Fahrzeugpapiere verloren: Fahrer sollten schnell handeln

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (40 Bewertungen; 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...

Zum Auto gehören Fahrzeugpapiere. Auf diese sollten Sie gut Acht geben. Aber keine Panik: haben Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren, verrät Ihnen dieser Ratgeber alles Wissenswerte zum weiteren Vorgehen.

FAQ: Fahrzeugpapiere verloren

Was tun, wenn man seine Fahrzeugpapiere verloren hat?

Haben Sie Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein verloren, müssen Sie als Fahrzeughalter schnellstens für Ersatz sorgen. Sind die Papiere verschwunden, brauchen Sie eine eidesstattliche Versicherung, um bei der zuständigen Behörde neue Dokumente zu beantragen. Was Sie dafür alles benötigen, steht hier.

Was kostet das Fahren ohne Papiere?

Sollten Sie ohne die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch Fahrzeugschein genannt, mit dem Auto fahren, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Sie dürfen nur dann ohne Papiere fahren, wenn diese gestohlen wurden und wenn Sie eine Bestätigung der Polizei mitführen. Mehr dazu steht an dieser Stelle.

Wo bewahre ich meine Fahrzeugpapiere am Besten auf?

Der Fahrzeugschein muss, wenn Sie fahren, immer mitgeführt werden. Der Fahrzeugbrief hingegen muss sicher verwahrt zu Hause bleiben. Kopieren sollten Sie Ihre Dokumente nicht. Eine Kopie wird bei einer Verkehrskontrolle nicht anerkannt. Mehr dazu steht hier.

Weitere Informationen

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verloren – was nun?

Sie haben die Fahrzeugpapiere verloren? Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die Vorgehensweise zur Neubeantragung.
Sie haben die Fahrzeugpapiere verloren? Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die Vorgehensweise zur Neubeantragung.

Die Fahrzeugpapiere sind wichtige Dokumente, die beim Erwerb eines Fahrzeugs in Ihren Besitz übergehen. Dazu gehört die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch Fahrzeugschein genannt, und die Zulassungsbescheinigung Teil II, der sog. Fahrzeugbrief.

Der Fahrzeugschein ist die Bestätigung dafür, dass das Auto ordnungsgemäß zugelassen wurde. Den Fahrzeugschein müssen Sie immer mit sich führen und auf Verlangen bei einer Kontrolle vorzeigen. Lassen Sie den Fahrzeugschein nicht im Fahrzeug liegen. Sollte es gestohlen werden, würde der Dieb über ein wichtiges Dokument verfügen. Den Fahrzeugschein im Auto zu verwahren, gilt als fahrlässig.

Der Fahrzeugbrief ist die Besitzurkunde. Daher gehört diese keinesfalls ins Fahrzeug, sondern sollte immer sicher zu Hause aufbewahrt werden.

Was tun, wenn Kfz-Brief und Schein weg ist?

Sind Kfz-schein und Brief verloren oder gestohlen worden, stehen einige Behördengänge für Sie an.
Sind Kfz-Schein und -brief verloren oder gestohlen worden, stehen einige Behördengänge für Sie an.

Wenn Sie Fahrzeugbrief und -schein verloren haben, kommen leider einige Behördengänge auf Sie zu. Sie können weder sich als Besitzer noch die Zulassung Ihres Fahrzeugs nachweisen, wenn Sie die die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 verloren haben.

Auch wenn die Zulassungspapiere nicht verloren, sondern „nur“ entwertet wurden, müssen Sie diese neu beantragen. Das ist der Fall, wenn sie zwar noch vorhanden, aber nicht mehr in gutem Zustand sind. Als entwertet gilt, wenn das Dokument gelocht, beschnitten, verschmutzt oder stark ausgeblichen ist. Den Fahrzeugschein bewahren Sie am sichersten im Portemonnaie auf. Wie Sie den Fahrzeugschein richtig falten, erklärt dieser Ratgeber. Dann müssen Sie für Ersatz sorgen und neue Dokumente beantragen. Sie können mit den entwerteten Dokumenten relativ einfach neue beantragen. Hier steht, wie es geht.

Anders sieht es aus, wenn die Autopapiere gestohlen wurden. Für den Neuantrag benötigen Sie Ihr Ausweisdokument. Wenn dieses ebenfalls entwendet wurde, etwa weil sie alle Dokumente in der Brieftasche aufbewahrt haben, müssten Sie sich zuerst um einen neuen Ausweis kümmern. Erst dann können Sie die Fahrzeugpapiere beantragen.

Nun ist wichtig, den Diebstahl der Polizei anzuzeigen. Sie erhalten eine Bestätigung über die Anzeige Ihrer gestohlenen Dokumente, die Sie dann für die Behördengänge brauchen.

Wie bekommt man neue Papiere für ein Auto?

Wenn Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren haben, kann je nach Wohnort die Vorgehensweise variieren – mal müssen Sie zum Bürgeramt, mal zur Zulassungsbehörde. Sie sollten zunächst in Erfahrung bringen, welche Behörde für Sie zuständig ist, wenn Sie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verloren haben. In der Regel müssen Sie persönlich zum Termin erscheinen. 

Wenn die Wagenpapiere verloren gegangen sind, sollten Sie den Wagen lieber stehen lassen und sich schnell um Ersatz kümmern.
Wenn die Wagenpapiere verloren gegangen sind, sollten Sie den Wagen lieber stehen lassen und sich schnell um Ersatz kümmern.

Diese Dokumente benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Verlusterklärung (entweder formlos oder je nach Behörde als Formular)
  • Eidesstattliche Versicherung (wenn Sie die Dokumente verloren haben)
  • Diebstahlsanzeige der Polizei (wenn die Dokumente gestohlen wurden)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

Die eidesstattliche Versicherung können Sie entweder in der Zulassungsstelle oder beim Notar anfertigen lassen.

Fahrzeugpapiere verloren: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Sind die Fahrzeugpapiere verloren, kommen Kosten auf Sie zu. Diese variieren ja nach Bundesland. Durchschnittlich können Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • Eidesstattliche Versicherung: ca. 30 Euro
  • Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I: ca. 10-45 Euro
  • Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II: ca. 30-60 Euro

Haben Sie die Kfz-Papiere vom Auto verloren, kommen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 150 Euro auf Sie zu.

Achtung: Sind die Fahrzeugpapiere verloren gegangen, sollten Sie für Ersatz sorgen, ehe Sie wieder Auto fahren. Denn das Fahren ohne Fahrzeugschein ist eine Ordnungswidrigkeit, die 10 Euro kostet. Dieses Bußgeld wird nicht erhoben, wenn der Verlust der Fahrzeugpapiere durch Diebstahl zustande gekommen ist. Dafür müssen Sie die Diebstahlanzeige der Polizei als Nachweis mitführen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

Bildnachweise