Verhängtes Fahrverbot umgehen: Welche Möglichkeiten haben Sie?

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Ein Fahrverbot tut weh, nicht nur Fahrern, die beruflich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Flattert einem Verkehrssünder ein Bußgeldbescheid ins Haus, in dem wegen eines erheblichen Verkehrsverstoßes auch eine entsprechende Nebenfolge aufgeführt wird, fragt er sich nicht selten: „Kann ich das Fahrverbot noch irgendwie abwenden und den Führerschein doch behalten?“

FAQ: Fahrverbot umgehen

Kann ich ein Fahrverbot umgehen?

Ein Fahrverbot kann nur in Einzelfällen umgangen werden, wenn dieses eine besondere Härte darstellen würde.

Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?

Ein Fahrverbot kann umgangen werden, wenn Sie beispielsweise beruflich auf den Führerschein angewiesen sind und der Verlust des Arbeitsplatzes drohen würde. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.

Kann ich ein Fahrverbot übertragen?

Nein, ein Fahrverbot auf eine andere Person zu übertragen, ist in Deutschland illegal.

Weitere Informationen zum Umgehen des Fahrverbotes

Im Video erklärt: Fahrverbot umgehen

Video: Sie wollen Ihr Fahrverbot abwenden? So geht’s!
Video: Sie wollen Ihr Fahrverbot abwenden? So geht’s!

„Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?“

Kann man ein verhängtes Fahrverbot noch umgehen oder müssen Betroffene unweigerlich auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen?
Kann man ein verhängtes Fahrverbot noch umgehen oder müssen Betroffene unweigerlich auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen?

Vorab: Fahrverbote haben vor allem Erziehungscharakter. Da Geldbußen den einen oder anderen nur geringfügig abschrecken, ermöglicht das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie das Strafgesetzbuch (StGB) die Verhängung von Fahrverboten. Für die meisten ist der Gedanke, für einen bis drei Monate auf das Fahren verzichten zu müssen, wesentlich schmerzlicher. Die Fahrerlaubnismaßnahme dient also vor allem der Verkehrserziehung.

Diesem Zweck würde es nun jedoch entgegenstehen, wenn es so einfach wäre, ein Fahrverbot zu umgehen. Aus diesem Grund ist dies nur in wenigen Ausnahmefällen überhaupt möglich. Zum einen etwa ist es denkbar, ein verhängtes Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Dieser Weg steht den Betroffenen jedoch meist nur offen, wenn sie ihren Wunsch mit einer triftigen Begründung untermauern können.

Der drohende Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund eines Fahrverbotes oder das Angewiesensein auf das Fahren im Zuge der Pflege eines kranken Angehörigen können im Einzelfall eine besondere Härte begründen. Erkennt das Gericht einen solchen Härtefall an, dann lässt sich das Fahrverbot so ggf. umgehen und durch eine höhere Geldbuße ersetzen.

Allerdings lässt sich nicht in jedem Fall durch einen vorliegenden Härtefall ein Fahrverbot vermeiden. Bei Wiederholungstätern, die bereits in den letzten zwei Jahren mit einem Fahrverbot belegt wurden, Fahrern, bei denen bereits Punkte im Fahreignungsregister vermerkt sind, besteht diese Möglichkeit regelmäßig nicht. Auch ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer umgehen können betroffene Verkehrssünder in aller Regel nicht.

Fahrverbot übertragen – Ist das legal?

1 Monat Fahrverbot umgehen durch Verkauf der Sanktionen an Dritte?
1 Monat Fahrverbot umgehen durch Verkauf der Sanktionen an Dritte?

Im Internet begegnen interessierte Verkehrssünder noch immer unterschiedlichsten Plattformen, die versprechen, dass die Möglichkeit besteht, gegen einen Obolus das Fahrverbot zu umgehen, indem sich ein anderer der begangenen Ordnungswidrigkeit schuldig erklärt. Wollen Sie auf diesem Wege das gegen Sie verhängte Fahrverbot verhindern, sei eins ganz deutlich gesagt: Dies ist grundsätzlich illegal!

Ertappen die Behörden Sie bei einem entsprechenden Punkte- oder Fahrverbothandel, so können Sie ggf. wegen Urkundenfälschung, falscher Verdächtigung oder Betruges belangt werden. Das gilt im Übrigen auch, wenn Sie etwa einem Freund, Bekannten oder Familienmitglied das Fahrverbot übertragen, ohne dass Gelder dabei fließen. Am Ende kann es also strafrechtliche Folgen für Sie haben, wenn Sie das Fahrverbot derart umgehen wollen.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid erheben und Fahrverbot umgehen?

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, so haben Sie stets ab Zustellung 14 Tage Zeit, um hiergegen einen Einspruch einzulegen. Geschieht dies, so werden auch die darin bestimmten Sanktionen zunächst noch nicht rechtskräftig. Das kann den Antritt des Fahrverbotes zunächst aber nur verzögern. Wollen Sie ein wegen Abstandsverstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitung verhängtes Fahrverbot gänzlich umgehen, bedarf es einer geeigneten Begründung.

Geblitzt wegen Rotlichtverstoß: Fahrverbot umgehen noch möglich?
Geblitzt wegen Rotlichtverstoß: Fahrverbot umgehen noch möglich?

Haben Sie den Verstoß gar nicht begangen? Sind die Messergebnisse nachweislich anzuzweifeln? Begründet eine besondere Härte die Umwandlung in ein höheres Bußgeld? Lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten, um prüfen zu lassen, ob im Einzelfall ein Einspruch lohnenswert wäre.

Das Problem ist nämlich: Wollen Sie das Fahrverbot mittels Einspruch umgehen, so landet der Sachverhalt regelmäßig vor Gericht, wenn die Behörde Ihren Einwänden nicht folgt. Wird hier gegen Sie entschieden, so müssen Sie regelmäßig auch die dafür entstehenden Prozesskosten zahlen – und das Fahrverbot dennoch antreten.

Wann können Sie einen Führerscheinentzug umgehen? Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine deutlich härtere Sanktion als ein einfaches Regelfahrverbot. Bei diesem wird die Erlaubnis, Fahrzeuge zu führen, nämlich gänzlich für mindestens sechs Monate aberkannt. Sie erhalten diese auch nach Ablauf nicht automatisch zurück, sondern müssen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Diese Maßnahme wird verhängt bei erheblichen verkehrsgefährdenden Straftaten und Verstößen oder wenn bereits acht Punkte in Ihrer Verkehrssünderkartei gespeichert sind. Den Fahrerlaubnisentzug zu umgehen ist in aller Regel nicht möglich.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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