Der Fahrzeugschein – Erklärung zur Zulassungsbescheinigung Teil I

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Wird hierzulande ein Auto bewegt, dann sollten stets zwei Dokumente mitgeführt werden: Der Führerschein und der Fahrzeugschein. Letzterer dient der Identifikation eines Kfz und listet wesentliches technisches Daten des Fahrzeuges auf. Anbei finden Sie eine Zusammenfassung, welche Bestimmungen diesem Dokument zugrunde liegen und wie Sie den Fahrzeugschein lesen.

FAQ: Die Bedeutung des Fahrzeugscheins

Was ist der Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein heißt offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil 1“. Er gibt unter anderem Auskunft über die technischen Daten des Fahrzeugs und enthält Informationen zum Halter und zum Kfz-Kennzeichen.

Wie sieht ein Fahrzeugschein aus?

Diese Grafik zeigt, wie das Dokument aufgebaut ist.

Was können Sie tun, wenn Sie den Fahrzeugschein verloren haben?

Sie können bei der zuständigen Behörde einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Dafür fallen jedoch Kosten an. Mehr zu den Kosten lesen Sie hier.

Wichtige Informationen zum Fahrzeugschein

Allgemeine Informationen

Die Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1: Eine Erklärung und Informationen gibt es hier!
Die Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1: Eine Erklärung und Informationen gibt es hier!
Der Fahrzeugschein ist eine offizielle, amtliche Urkunde. Er wird bei der An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges ausgestellt und dient u.a. als Nachweis über die Zulassung eines Kfz. Mitunter sind auch die Begriffe „Kraftfahrzeugschein“ oder lediglich „Kfz-Schein“ in Gebrauch.

Daneben existiert noch der Fahrzeugbrief, welcher zusammen mit dem Fahrzeugschein die offizielle Kfz-Zulassungsbescheinigung für ein bestimmtes Gefährt bildet.

Seit dem 01. Oktober 2005 findet die EU-Richtlinie 2003/127/EG Anwendung, welche die Vereinheitlichung der Zulassungsdokumente für Kfz und Anhänger innerhalb der europäischen Union zum Ziel hat. Zuvor waren „Fahrzeugschein“ und „Fahrzeugbrief“ die amtlichen Begriffe, seit der Neuerung lauten die offiziellen Bezeichnungen „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ und „Zulassungsbescheinigung Teil 2“. Der Einfachheit halber wird hier jedoch der veraltete Begriff benutzt, auch wenn dieser faktisch nicht mehr korrekt ist. Alte Fahrzeugscheine sind auch nach wie vor gültig, jedoch wird bei einer Ummeldung dann auf das neue Format gewechselt.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, regelt im § 11 das Aussehen und die Handhabe des Fahrzeugscheins.

Unterschied zwischen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein erklärt

Die Zulassungsbescheinigung setzt sich zusammen aus Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Die Zulassungsbescheinigung setzt sich zusammen aus Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugschein dient als Ausweis über die allgemeine Zulassung eines bestimmten Fahrzeugtyps für den Verkehr. Hingegen stellt der Fahrzeugbrief die Zulassung eines ganz bestimmten Wagens da, weshalb dieser manchmal auch „Einzelgenehmigung“ genannt wird.

Die Informationen im Fahrzeugschein umfassen technische Details zu Typ und Ausstattung des betroffenen Wagens. Hingegen listet der Fahrzeugbrief zwar ebenso Kfz-Informationen, diese sind jedoch abgespeckter und individualisierter. Optisch sind sich die beiden Dokumente jedoch sehr ähnlich.

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief müssen für all jene Fahrzeuge ausgestellt werden, die zulassungspflichtig sind. Daneben gibt es noch die zulassungsfreien Fahrzeuge; für diese wird keine Zulassungsbescheinigung, sondern lediglich eine Betriebserlaubnis benötigt. Zu solchen zulassungsfreien Fahrzeugen zählen z. B. Mopeds, Mofas, Minicars oder angetriebene Krankenfahrstühle.

Wie sieht der Fahrzeugschein aus und wie wird er entwertet?

Ein aktueller Fahrzeugschein hat eine genormte Größe und eine grün-rosane Einfärbung. Das Dokument ist durch verschiedene Maßnahmen vor einer unberechtigten Vervielfältigung geschützt. Unautorisierte oder eigenhändige Eintragungen im Fahrzeugschein sind als Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch zu werten! Für den Druck, die Kontrolle und die Vergabe der Blankoformen für Fahrzeugscheine ist das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg verantwortlich.

