Hinter der Ahndung von Verstößen gegen rechtliche Regelungen, ob nun im Straßenverkehr oder in anderen Lebensbereichen, verbirgt sich vor allem anderen der Erziehungsgedanke. Betroffene sollen durch das Ausmaß der Sanktionen auf die Schwere ihrer Taten nachdrücklich hingewiesen werden. Eine Maßnahme, die bei besonders schwerwiegenden, weil risikobehafteten Verkehrsverstößen droht, ist das Fahrverbot. Aber wie lange kann dieses im Einzelfall währen?
Übersicht: Wie lange dauert das Fahrverbot?
Verstoß | Dauer des Fahrverbots | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit | 1 bis 3 Monate | 2 |
Verkehrsstraftat* | 1 bis 6 Monate | 2 |
* Hier ist abgesehen von einem Fahrverbot auch die Entziehung der Fahrerlaubnis als Nebenstrafe möglich! Dann erfolgt zudem die Eintragung von 3 Punkten in Flensburg. |
Bußgeldrechner: Droht Ihnen ein Fahrverbot?
FAQ: Wie lange dauert ein Fahrverbot?
Wie lange dauert ein Fahrverbot nach einer Ordnungswidrigkeit?
Ein Fahrverbot nach einer Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein bis drei Monate dauern.
Wie lange dauert ein Fahrverbot nach einer Straftat?
Ein Fahrverbot nach einer Straftat kann gemäß § 44 des Strafgesetzbuchs (StGB) ein bis sechs Monate betragen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wie lange dauert es, bis das Fahrverbot angetreten werden muss?
Ersttäter müssen den Führerschein innerhalb von vier Monaten nach Eintreten der Rechtskraft abgeben, Wiederholungstäter bereit mit Eintreten der Rechtskraft.
Wichtige Informationen zur Dauer vom Fahrverbot
Welche Dauer kann ein Fahrverbot haben?
Inhalt
Wie lange ein Fahrverbot währen kann, richtet sich maßgeblich nach der Schwere des begangenen Verkehrsverstoßes. Dabei kann die zeitige Zwangspause am Steuer sowohl aufgrund von Ordnungswidrigkeiten als auch von Straftaten verhängt werden. Die rechtliche Einordnung von Verstößen hat dabei auch Einfluss darauf, ob ein Fahrverbot droht und wie lange dieses im Einzelfall dauern kann.
Bei Straftaten wie Fahrerflucht drohendes Fahrverbot: Wie lange währt es?
Die Verhängung von einem Fahrverbot kann auch Folge eines Strafverfahrens sein. Dabei gilt dies seit einer Novelle des § 44 Strafgesetzbuch (StGB) nicht mehr nur für Straftaten, die in Verbindung mit der Verkehrsteilnahme begangen werden (z. B. Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheitsfahrten, illegalen Autorennen). Stattdessen kann ein Fahrverbot mittlerweile zumindest theoretisch gegen jeden verurteilten Straftäter verhängt werden (z. B. bei Unterhaltspflichtverletzung).
Gemäß § 44 Absatz 1 StGB kann ein wegen einer Straftat verhängtes Fahrverbot eine Dauer zwischen einem bis sechs Monaten haben. Die Entscheidung über ein mögliches Fahrverbot und darüber, wie lange dieses im Einzelfall währen soll, obliegt dabei dem zuständigen Gericht.