Fahrverbot für Wiederholungstäter: Außerplanmäßige Zwangspause

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Bei einigen Verstößen im Straßenverkehr müssen Wiederholungstäter regelmäßig mit strengeren Sanktionen rechnen als Ersttäter. Das gilt insbesondere bei Geschwindigkeits- und Alkoholverstößen. So kann etwa die wiederholte Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein gesondertes Fahrverbot begründen. Doch ab wann kann ein zusätzliches Fahrverbot wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung festgelegt werden?

Bußgeldtabelle: Zusätzliches Fahrverbot für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Ver­stoßBuß­geldFahrverbotFVerbotPunkteLohnt ein Einspruch?
Geschwindig­keitsüber­schreitung außer­orts
26 - 30 km/h80 €1 Monat (wenn Wieder­holungs­täter)1Hier prüfen **
31 - 40 km/h120 €1 Monat (wenn Wieder­holungs­täter)1Hier prüfen **
Geschwindig­keitsüber­schreitung inner­orts
26 - 30 km/h100 €1 Monat (wenn Wieder­holungs­täter)1Hier prüfen **

Bußgeldrechner: Droht Ihnen ein Fahrverbot?

FAQ: Fahrverbot für Wiederholungstäter

Wann gelte ich in Bezug auf das Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Wurde in den vergangenen zwei Jahren bereits einmal ein Fahrverbot verhängt, gelten Sie gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) als Wiederholungstäter.

Wann müssen Wiederholungstäter das Fahrverbot antreten?

Wiederholungstäter können den Beginn des Fahrverbots nicht selbst bestimmen. Sie müssen den Führerschein mit Eintreten der Rechtskraft der Entscheidung abgeben.

Wann droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter nach einer Geschwindigkeits­überschreitung?

Ein einmonatiges Fahrverbot droht nach einer Geschwindigkeits­überschreitung außerorts wie innerorts bereits ab 26 km/h zu viel, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten bereits zweimal mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt worden sind. Wann ein Fahrverbot für wiederholte Alkoholfahrten droht, erfahren Sie hier.

Wann droht ein Fahrverbot bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung?

Zum x-ten mal vom Blitzer ertappt? Ein zusätzliches Fahrverbot kann einem Wiederholungstäter drohen.
Zum x-ten mal vom Blitzer ertappt? Ein zusätzliches Fahrverbot kann einem Wiederholungstäter drohen.

Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen ist ein Fahrverbot gemäß Tatbestandskatalog regelmäßig vorgesehen. Doch auch weniger erhebliche Tempoverstöße können begründen, dass die Behörde außerplanmäßig ein einmonatiges Fahrverbot ausspricht, sofern diese wiederholt festgestellt wurden. Doch ab wann kann ein solches Fahrverbot auf Wiederholungstäter zukommen?

Wann droht ein zusätzliches Fahrverbot für Wiederholungstäter?
Wann droht ein zusätzliches Fahrverbot für Wiederholungstäter?

Maßstab für ein zusätzliches Fahrverbot für Wiederholungstäter: eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr. Wird ein Fahrer innerhalb von zwölf Monaten zweimal wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h oder mehr belangt, kann die Behörde auf Grundlage der Wiederholungstäterregelung ein einmonatiges Fahrverbot auferlegen, obwohl der Bußgeldkatalog für diese Verstöße generell noch keines vorsieht.

Der Bußgeldkatalog sieht ein Fahrverbot in der Regel sonst erst dann vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 41 km/h und innerorts um 31 km/h überschritten wurde.

Wichtig: Der Zeitraum von zwölf Monaten beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids, der für die erste Tempoüberschreitung von 26 km/h oder mehr ergangen ist.

Fahrverbot: Wiederholungstäter bei Alkohol am Steuer

Ein Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze bedeutet regelmäßig ein zusätzliches Fahrverbot. Für Wiederholungstäter ist dies jedoch wesentlich länger: Ein erster Verstoß gegen die Promillegrenze führt in der Regel zu einem einmonatigen Fahrverbot. Das wiederholte Fahren unter Alkoholeinfluss hat hingegen ein Fahrverbot von drei Monaten zur Folge.

Bei anderen Verkehrsverstößen greift die Wiederholungstäterregel nicht. Allerdings kann die beharrliche Missachtung von Verkehrsregeln ebenfalls dazu führen, dass die Behörde im Einzelfall zu weiteren Erziehungsmaßnahmen wie einem Fahrverbot greift.

Wann muss ein Wiederholungstäter das Fahrverbot antreten?

Einem Wiederholungstäter droht ein Fahrverbot, wenn dieser wiederholt Alkohol am Steuer konsumiert.
Einem Wiederholungstäter droht ein Fahrverbot, wenn dieser wiederholt Alkohol am Steuer konsumiert.

Es gibt noch einen anderen Zusammenhang zwischen Fahrverbot und Wiederholungstäter, der sich auf den Antritt der Zwangspause bezieht.

Während Ersttäter nämlich regelmäßig von einer Viermonatsfrist profitieren und so mehr Spielraum beim Beginn des Fahrverbots haben, bleibt Wiederholungstätern diese Möglichkeit nicht.

Ob der Betroffene in diesem Zusammenhang jedoch als Wiederholungstäter gilt, ist hier jedoch an eine andere Voraussetzung geknüpft: Hatten Sie bereits in den letzten zwei Jahren ein Fahrverbot, sind Sie Wiederholungstäter.

Das Fahrverbot greift beim Wiederholungstäter ab Rechtskraft der zugrunde liegenden Entscheidung. Sie können also anders als Ersttäter nach Rechtskraft nicht innerhalb von vier Monaten den Antritt des Fahrverbots selbst bestimmen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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