Bei einigen Verstößen im Straßenverkehr müssen Wiederholungstäter regelmäßig mit strengeren Sanktionen rechnen als Ersttäter. Das gilt insbesondere bei Geschwindigkeits- und Alkoholverstößen. So kann etwa die wiederholte Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein gesondertes Fahrverbot begründen. Doch ab wann kann ein zusätzliches Fahrverbot wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung festgelegt werden?
Bußgeldtabelle: Zusätzliches Fahrverbot für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung
Bußgeldrechner: Droht Ihnen ein Fahrverbot?
FAQ: Fahrverbot für Wiederholungstäter
Wann gelte ich in Bezug auf das Fahrverbot als Wiederholungstäter?
Wurde in den vergangenen zwei Jahren bereits einmal ein Fahrverbot verhängt, gelten Sie gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) als Wiederholungstäter.
Wann müssen Wiederholungstäter das Fahrverbot antreten?
Wiederholungstäter können den Beginn des Fahrverbots nicht selbst bestimmen. Sie müssen den Führerschein mit Eintreten der Rechtskraft der Entscheidung abgeben.
Wann droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Ein einmonatiges Fahrverbot droht nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts wie innerorts bereits ab 26 km/h zu viel, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten bereits zweimal mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt worden sind. Wann ein Fahrverbot für wiederholte Alkoholfahrten droht, erfahren Sie hier.
Wann droht ein Fahrverbot bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung?
Inhalt
Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen ist ein Fahrverbot gemäß Tatbestandskatalog regelmäßig vorgesehen. Doch auch weniger erhebliche Tempoverstöße können begründen, dass die Behörde außerplanmäßig ein einmonatiges Fahrverbot ausspricht, sofern diese wiederholt festgestellt wurden. Doch ab wann kann ein solches Fahrverbot auf Wiederholungstäter zukommen?
Maßstab für ein zusätzliches Fahrverbot für Wiederholungstäter: eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr. Wird ein Fahrer innerhalb von zwölf Monaten zweimal wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h oder mehr belangt, kann die Behörde auf Grundlage der Wiederholungstäterregelung ein einmonatiges Fahrverbot auferlegen, obwohl der Bußgeldkatalog für diese Verstöße generell noch keines vorsieht.
Der Bußgeldkatalog sieht ein Fahrverbot in der Regel sonst erst dann vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 41 km/h und innerorts um 31 km/h überschritten wurde.
Fahrverbot: Wiederholungstäter bei Alkohol am Steuer
Ein Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze bedeutet regelmäßig ein zusätzliches Fahrverbot. Für Wiederholungstäter ist dies jedoch wesentlich länger: Ein erster Verstoß gegen die Promillegrenze führt in der Regel zu einem einmonatigen Fahrverbot. Das wiederholte Fahren unter Alkoholeinfluss hat hingegen ein Fahrverbot von drei Monaten zur Folge.
Wann muss ein Wiederholungstäter das Fahrverbot antreten?
Es gibt noch einen anderen Zusammenhang zwischen Fahrverbot und Wiederholungstäter, der sich auf den Antritt der Zwangspause bezieht.
Während Ersttäter nämlich regelmäßig von einer Viermonatsfrist profitieren und so mehr Spielraum beim Beginn des Fahrverbots haben, bleibt Wiederholungstätern diese Möglichkeit nicht.
Ob der Betroffene in diesem Zusammenhang jedoch als Wiederholungstäter gilt, ist hier jedoch an eine andere Voraussetzung geknüpft: Hatten Sie bereits in den letzten zwei Jahren ein Fahrverbot, sind Sie Wiederholungstäter.