Den Fahrzeugschein richtig falten – so geht’s!

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Fahrer sind eigentlich dazu angehalten, wichtige Dokumente für ihren Wagen pfleglich zu behandeln und ein Knicken zu vermeiden. Im Falle der Zulassungsbescheinigung Teil I ist dies jedoch vorgeschrieben. Warum und wie sie Ihren Fahrzeugschein falten sollten, lesen Sie im Nachfolgenden.

FAQ: Fahrzeugschein falten

Gibt es den Fahrzeugschein überhaupt noch?

Der Begriff „Fahrzeugschein“ ist eigentlich veraltet: Seit dem Jahr 2005 gibt es die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Muss der Fahrzeugschein auf eine bestimmte Weise gefaltet werden?

Es gibt offizielle Vorgaben, wie der Fahrzeugschein zu falten ist. Diese bestehen aus Gründen der Übersichtlichkeit. Wie es richtig geht, lesen Sie hier.

Hat es Konsequenzen, den Fahrzeugschein falsch zu falten?

Nein. Ihn auf andere Weise oder zusätzlich zu falten, macht ihn nicht ungültig, solange alle Informationen lesbar bleiben. Es droht mithin auch kein Bußgeld.

Allgemeine Informationen zur Zulassungsbescheinigung

Erfahren Sie, wie Sie den ersten Teil der Zulassungsbescheinigung richtig falten
Erfahren Sie, wie Sie den ersten Teil der Zulassungsbescheinigung richtig falten
Fahrzeugschein richtig falten: Das Dokument heißt seit der Standardisierung "Zulassungsbescheinigung Teil 1"
Fahrzeugschein richtig falten: Das Dokument heißt seit der Standardisierung „Zulassungsbescheinigung Teil 1“

Bei den Begrifflichkeiten rund um die Kfz-Zulassung kommen immer mal wieder Unsicherheiten auf, was eigentlich genau gemeint ist. Bevor es also konkret darum geht, einen Fahrzeugschein korrekt zu falten, erst einmal ein paar Erläuterungen:

Bis vor einigen Jahren hießen die beiden Dokumente, welche zusammen die Zulassungsbescheinigung eines Kfz ergeben, hierzulande noch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Diese Begriffe sind de facto jedoch veraltet. Im Jahr 2005 wurden europaeinheitliche Dokumente eingeführt – der ehemalige Fahrzeugschein heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der ehemalige Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil 2. Umgangssprachlich werden jedoch immer noch eher die alten Begriffe für diese Dokumente verwendet.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein gilt es, stets mitzuführen. Das Dokument wird hierzu üblicherweise gefaltet, da dies sonst für den Transport eher unpraktisch ist. Im Falle einer Kontrolle hat der zuständige Beamte so sofort alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Hingegen besteht keine Verpflichtung dazu, den Fahrzeugbrief mitzuführen. Im Gegenteil wird sogar empfohlen, diesen nicht im Wagen selbst aufzubewahren!

Einen Fahrzeugschein ordnungsgemäß zu falten, ist nicht sonderlich kompliziert. Anbei eine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie Sie das Dokument richtig knicken.

Wie Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 richtig falten

So sollten Sie Ihren Fahrzeugschein knicken
So sollten Sie Ihren Fahrzeugschein knicken

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein laut Vorgaben falten möchten, dann gehen Sie so vor:

  1. Legen Sie den Fahrzeugschein ausgebreitet nach oben. Der Schriftzug „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ sollte sich nun zu Ihrer Linken befinden. Das Dokument ist bereits in drei Teile vorgeprägt.
  2. Im ersten Schritt wird der rechte Teil des Scheins nach links in die Mitte entlang der gestrichelten Linie gefaltet.
  3. Drehen Sie das Dokument nun um, sodass sich der noch nicht eingefaltete Flügel auf der rechten Seite befindet. Dieser wird nun ebenso entlang der gestrichelten Linie in die Mitte übergelegt.
  4. Nun müsste sich eine ziehharmonika-mäßige Form ergeben.

Wenn Sie den Fahrzeugschein so falten, wird Ihnen auffallen, dass die Vorderseite – welche mit Zulassungsbescheinigung betitelt ist – nicht ganz passgenau aufliegt. Dies ist so vorgesehen, also lassen Sie sich davon nicht beirren!

Müssen Fahrer Sanktionen befürchten, wenn Sie den Fahrzeugschein falsch oder nicht falten?

An dieser Stelle müssen sich Autofahrer keine allzu großen Gedanken machen. Sollten Sie Ihren Fahrzeugschein falsch knicken und zusätzlich falten, dann macht ihn dies nicht automatisch ungültig. Wichtig ist, dass die Daten auf dem Papier weiterhin lesbar sind und vor allem, dass Sie den Fahrzeugschein auf Nachfrage aushändigen können.

Führen Sie Ihren Fahrzeugschein nicht mit bzw. zeigen Sie diesen nicht auf Verlangen vor, dann ist hierfür in der Regel ein Verwarngeld von 10 Euro vorgesehen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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