntersuchung im Fahrzeugschein vermerkt wird, ist es nicht möglich, sie ohne Fahrzeugschein zu absolvieren. Erst, wenn Ersatzpapiere vorhanden sind, ist es möglich, den TÜV zu machen.

Darf ich den Fahrzeugschein auch als Kopie mitführen?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie den Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Original mitführen müssen. Haben Sie lediglich eine Kopie dabei, wird das so gewertet, als hätten Sie keinen Fahrzeugschein dabei – es wird ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig.

Bußgeldtabelle: Polizeikontrolle

VerstoßBußgeldPunkte
Missachtung verkehrsregelnder Weisungen oder der Anweisung zur Durchführung einer Polizeikontrolle20 €
Behinderung eines Einsatzfahrzeugs mit Blaulicht und Martinshorn20 €
Missachtung des Haltegebots der Polizei70 €1
Missachtung des Zeichens eines Polizisten70 €1
Verbandskasten nicht mitgeführt oder nicht vorgezeigt5 €
Warndreieck nicht mitgeführt oder nicht vorgezeigt15 €
Warnweste nicht mitgeführt oder nicht vorgezeigt15 €
Führerschein oder Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder bei einer Polizeikontrolle nicht vorgezeigt 10 €

Verlorener Fahrzeugschein – so bekommen Sie Ersatz

Kfz-Zulassung verloren? Alles zu Kosten und den weiteren Schritten
Kfz-Zulassung verloren? Alles zu Kosten und den weiteren Schritten
Fahrzeugschein verloren? Sie können neu beantragen.
Fahrzeugschein verloren? Sie können neu beantragen.

Ein Fahrzeugschein ist ein sehr wichtiges Dokument: Es enthält nicht nur Angaben zum Fahrzeug, sondern auch zu der Person, auf die es zugelassen ist. Bei einem Fahrzeugschein-Verlust ist es wichtig, schnell für Ersatz zu sorgen. Je nachdem, ob Sie Ihre Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I verloren haben oder ob Ihr Fahrzeugschein geklaut wurde, ist es unterschiedlich, an wen Sie sich als Erstes wenden müssen. Bei einem Diebstahl ist es wichtig, dass Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Diese Anzeigeaufnahme müssen Sie bei der Neu-Beantragung vorlegen. Ist der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I auf andere Weise passiert, müssen Sie stattdessen eine eidesstaatliche Erklärung abgeben, in der Sie versichern, dass Ihnen der Fahrzeugschein verloren gegangen ist. So oder so gilt: Den Fahrzeugschein müssen Sie als Fahrer immer dabei haben. § 13 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV) hält hierzu fest:

(6) Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist von der das Fahrzeug führenden Person mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Es genügt auch, wenn im Fall des Absatzes 2 das Anhängerverzeichnis nach Absatz 2, sofern beantragt, vorgelegt wird.

§ 13 FZV

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich noch immer Fahrzeugschein genannt, enthält neben Angaben zum Fahrzeug auch Angaben zum Fahrzeughalter. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird auch Fahrzeugbrief genannt und bestätigt die allgemeine Zulassung des Wagens.

Welche Unterlagen benötige ich, um meinen Fahrzeugschein neu beantragen zu können?

Um einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen, müssen Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle vereinbaren. Damit Ihnen direkt ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden kann, ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Normalerweise werden folgende Unterlagen benötigt:

Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren - welche Kosten entstehen?
Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren – welche Kosten entstehen?
  • Einen gültigen Personalausweis
  • Einen Nachweis über die erfolgte Hauptuntersuchung beim TÜV
  • Den Fahrzeugbrief (auch Zulassungsbescheinigung Teil II genannt)
  • Bei Diebstahl: Bescheinigung darüber, dass Sie Anzeige erstattet haben
  • Eidesstaatliche Erklärung über den Verlust

Fahrzeugschein verloren: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Der Verlust vom Fahrzeugschein verursacht Kosten in variabler Höhe. In der Regel liegen Sie zwischen 10 und 50 Euro. Deshalb auf einen neuen Fahrzeugschein zu verzichten, lohnt sich allerdings nicht: Für den Fahrzeugschein besteht beim Fahren eine Mitführpflicht. Werden Sie in einer Kontrolle ohne Fahrzeugschein angetroffen, wird ein Verwarngeld fällig.

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verloren: So funktioniert die Neuausstellung

Bei der Neu-Beantragung der Fahrzeug-Papiere gibt es Unterschiede: Ein neuer Fahrzeugschein kann Ihnen in den meisten Fällen direkt bei Ihrem Termin in der Zulassungsstelle neu ausgestellt werden. Anders sieht es beim Fahrzeugbrief aus. Hier greift die Aufbietungsfrist: Die Zulassungsbehörde informiert das Kraftfahrtbundesamt (kurz KBA) über den Verlust. Das KBA trägt die achtstellige Nummer des Fahrzeugbriefes in ein öffentlich einsehbares Verkehrsdatenblatt ein. Dieser Schritt soll dafür sorgen, dass mögliche Finder den Fahrzeugbrief zuordnen und abgeben können. Die Aufbietungsfrist dauert in der Regel vierzehn Tage. Erst im Anschluss wird Ihnen ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt. Das Gesetz sagt hierzu:

(5) Der Verlust eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II ist vom jeweiligen Empfänger dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich nach Kenntnis des Verlustes anzuzeigen. […] Das Kraftfahrt-Bundesamt hat auf Antrag die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde aufzubieten. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf dieser Frist ausgefertigt werden. […]

§ 14 FZV

Verlust vom Kfz-Schein: Was passiert bei einem geleasten oder fremdfinanzierten Auto?

Fahrzeugschein verloren? Wenn der Brief bei der Bank liegt, müssen Sie bei einem Leasingwagen mit dem Eigentümer Rücksprache halten.
Fahrzeugschein verloren? Wenn der Brief bei der Bank liegt, müssen Sie bei einem Leasingwagen mit dem Eigentümer Rücksprache halten.

Bei einem Auto, das geleast oder fremdfinanziert ist, sind Sie zwar Besitzer, jedoch nicht Eigentümer des Wagens. Das bedeutet, dass Sie keinen Zugriff auf den Fahrzeugbrief haben – den benötigen Sie jedoch, um einen neuen Fahrzeugschein beantragen zu können. Um Zugriff auf die Zulassungsbescheinigung Teil II zu erhalten, ist es nötig, Rücksprache mit der Leasinggesellschaft zu halten. Gegebenenfalls liegt der Fahrzeugbrief auch bei der Bank und ist nur vom Eigentümer oder mit einer Vollmacht abzuholen. Für den Beantragungs-Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle benötigen Sie zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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