Fahrverbot umwandeln – Höhere Geldbuße statt dauerhafter „Lenkzeitunterbrechung“?

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Bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten sieht der Bußgeldkatalog neben einer Geldbuße auch eine besonders häufig verhängte Fahrerlaubnismaßnahme vor: das Fahrverbot. Dies kann zwischen einem und drei Monaten andauern und wird zumeist bei Verstößen angeordnet, für die mindestens zwei Punkte in Flensburg fällig werden. Können sich Verkehrssünder eventuell von einem Fahrverbot freikaufen?

FAQ: Fahrverbot umwandeln

Kann ich ein Fahrverbot umwandeln?

Ein Fahrverbot kann nur in Ausnahmefällen umgewandelt werden, wenn dieses eine besondere Härte darstellen würde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Berufskraftfahrer sind und der Arbeitsplatzverlust Ihre Existenz bedrohen würde.

Wann kann ein Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt werden?

Ein Fahrverbot kann meist nur in ein Bußgeld umgewandelt werden, wenn Sie Ersttäter sind und wenn dieses maximal einen Monat dauern würde. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach den Einkommensverhältnissen.

Kann ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden?

Nein, ein Fahrverbot kann in der Regel nicht in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Weitere Informationen zum Umwandeln des Fahrverbotes

Im Video erklärt: Fahrverbot umgehen

Video: Sie wollen Ihr Fahrverbot abwenden? So geht’s!
Video: Sie wollen Ihr Fahrverbot abwenden? So geht’s!

Höheres Bußgeld statt Fahrverbot?

Können Sie ein gegen Sie verhängtes Fahrverbot umwandeln in ein höheres Bußgeld und so der Fahrpause noch entgehen?
Können Sie ein gegen Sie verhängtes Fahrverbot umwandeln in ein höheres Bußgeld und so der Fahrpause noch entgehen?

Sie wurden wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder wegen eines Rotlichtverstoßes mit einem Fahrverbot belegt, wollen aber bald mit dem Auto in den Urlaub fahren? Können Sie dieses Fahrverbot umgehen und durch ein höheres Bußgeld ersetzen lassen? Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang vor allem der Zweck, den ein Fahrverbot erfüllen soll: Es dient nämlich als besondere Erziehungsmaßnahme und soll Verkehrssünder auch empfindlich treffen, um ein Umdenken zu bewirken.

Aus diesem Grund ist es grundsätzlich nicht angedacht, dass die Behörden ein solches Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln und den Führerschein wieder freigibt. Dies würde den Erziehungscharakter je nach finanzieller Situation des Betroffenen untergraben.

Deshalb ist es nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, ein Fahrverbot umwandeln zu lassen. Es bedarf hierbei jedoch in jedem Fall einer triftigen Begründung. Zudem handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen.

Fahrverbot umwandeln in höhere Geldbuße – Was kann diesen Schritt begründen?

1 Monat Fahrverbot umwandeln: Als geeignete Begründung kann eine besondere Härte akzeptiert werden.
1 Monat Fahrverbot umwandeln: Als geeignete Begründung kann eine besondere Härte akzeptiert werden.

Das „Freikaufen“ vom Fahrverbot ist nur bedingt möglich. Es ist, wollen Sie das Fahrverbot umwandeln, eine gute Begründung vonnöten. In der Regel folgen Gerichte der Argumentation und dem Wunsch des Betroffenen nämlich nur dann, wenn die Durchführung eines Fahrverbotes für diesen eine besondere Härte darstellen würde.

Ein Härtefall kann etwa dann angenommen werden, wenn es sich bei dem Verkehrssünder um einen Berufskraftfahrer handelt. Eine entsprechende Fahrerlaubnismaßnahme könnte für diesen existenzbedrohend sein, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund dessen wahrscheinlich ist. Bei betroffenen Fahrern stimmt das Gericht häufig zu und lässt das Fahrverbot umwandeln.

Auch wenn das Fahren aus anderen Gründen unerlässlich ist, kann ein solcher Schritt möglich sein. Etwaiges kann zum Beispiel dann angenommen werden, wenn der Betroffene sich um die Pflege eines behinderten Kindes kümmern muss, für regelmäßig notwendige Arztbesuche auf das Auto angewiesen ist und keine Ersatzlösung für den betreffenden Zeitraum möglich erscheint.

Aber: Grundsätzlich können nur Ersttäter ein gegen sie verhängtes Fahrverbot umwandeln lassen. Als Ersttäter gelten Sie in diesem Zusammenhang immer dann, wenn in den letzten zwei jahren vor dem Verstoß nicht bereits ein Fahrverbot gegen Sie rechtskräftig verhängt wurde. Wiederholungstäter können also in keinem Fall das Fahrverbot umwandeln. Das gilt darüber hinaus auch, wenn das Fahrverbot wegen eines Alkohol- oder Drogenverstoßes im Straßenverkehr verhängt wurde oder im Fahreignungsregister des Betroffenen bereits Punkteeintragungen vorhanden sind.

Geldstrafe statt Fahrverbot – Ist das Umwandeln auch im Strafrecht möglich?

Fahrverbot umwandeln in eine höhere Geldstrafe? Im Strafrecht ist dies eher nicht vorgesehen.
Fahrverbot umwandeln in eine höhere Geldstrafe? Im Strafrecht ist dies eher nicht vorgesehen.

Häufig besteht bei den Begriffen „Geldbuße“ und „Geldstrafe“ so einige Verwirrung. Es handelt sich jedoch um zwei grundsätzlich voneinander zu trennende Sanktionen. Eine Geldbuße wird nur bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit verhängt und liegt bei bis zu 2.000 Euro. Bei einer Geldstrafe hingegen handelt es sich um die Ahndung einer Straftat. Sie richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten und wird in Tagessätzen festgelegt.

Wurde gegen einen Verkehrsteilnehmer mithin eine entsprechende Fahrerlaubnismaßnahme aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhoben, so kann man dieses Fahrverbot nicht in eine Geldstrafe umwandeln, da es sich um ein Bußgeld- und nicht um ein Strafverfahren handelt.

Daneben können Fahrverbote aber gemäß § 44 Strafgesetzbuch (StGB) auch bei einer strafrechtlichen Verurteilung als Nebenstrafe hinzutreten. Mit einer am 22.06.2017 im Bundestag abgesegneten Gesetzesänderung betrifft dies nicht mehr nur Straftaten, die in Verbindung mit Fahrzeugen und dem Straßenverkehr stehen (z. B. Fahrerflucht), sondern sämtliche Vergehen und Verbrechen.

Anders als nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes ist die Umwandlung von einem Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe hier aber regelmäßig nicht vorgesehen. Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Zumeist werden Fahrverbote jedoch in diesem Rahmen von vornherein nicht zwangsläufig verhängt, wenn diese voraussichtlich eine besondere Härte für die Betroffenen bedeuten würden.

Können Sie ein Fahrverbot verkaufen? Auf zahlreichen Plattformen werden unseriöse Angebote gemacht, in deren Rahmen Punkte, Geldbußen und Fahrverbote gegen Zahlung eines Obolus an einen anderen verkauft werden sollen. Der Vertragspartner übernimmt dann die Sanktionen und nimmt die begangene Ordnungswidrigkeit auf die eigene Kappe. Zulässig oder legal ist dieser Vorgang jedoch in keinem Fall!

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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