Fahrverbot in Polen: Was deutsche Fahrer wissen sollten

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Über die Autobahnen A4, 11 und 12 gelangen deutsche Autofahrer relativ zügig nach Polen. Kein Wunder also, dass die 38,5 Millionen Einwohner zählende Republik bei den Deutschen ein so beliebtes Urlaubsziel ist. Halten sie sich dort allerdings nicht an die polnischen Verkehrsregeln, drohen ihnen wie auch in Deutschland Konsequenzen, die schlimmstenfalls aus einem Fahrverbot bestehen. Doch wann kann ein Fahrverbot in Polen angeordnet werden?

FAQ: Fahrverbot in Polen

Auf welche Verstöße folgt ein polnisches Fahrverbot?

Wer in Polen innerorts 50 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Dies ist auch bei einem Verstoß gegen die Alkoholgrenze von 0,2 Promille der Fall.

Wie lange kann sich ein Fahrverbot in Polen ziehen?

Maximal für zwei Jahre kann ein polnisches Fahrverbot drohen.

Gilt ein polnisches Fahrverbot in Deutschland oder nicht?

Was in Polen passiert, bleibt in Polen – das Gleiche gilt für ein im Ausland angeordnetes Fahrverbot. In Deutschland können Sie wie gewohnt Kfz im Straßenverkehr steuern.

Wann kann in Polen ein Fahrverbot drohen?

Was kann zu einem Fahrverbot in Polen führen?
Was kann zu einem Fahrverbot in Polen führen?

Eine Gemeinsamkeit, die Deutschland und Polen teilen, ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften. Was dies angeht, müssen Sie sich als deutscher Autofahrer auf polnischen Straßen also nicht umgewöhnen. Aber inwiefern unterscheiden sich die drohenden Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Sind Sie innerorts 50 km/h schneller unterwegs als erlaubt, erwartet Sie ein dreimonatiges Fahrverbot in Polen. Nur zum Vergleich: Der identische Verstoß gegen geltendes deutsches Verkehrsrecht zieht ein Fahrverbot von einem Monat nach sich. Doch schwere Tempoverstöße sind nicht die einzigen Regelmissachtungen, die ein Fahrverbot in Polen rechtfertigen.

Der polnische Gesetzgeber ist in Bezug auf die Promillegrenze beim Autofahren um einiges strenger als der deutsche: Die Grenze liegt dort bei 0,2 Promille. Zum Vergleich: In Deutschland müssen sich Kraftfahrer an eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille halten. Werden Sie auf polnischen Straßen bei einer Kontrolle mit einem Wert zwischen 0,2 und 0,5 Promille erwischt, ist Ihr Führerschein für mindestens sechs Monate weg.

Lag der gemessene Wert bei mehr als 0,5 Promille, kann ein Fahrverbot in Polen sogar für mindestens ein Jahr angeordnet werden. Unter Umständen kann in diesem Fall außerdem eine zweijährige Freiheitsstrafe fällig werden. Setzen sich Autofahrer über das Fahrverbot in Polen hinweg und fahren obendrein trotz Alkoholkonsum, müssen sie weiterhin verpflichtend einen Alkomat einbauen lassen. Dieser verhindert, dass sich das Auto bei einem höheren Promillewert als 0,2 überhaupt starten lässt.

Erstreckt sich ein in Polen angeordnetes Fahrverbot auch auf Deutschland?

Alkohol am Steuer kann in Polen schneller zum Fahrverbot führen als in Deutschland.
Alkohol am Steuer kann in Polen schneller zum Fahrverbot führen als in Deutschland.

Unabhängig davon, ob Ihnen als deutscher Autofahrer ein Fahrverbot in Polen aufgebrummt wurde, weil Sie zu schnell unterwegs waren oder es mit den Vorschriften zu Alkohol am Steuer nicht so genau genommen haben – es ist vollkommen normal, dass Sie sich um die drohenden Konsequenzen sorgen.

Die meisten Fahrer sind sich in einer solchen Situation wohl unsicher, weil Ihnen nicht klar ist, ob das gegen sie erlassene Fahrverbot nur in Polen gilt und sie dementsprechend in Deutschland trotzdem fahren dürfen oder ob ein im Ausland angeordnetes Fahrverbot auch im Heimatland Anwendung findet. Grundsätzlich ist jedoch Ersteres der Fall.

Wurde gegen Sie als deutscher Fahrer ein Fahrverbot in Polen verhängt, beschränkt sich seine Gültigkeit ausschließlich auf den dortigen Straßenverkehr. In Deutschland dürfen Sie weiterhin ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen, ohne Probleme befürchten zu müssen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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