Fahrverbot verschieben: Kann ein Fahrverbot verlegt werden?

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Das Fahrverbot ist im Verkehrsrecht eine der Sanktionen, mit der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet werden. Manchem Verkehrssünder passt aber der Zeitraum des angesetzten Fahrverbotes nicht und sie wollen das Fahrverbot verschieben. Geht das so einfach?

FAQ: Fahrverbot verschieben

Kann ich das Fahrverbot verschieben?

Nein. Sie können höchstens beim Beginn des Fahrverbots ein Wörtchen mitreden. Innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft muss es angetreten werden.

Wer kann das Fahrverbot verschieben?

Die Regelung, dass der Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden kann, gilt nicht für Wiederholungstäter. Sie müssen das Fahrverbot sofort antreten.

Kann ich das Fahrverbot aufteilen?

Nein, es ist nicht möglich, das verhängte Fahrverbot aufzuteilen.

Kann man beim Fahrverbot den Zeitraum auswählen?

Lässt sich bei einem Fahrverbot der Zeitraum selbst auswählen?
Lässt sich bei einem Fahrverbot der Zeitraum selbst auswählen?

Das Fahrverbot: Wann der Führerschein eingezogen wird

Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen.
Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen.

Der Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für bestimmte Verkehrsverstöße bestimmte Strafen vor. Ein Fahrverbot wird in der Regel verhängt, wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, die einen so schweren Verstoß darstellt, dass allein ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg als Sanktion nicht ausreichen. Für gewöhnlich wird es angeordnet für Verstöße, die auch mit mindestens zwei Flensburg-Punkten geahndet werden.

Die Dauer eines angeordneten Fahrverbots kann im Verkehrsrecht allerdings variieren und orientiert sich an der Schwere des Verstoßes. In der Regel beträgt es einen Monat bis drei Monate. In dieser Zeit wird der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen. Doch ist es möglich, bei einem verhängten Fahrverbot dessen Start-Termin selbst zu wählen beziehungsweise ein Fahrverbot zu verschieben?

Was zu beachten ist, um ein Fahrverbot zu verschieben

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, ein Fahrverbot zu verschieben. Ersttäter, also solche Verkehrsteilnehmer, die sich in den vergangenen zwei Jahren nichts anderes zu Schulden haben kommen lassen, können bei einem verhängten Fahrverbot den Zeitraum selbst auswählen. Das heißt, sie haben die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wann sie das Verbot antreten wollen. Ab Rechtskraft des Fahrverbots haben sie die kommenden vier Monate zum Antritt zur Auswahl.

Unter Umständen lässt sich ein Fahrverbot verschieben, z.B. als Ersttäter.
Unter Umständen lässt sich ein Fahrverbot verschieben, z.B. als Ersttäter.

Benötigen sie beispielsweise ihren Führerschein im ersten Monat dringend, können sie die Abgabe herauszögern. Des Weiteren sollen sie so die Möglichkeit bekommen, sich rechtzeitig um eventuelle Fahrgemeinschaften kümmern zu können oder auch Urlaub für die Zeit des Fahrverbots zu beantragen, wenn sie dienstlich an den Führerschein gebunden sind.

Das Fahrverbot ist rechtskräftig, wenn gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt wurde. Bei allen Verkehrsteilnehmern, die als Wiederholungstäter gelten, wird ab dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheides das Fahrverbot geltend. Dann müssen sie den Führerschein abgeben. Dies kann persönlich sowie per Post bei der zuständigen Behörde erfolgen. Sobald der Führerschein dort eingegangen ist, beginnt die Dauer des Fahrverbots.

Ein Fahrverbot gilt immer für einen vollen Monat beziehungsweise mehrere volle Monate. Das bedeutet, ein einmonatiges Fahrverbot, das beispielsweise am 5. Mai beginnt, endet am 4. Juni; unabhängig davon, wie viele Tage der Monat hat. Also ist es sinnvoll, einen kürzeren Monat miteinzubeziehen, will man beispielweise ein Fahrverbot von 1 Monat verschieben.

Fahrverbot verschieben: Bei Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Auch durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lässt sich ein Fahrverbot verschieben.
Auch durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lässt sich ein Fahrverbot verschieben.

Grundsätzlich gilt: Wenn gegen den eingegangen Bußgeldbescheid, der ein Fahrverbot anordnet, Einspruch eingelegt wird, verzögert sich automatisch auch die Rechtskraft des Bescheides. Somit ändert sich dann auch der Beginn des Fahrverbots, da dieses erst mit Rechtskraft gültig wird. Doch Vorsicht, wenn man auf diese Weise das Fahrverbot nur um 1 Monat verschieben möchte.

Häufig kann das Verfahren des Einspruchs bis zu mehrere Monate dauern, was dann auch für die Verschiebung des Fahrverbotes gilt. Hat der Einspruch Erfolg und können noch weitere Rechtsbehelfe eingelegt werden, kann sich die Rechtskraft und damit der Antritt des Fahrverbotes sogar noch weiter verzögern.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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