Fahrverbot in Spanien: Infos zur „Suspensión del carnet de conducir“

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Die Alhambra in Granada, der Retiro Park in Madrid oder das römische Theater in Málaga: Es gibt einige Sehenswürdigkeiten, die jedes Jahr unzählige Touristen nach Spanien locken. Möchten Sie die Reise nach España mit dem Auto antreten, sollten Sie sich vorher jedoch mit den spanischen Verkehrsregeln vertraut machen. Ansonsten riskieren Sie möglicherweise aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes ein Fahrverbot in Spanien. Wann eine „Suspensión del carnet de conducir“ droht und ob sie auch in Deutschland Anwendung findet, lesen Sie im Ratgeber.

FAQ: Fahrverbot in Spanien

Welche Verstöße führen zu einem Fahrverbot in Spanien?

Schwerwiegende Verstöße, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 30 Prozent über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen sowie Fahren ohne Licht im Dunkeln, können zu einem dreimonatigen Fahrverbot in Spanien führen.

Wozu sind die spanischen Beamten außerdem befugt?

Sind Sie beispielsweise mit einem Fahrzeug unterwegs, das nicht versichert oder überladen ist, steht es den Polizeibeamten zu, ein sofortiges Fahrverbot in Spanien auszusprechen. Ihr Kfz wird in diesem Fall stillgelegt.

Erstreckt sich ein spanisches Fahrverbot auch auf Deutschland?

Nein, ein Fahrverbot, das in Spanien verhängt wurde, gilt auch nur dort. Sie können also getrost in Deutschland fahren, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. In España sollten Sie das Auto jedoch stehenlassen.

Wann droht ein Fahrverbot in Spanien?

Wann sieht der Gesetzgeber ein Fahrverbot in Spanien vor?
Wann sieht der Gesetzgeber ein Fahrverbot in Spanien vor?

Auf ein Fahrverbot in Spanien müssen Sie sich normalerweise dann einstellen, wenn Sie einen schwerwiegenden Verstoß gegen die spanische Straßenverkehrsordnung begangen haben. Dazu zählen unter anderem die folgenden Zuwiderhandlungen:

  • Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 Prozent
  • Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Fahren ohne Licht im Dunkeln
  • Verweigerung eines Drogen- bzw. Alkoholtests
  • Illegale Autorennen
Ein Fahrverbot dauert in Spanien zumeist drei Monate an.
Ein Fahrverbot dauert in Spanien zumeist drei Monate.

In der Regel folgt auf die genannten Regelmiss­achtungen ein dreimonatiges Fahrverbot in Spanien. Je nachdem, um wie viel Promille Sie das spanische Alkohollimit überschritten haben, kann es sich bei diesem Verstoß auch um eine Straftat handeln. In diesem Fall ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis für eine Dauer zwischen einem und vier Jahren möglich. Ab 1,2 Promille liegt im Regelfall eine Straftat vor.

Wichtig: Die zuständigen Polizisten haben des Weiteren in bestimmten Situationen das Recht, ein sofortiges Fahrverbot in Spanien auszusprechen. Verfügt Ihr Kfz beispielsweise nicht über eine Versicherung oder ist überladen, kann Ihnen die Weiterfahrt demzufolge verboten werden.

Gilt ein in Spanien verhängtes Fahrverbot auch in Deutschland?

Zwar existiert ein spezielles Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU, welches es den Behörden ermöglicht, spanische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland einzutreiben. Dies gilt allerdings nicht für ein Fahrverbot, das in Spanien verhängt wurde. Ein solches gilt nur auf spanischen Straßen; in Deutschland können Sie also wie gewohnt mit einem Kraftfahrzeug unterwegs sein. Dies gilt im Übrigen bei jedem Fahrverbot, das im Ausland ausgesprochen wurde.

Vorsicht: Sind Sie trotz Fahrverbot in Spanien unterwegs und werden erwischt, steht eine Freiheitsstrafe zwischen drei und sechs Monaten im Raum! Demzufolge sollten Sie sich erst wieder hinters Steuer setzen, wenn Sie sich wieder in Deutschland befinden, um auf der sicheren Seite zu sein.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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