Fahrverbot: Wann ist der Führerschein zurück in meinem Besitz?

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Je nachdem, wie schwer Sie als Kraftfahrer gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen, können Sie nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg ereilen, sondern auch ein Fahrverbot. Bei Letzterem müssen Sie Ihren Führerschein für eine gewisse Zeit abgeben und entsprechend auf das Autofahren verzichten. Doch wie geht es nach einem Fahrverbot weiter? Wann gibt’s den Führerschein zurück? Die Antwort auf diese Frage finden Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Wann gibt’s den Führerschein nach einem Fahrverbot zurück?

Wann bekomme ich nach einem Fahrverbot meinen Führerschein zurück?

Sie erhalten Ihren Führerschein zurück, sobald die Dauer des Fahrverbots abgelaufen ist. Dieser Prozess geht automatisch vonstatten; Sie müssen demzufolge keinen speziellen Antrag dafür stellen.

Wie lange kann ein Fahrverbot dauern?

Je nachdem, ob es sich bei dem von Ihnen begangenen Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelte, kann sich dies auf die Dauer des Fahrverbots auswirken. Bei Ordnungswidrigkeiten kann die Dauer zwischen einem und drei Monaten liegen, bei Straftaten hingegen kann der Führerschein auch maximal sechs Monate lang weg sein.

Wann darf ich nach einem Fahrverbot wieder Auto fahren?

Erst nach Ablauf der Dauer des Fahrverbots ist es Ihnen wieder gestattet, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu steuern. Fahren Sie trotz Fahrverbot, machen Sie sich strafbar und müssen sich auf eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr einstellen, wenn Sie erwischt werden.

Fahrverbot: Wann es den Führerschein zurück gibt, ist abhängig von der Dauer des Verbots

Wann bekomme ich nach einem Fahrverbot den Führerschein zurück?
Wann bekomme ich nach einem Fahrverbot den Führerschein zurück?

Je nach Schwere des von Ihnen begangenen Verstoßes kann aufgrund einer Ordnungswidrigkeit oder aufgrund einer Straftat ein Fahrverbot drohen. Wann es den Führerschein zurück gibt, ist wiederum abhängig davon, wie lange das Verbot verhängt wurde. Bei Ordnungswidrigkeiten kann das zwischen einem und drei Monaten sein, bei Straftaten sind bis zu sechs Monate möglich.

Wichtig: Es wird in einem solchen Fall nicht nach Tagen oder Wochen gerechnet, sondern nach Kalendermonaten. Wenn Sie sich also fragen: „Ich trete am 5. Juli ein Fahrverbot an. Wann gibt’s den Führerschein zurück?“, lautet die Antwort: am 5. August.

Wann Sie ein Fahrverbot antreten müssen, richtet sich übrigens danach, ob Sie als Ersttäter gelten oder als Wiederholungstäter angesehen werden:

Sie sollten erst wieder fahren, wenn Sie den Führerschein nach einem Fahrverbot zurück haben.
Sie sollten erst wieder fahren, wenn Sie den Führerschein nach einem Fahrverbot zurück haben.
  • Ersttätern ist es erlaubt, innerhalb einer 4-Monats-Frist selbst zu bestimmen, wann Sie ein Fahrverbot antreten. Wann es den Führerschein zurück gibt, können sie somit auch in gewisser Weise mitbestimmen.
  • Wiederholungstäter hingegen müssen ihren Führerschein ab dem Datum abgeben, welches im entsprechenden Bußgeldbescheid vermerkt ist. Ihnen steht also keinerlei Spielraum zur Verfügung.

Sind Sie sich bei einem Fahrverbot unsicher, wann es den Führerschein genau zurück gibt, und fahren einfach, obwohl das Verbot noch läuft, begehen Sie eine Straftat. § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zufolge kann in diesem Fall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Sie zukommen, wenn Sie von der Polizei erwischt werden. Auf der sichersten Seite sind Sie, wenn Sie sich erst wieder hinter das Steuer eines Kfz setzen, wenn Sie Ihren Führerschein wieder in den Händen halten.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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