Fahrverbot ohne Führerschein: Gibt es das überhaupt?

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Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, muss sich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Dabei kann es sich um Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote handeln. Da sich die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht nur an Autofahrer, sondern an alle Verkehrsteilnehmer richtet, können diese Ahndungen entsprechend jeden treffen, der gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt. Aber ab wann ist es möglich, ein Fahrverbot zu erhalten, ohne einen Führerschein zu besitzen?

FAQ: Fahrverbot ohne Führerschein

Kann ich auch dann ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen, wenn ich gar keinen Führerschein habe?

Ja, diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Sind Sie beispielsweise mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs, werden erwischt und weigern sich, im Anschluss an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilzunehmen, kann Ihnen ein Fahrverbot auch ohne Führerschein drohen.

Erstreckt sich ein solches Fahrverbot dann nur auf motorisierte Fahrzeuge?

Nein, in diesem Fall handelt es sich um ein allgemeines Fahrverbot, das sich auf jegliche Fahrzeuge bezieht. Sie dürfen in einer solchen Situation also auch nicht mehr mit dem Fahrrad fahren.

Wie lange gilt ein solches Fahrverbot ohne Führerschein?

Normalerweise sollte ein solches Fahrverbot so lange Bestand haben, bis die ursprünglich verlangte MPU absolviert und das dazugehörige Gutachten eingereicht wurde. Schließlich gilt dieses als Beweis, dass die benötigte Fahreignung vorhanden ist.

Fahrverbot ohne Führerschein: Konsequenzen für alkoholisierte Radfahrer

Können Radfahrer ein Fahrverbot bekommen, ohne einen Führerschein zu besitzen?
Können Radfahrer ein Fahrverbot bekommen, ohne einen Führerschein zu besitzen?

Dass es tatsächlich möglich ist, ein Fahrverbot ohne vorhandenen Führerschein aufgebrummt zu bekommen, beweist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Koblenz vom 17. August 2012 (Az.: 10 A 10284/12.OVG):

  • Es ging dabei um einen Fahrradfahrer, der bei einer Verkehrskontrolle auffiel, weil er Schlangenlinien fuhr und nicht mehr in der Lage war, sicher vom Rad abzusteigen.
  • Eine entsprechende Untersuchung ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,44 Promille. Die Alkoholgrenze für Fahrradfahrer liegt in Deutschland bei 1,6 Promille.
  • Um sich davon zu überzeugen, dass der Betroffene überhaupt die notwendige Fahreignung besitzt, um im Straßenverkehr unterwegs zu sein, wurde er aufgefordert, an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilzunehmen.
  • Dieser Aufforderung kam der betroffene Radler allerdings nicht nach. Aus diesem Grund erhielt er ein allgemeines Fahrverbot – ohne überhaupt einen Führerschein zu besitzen.

Alkoholisierte Radfahrer können nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr bringen. Daher sah sich das Gericht gezwungen, dem Betroffenen zu verbieten, jegliche Fahrzeuge im Verkehr zu steuern, nachdem er sich weigerte, die MPU zu absolvieren. Dies schließt auch Fahrräder ein. Fahrradfahrern, die mit mehr als 1,6 Promille erwischt werden und die Teilnahme an einer MPU verweigern, kann also ein allgemeines Fahrverbot drohen – auch ohne Führerschein.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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