Die Handhabe und Aufbewahrung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist gesetzlich reglementiert
Die Handhabe und Aufbewahrung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist gesetzlich reglementiert

Bei der Stilllegung bzw. Abmeldung eines Kfz – die offizielle Bezeichnung hierfür ist „Außerbetriebsetzung“ – wird der Fahrzeugschein im Regelfall nicht eingezogen, sondern durch einen entsprechenden Vermerk entwertet. Fortan wird er nicht mehr anerkannt. Zudem schreibt § 11 Abs.1 der FZV vor, dass jeder Fahrzeugschein mit einer speziellen Markierung zu versehen ist.

Diese enthält eine bestimmte Druckstücknummer, welche nur ein einziges Mal für einen bestimmten Fahrzeugschein vergeben werden darf. Wird der betroffene Wagen abgemeldet, dann wird diese Marke abgelöst oder freigerubbelt. Dabei wird ein darunter liegendes Feld frei, was den Hinweis „außer Betrieb gesetzt“ enthält.

Wo muss der Fahrzeugschein aufbewahrt werden?

Jedes zulassungspflichtige Kfz benötigt also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Bei der vorschriftsmäßigen Aufbewahrung unterscheiden sich diese jedoch voneinander: So ist das Mitführen des Fahrzeugscheins ausdrücklich vorgeschrieben. Im § 11 Abs. 6 FZV steht geschrieben:

Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder das entsprechende Anhängerverzeichnis nach Absatz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Können Sie Ihren Fahrzeugschein nicht auf Verlangen vorzeigen, ist dies im Regelfall mit einem Verwarngeld von zehn Euro belegt. Im Gegensatz dazu wird beim Fahrzeugbrief bzw. bei der Zulassungsbescheinigung Teil 2 dringlich davon abgeraten, diesen im Wagen aufzubewahren! Kommt es zu einem Diebstahl oder ähnlichem, dann ist es nicht selten die Begründung, warum die Übernahme entsprechender Zahlungen verwehrt wird. Auf gar keinen Fall sollten sich beide Teile der Zulassungsbescheinigung im betroffenen Auto befinden! Bewahren Sie die Dokumente stets an zwei unterschiedlichen Orten auf!

OLG Celle: Es stellt eine Fahrlässigkeit dar, den Kraftfahrzeugschein ständig im Wagen aufzubewahren
OLG Celle: Es stellt eine Fahrlässigkeit dar, den Kraftfahrzeugschein ständig im Wagen aufzubewahren

Daneben kommt es mitunter zu Streitigkeiten bei der Frage, ob der Fahrzeugschein ständig im Auto mitgeführt werden darf bzw. sollte. So hat das OLG Celle in einem Urteil (Aktenzeichen 8 U 62/07) entschieden, dass das konstante Aufbewahren des Fahrzeugscheines im betroffenen Wagen als eine grobe Fahrlässigkeit anzusehen ist. Schließlich werden Orte wie das Handschuhfach als Erstes von Dieben kontrolliert; liegt dann auch noch der originale Fahrzeugschein vor, wird Betrug erleichtert.

Diesbezüglich bestimmte jedoch das OLG Hamm (Aktenzeichen 20 U 226/12), dass ein solches dauerhaftes Mitführen des Fahrzeugscheines nicht automatisch eine erhöhte Gefahr darstelle. Schließlich würde ein von außen nicht sichtbarer Fahrzeugschein logischerweise nicht dazu führen, dass der Wagen potentiell mehr Einbrechern zum Opfer fällt.

Wie sollte der Fahrzeugschein aufbewahrt werden?

Das Dokument wird zudem meist nicht in seiner aufgeklappten Form mitgeführt – dies wäre im Fahralltag eher hinderlich. Der Fahrzeugschein soll in einer bestimmten Weise gefaltet werden. Dafür sind auf dem Bogen bereits Soll-Falzen vorgedruckt, anhand derer eine Ziehharmonika-ähnliche Faltung vorgenommen wird.

Wird diese vorschriftsmäßig durchgeführt, sollte eine Z-Form entstehen. Lassen Sie sich nicht davon beirren, dass die Vorderseite des gefalteten Fahrzeugscheines zu kurz ist und nicht bündig aufliegt – dies ist in der Tat so vorgesehen!

Reicht es, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Auto mitzuführen?

Nein, das tut es nicht. Angesichts der vorherigen Beschreibungen ist es zwar nicht verwunderlich, dass manche Autofahrer nichts riskieren möchten und lieber nur eine Kopie des Fahrzeugscheins im Auto mitführen. Diese wird jedoch in den meisten Fällen nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine beglaubigte Kopie handelt. Das Abkopieren des eigenen Fahrzeugscheins ist zwar nicht direkt illegal, dennoch werden die meisten Beamten eine Kopie nicht akzeptieren.

