Fahrzeugrückhaltesysteme: Definition und Einsatz erklärt

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Fahrzeugrückhaltesysteme gehören zur Straßenausstattung und sorgen dafür, dass abkommende Fahrzeuge nicht zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Stahlgeländer oder Mauern, die verhindern sollen, dass Fahrzeuge auf die andere Fahrbahn geraten.

FAQ: Fahrzeugrückhaltesysteme

Was ist ein Fahrzeugrückhaltesystem?

Fahrzeugrückhaltesysteme sollen Fahrzeuge, die aus irgendwelchen Gründen von der Fahrbahn abkommen, aufhalten oder sicher umleiten. Dies schützt sowohl die Insassen des betroffenen Fahrzeugs als auch andere Verkehrsteilnehmer. Vollständiger Schutz ist aber nie garantiert. Mehr dazu, wie Fahrzeugrückhaltesysteme funktionieren, finden Sie hier.

Welche Arten von Fahrzeugrückhaltesystemen gibt es?

Es gibt viele verschiedene Fahrzeugrückhaltesysteme, darunter Brückengeländer, Leitplanken, Erdwälle, Schutzwände, Spannseilsysteme und Rückhaltemodule aus Beton oder Kunststoff. Es gibt auch temporäre Varianten, die beispielsweise in Baustellen eingesetzt werden. Mehr zu den verschiedenen Arten lesen Sie hier.

Welche Voraussetzungen muss ein Fahrzeugrückhaltesystem erfüllen?

In Europa müssen Fahrzeugrückhaltesysteme die CE-Kennzeichnung tragen, um für den Einsatz zugelassen zu werden. Um diese Zulassung zu erhalten, ist der Hersteller verpflichtet, sein Rückhaltesystem einer Reihe von Tests nach EN 1317 zu unterziehen. Diese Prüfungen bewerten nicht nur die Wirksamkeit des Systems bei der Verhinderung von Fahrzeugkollisionen, sondern auch die auftretenden Belastungen für die Insassen im Falle eines Unfalls.

Fahrzeugrückhaltesysteme: Was bedeutet das?

Fahrzeugrückhaltesysteme sind zum Beispiel Geländer aus Stahl, die abkommende Fahrzeuge aufhalten.
Fahrzeugrückhaltesysteme sind zum Beispiel Geländer aus Stahl, die abkommende Fahrzeuge aufhalten.

Wenn ein Fahrzeugführer die Kontrolle über sein Kfz verliert, ist das enorm gefährlich: Nicht nur für die Insassen des abkommenden Fahrzeugs, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Denn das Auto kann mit einem Baum zusammenstoßen, einen Abhang herunterrollen und auf die Gegenfahrbahn geraten. Um das zu verhindern, gibt es Fahrzeugrückhaltesysteme – sie sorgen dafür, dass Fahrzeuge gestoppt werden und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.

Ein Fahrzeugrückhaltesystem (auch als FRS oder Vehicle Restraint System bekannt) ist ein Schutzmechanismus an Straßen, das dazu dient, von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge abzubremsen bzw. ganz aufzuhalten und dadurch andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Zusammengefasst: Fahrzeugrückhaltesysteme sind Schutzeinrichtungen, die Verkehrsteilnehmer von abkommenden Fahrzeugen beschützen sollen. Es handelt sich dabei zum Beispiel um eine Wand oder ein Geländer.

Das sind die wichtigsten Fahrzeugrückhaltesysteme

Betonwände erfüllen die wichtigste Richtlinie für Fahrzeugrückhaltesysteme: Sie halten Fahrzeuge effektiv auf!
Betonwände erfüllen die wichtigste Richtlinie für Fahrzeugrückhaltesysteme: Sie halten Fahrzeuge effektiv auf!

Bereits in der Antike wurden flache Geländer und Mauern dazu verwendet, abkommende Karren zurückzuhalten. Das Prinzip hat sich im Grunde bis heute nicht verändert. Die Notwendigkeit, Verkehrsteilnehmer von abkommenden Fahrzeugen zu beschützen, gibt es noch immer, auch wenn wir heute vorrangig Stahl und Beton benutzen.

Zu den wichtigsten Fahrzeugrückhaltesystemen zählen heute:

  • Erdwälle: In Europa werden diese gerne auch mit Lärmschutzwänden kombiniert.
  • Spannseilsysteme mit festgespannten Drahtseilen
  • Schutzplanken (Leitplanken oder Geländer): Früher gab es Aluminiumplanken, heute sind solche Fahrzeugrückhaltesysteme aus Stahl.
  • Betonschutzwände
  • Kunststoffrückhaltemodule: Sie sind wassergefüllt, also beschwert.

Welche Richtlinien müssen Fahrzeugrückhaltesysteme erfüllen?

Nicht jedes läppische Geländer darf gleich Fahrzeugrückhaltesystem genannt werden: Ein Fahrzeugrückhaltesystem muss in Deutschland einige Voraussetzungen erfüllen, die in der Europäischen Norm (EN) 1317 festgehalten sind. Es wird zum Beispiel geprüft, wie effektiv ein System abkommende Fahrzeuge stoppen kann und wie stark es sich im Falle eines Aufpralls verformt.

Wie stabil ein Fahrzeugrückhaltesystem sein muss, hängt auch vom Einsatzort ab: Auf einer Autobahn befinden sich aufgrund der hohen Geschwindigkeit zum Beispiel immer starke Stahlkonstruktionen.

Neben EN 1317 gelten in Deutschland außerdem die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS). Diese Richtlinien regeln auch, wann Fahrzeugrückhaltesysteme eingesetzt werden sollen.

Einsatzempfehlungen für Fahrzeugrückhaltesysteme

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gibt für Fahrzeugrückhaltesysteme Einsatzempfehlungen heraus.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gibt für Fahrzeugrückhaltesysteme Einsatzempfehlungen heraus.

Das Bund-Länder-Arbeitsgremium Schutzeinrichtungen gibt – unter der Leitung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) – regelmäßig Einsatzempfehlungen für Fahrzeugrückhaltesysteme heraus. Diese Einsatzempfehlungen gelten vor allem dann, wenn ein Fahrzeugrückhaltesystem die Forderungen der RPS nicht einhundertprozentig erfüllen kann, da beispielsweise die örtlichen Beschaffenheiten das einfach nicht zulassen.

Fahrzeugrückhaltesysteme müssen häufig ein wenig von den Richtlinien abweichen – zum Beispiel, weil ein Gebäude oder eine Brücke den Aufbau eines klassischen Fahrzeugrückhaltesystems verhindert. Hierfür werden eben jene Einsatzempfehlungen herausgegeben – es sind also Empfehlungen, wie ein Geländer oder eine Schutzwand errichtet werden muss, wenn „ganz nach Vorschrift“ mal nicht möglich ist.

Anders ausgedrückt: Die Einsatzempfehlungen für Fahrzeugrückhaltesysteme der BASt bieten Lösungen an, wenn aufgrund von äußeren Umständen modifiziert, gekürzt oder umgestaltet werden muss.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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