Den Kfz-Schein richtig lesen: Erklärungen zum Fahrzeugschein

Kein Durchblick beim Kfz-Schein? Eine Erklärung finden Sie hier
Kein Durchblick beim Kfz-Schein? Eine Erklärung finden Sie hier

Der Fahrzeugschein ist also zum einen ein Nachweis dafür, dass der betroffene Wagen korrekt amtlich zugelassen wurde. Darüber hinaus gibt er u.a. Auskunft darüber, wer der Eigentümer des Fahrzeuges ist. Dabei ist der Eigentümer jedoch nicht zwangsläufig deckungsgleich mit den Halter des Wagens. Handelt es sich etwa um einen Mietwagen, dann ist normalerweise die Vermieterfirma in dem Dokument aufgeführt.

Daneben enthält das Dokument eine ganze Reihe an technischen Daten über den betroffenen Wagen: Von der Fahrzeugidentifikationsnummer über die Farbe des Wagens bis hin zur Anhängelast sind im Fahrzeugschein gelistet.

Die oben aufliegende Seite ist in der Regel mit „Zulassungsbescheinigung Teil I“ betitelt und enthält standardmäßig folgende Informationen:

  • ein Ausweis der europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland
  • Siegel/Stempel der ausstellenden Behörde
  • Datum der Ausstellung
  • A: das amtliche Kennzeichen
  • C1.1: der Name des Besitzers, respektive Firmenname
  • C1.2: Vorname(n)
  • C1.3: Anschrift
  • C4.c: Hinweis, dass der Inhaber des Dokumentes nicht zwangsläufig der Eigentümer des Fahrzeuges ist und der Besitz desselben diesen nicht als solchen ausweist

Was die Fahrzeugschein-Nummern in der mittleren und rechten Spalte der Vorderseite im Einzelnen bedeuten, können Sie der Grafik entnehmen:

Erklärung zum Kfz-Schein: Das bedeuten die Nummern
Erklärung zum Kfz-Schein: Das bedeuten die Nummern (Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)

Auf der Rückseite vom Fahrzeugschein befindet sich ein Feld für Hauptuntersuchungen (TÜV). Zudem wird dort ebenfalls vermerkt, ob der Wagen vorübergehend stillgelegt oder komplett außer Betrieb gesetzt wird.

Bezüglich der Emissionsklasse sei noch erwähnt: Handelt es sich um einen schadstoffarmen Wagen nach § 47 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, dann muss dies laut § 11 Abs. 5 FZV bei der Zulassungsstelle bewiesen werden – mitunter müssen sogar Nachweise erbracht werden. Satz 2 des besagten Absatzes lautet nämlich:

Die Zulassungsbehörde kann in Zweifelsfällen die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr darüber fordern, in welche Emissionsklasse das Fahrzeug einzustufen ist.

Wie Sie einen neuen Fahrzeugschein beantragen

Nicht nur durch Diebstahl können wichtige Dokumente abhandenkommen. Selbst die geflissentlichsten Menschen können mal Dokumente verlegen. Ein klein gefalteter Fahrzeugschein, welcher im Regelfall nur bei Fahrten im Kfz gelagert werden soll, kann da schnell mal verschwinden. Grundsätzlich kann Fahrzeughaltern ein Fahrzeugschein neu ausgestellt werden, dies ist jedoch mit einigem Aufwand und natürlich auch zusätzlichen Kosten verbunden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Video:

Für das richtige Vorgehen im Falle eines Abhandenkommens steht als erstes die Frage im Raum, weshalb der Fahrzeugschein überhaupt weg ist. Kam es zu einem Diebstahl, dann sollte eine entsprechende Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden. Noch wichtiger ist es, den Verlust des Fahrzeugscheins umgehend bei der Behörde zu melden, die diesen ausgestellt hat. Im Regelfall erhalten Fahrer eine Verlustbestätigung, welche vorübergehend als Ersatz geführt werden darf.
Keine Panik! Sie können den Fahrzeugschein neu beantragen, sollte dieser verloren gehen
Keine Panik! Sie können den Fahrzeugschein neu beantragen, sollte dieser verloren gehen

Sind die betroffenen Stellen kontaktiert worden, sollte so zügig wie möglich ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden. Dies können Sie sowohl bei der Zulassungsstelle als auch bei einem Bezirksamt oder einem Bürgeramt vornehmen.

Hierzu ein Hinweis: Wurde bis dato noch keine neue Zulassungsbescheinigung 1 und 2 ausgestellt, dann kann die Ersatzausfertigung im Regelfall nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden!

Für eine Neuerteilung müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

Einen Identitätsnachweis

Hierfür eignet sich der Personalausweis, ein Reisepass, ein Pass mit Meldebescheinigung oder eine amtlich beglaubigte Kopie derselben. Agieren Sie im Auftrag von jemand anderem, dann benötigen Sie neben der eigenen Identifizierung meist eine Vollmacht und ein Personaldokument des Vollmachtgebers.

Eine Versicherung an Eides statt

Sie benötigen im Regelfall stets eine eidesstattliche Versicherung, um den Verlust vom eigenen Fahrzeugschein zu bestätigen. In diesem Schreiben müssen sich Betroffene schriftlich darauf verpflichten, dass das Dokument wirklich abhanden gekommen ist und Sie dieses im Falle eines Wiederfindens unverzüglich abgeben. Sie können diese Erklärung entweder selbst aufsetzen oder dies vor Ort machen lassen – beachten Sie, dass bei letzterem zusätzliche Kosten für Sie anfallen können.

Diebstahlanzeige bei der Polizei oder eine formlose Verlusterklärung

Für letztere stellen Behörden mitunter eigene Dokumente parat.

Ggf. den Fahrzeugbrief

Dieser wird dann benötigt, wenn es sich noch um das alte Modell handelt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 noch nicht ausgestellt wurde. Wurde sowohl der Fahrzeugbrief als auch der Fahrzeugschein verloren, dann müssen Sie auch beide Dokumente in der eidesstattlichen Erklärung und der Verlustanzeige aufführen.

Ggf. den alten Fahrzeugschein

Dies ist dann der Fall, wenn das Dokument nicht verloren ist, sondern derart beschädigt, dass es als entwertet gilt. Dies ist grundsätzlich immer dann der Fall, wenn Teile fehlen oder der Schein durch Wasserschäden, Versengungen etc. unleserlich geworden ist. Auch wenn das Dokument nur noch teilweise vorliegen sollte, sollten diese als Nachweis mitgenommen und vorgezeigt werden. Auch wenn Sie die Marke mit der Druckstücknummer versehentlich abgelöst haben sollten, wird dennoch das alte Dokument benötigt.

Ggf. Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung

Wenn Sie einen neuen Fahrzeugschein beantragen, werden verschiedene Nachweise nötig
Wenn Sie einen neuen Fahrzeugschein beantragen, werden verschiedene Nachweise nötig

Sollten Sie diesen nicht mehr zu Hand haben, dann kann meist recht unkompliziert eine Kopie bei der Stelle angefordert werden, welche die Prüfung vorgenommen hat. Dies entfällt dann, wenn es sich um einen Neuwagen handelt, für welchen noch keine HU erforderlich war.
Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein neu beantragen, dann informieren Sie sich bei der gewählten Behörde, welche Nachweise genau benötigt werden – dies kann nämlich von Stelle zu Stelle variieren.

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein und wie lange dauert die Bearbeitung?

Je nach Ort und Aufwand können unterschiedliche Kosten anfallen. Ein neuer Fahrzeugschein kann mit Preisspannen von elf bis 50 Euro zu Buche schlagen.

Bei der Schnelle der Bearbeitung kommt es darauf an, wo Sie ihren Ersatz beantragen. Bei einer Kfz-Zulassungsbehörde wird der neue Fahrzeugschein in der Regel direkt am Antragstag ausgehändigt. Wird ein Bezirks- oder Bürgeramt mit der Sache betraut, sind meist mit Bearbeitungszeiten von mindestens einer Woche zu rechnen.

Was, wenn ein alter Fahrzeugschein wieder auftaucht?

Sollte wider Erwarten der verloren geglaubte Fahrzeugschein doch wiedergefunden werden, dann dürfen Fahrzeughalter nicht einfach beide Dokumente behalten. In solch einem Fall ist der neu ausgestellte Fahrzeugschein der gültige; das als verloren gemeldete Exemplar muss dann zur Zulassungsstelle gebracht werden, wo es vor Ort entwertet wird. Die Pflicht zur Meldung ist in Abs.7 § 11 der FZV festgehalten:

Wird nach Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I für eine in Verlust geratene Bescheinigung diese wieder aufgefunden, hat der Halter oder Eigentümer sie unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde abzuliefern.

Um tiefere Einblicke in die Nutzung von KI zur Verarbeitung von Fahrzeugscheinen zu erhalten, besuchen Sie bitte diese informative Seite

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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