Ab wann gilt ein Fahrverbot für einen innerorts begangenen Tempoverstoß?

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Ab wie viel km/h zu viel innerorts ein Fahrverbot verhängt wird, wie lange es dauert und ob dies auf Sie zutrifft, das können Sie den nachfolgenden Bußgeldtabellen und dem Bußgeldrechner entnehmen. Wir erklären darüber hinaus Sonderregeln für Wiederholungstäter und Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden.

Achtung! Das Verkehrsministerium arbeitet aktuell an einer Änderung der StVO, die unter anderem Bußgelderhöhungen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorsehen. Die StVO soll voraussichtlich bis zum Spätsommer 2021 in Kraft treten. Übersichten mit den geplanten Bußgeldänderungen finden Sie unter den folgenden Links:

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung mit Pkw innerorts

Ge­schwin­digkeits­über­schrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h15 €kein FahrverbotFVerboteher nicht
11 - 15 km/h25 €kein FahrverbotFVerboteher nicht
16 - 20 km/h35 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
21 - 25 km/h80 €1kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
26 - 30 km/h100 €11 Monat*Hier prüfen **
31 - 40 km/h160 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h200 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h280 €22 MonateHier prüfen **
61 - 70 km/h480 €23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h680 €23 MonateHier prüfen **
* Das Fahrverbot droht nur im Wiederholungsfall (wenn Sie 2x innerhalb eines Jahres mit 26 km/h oder mehr geblitzt werden)
Hier finden Sie die geplanten Bußgelder, die voraussichtlich im letzten Quartal 2021 in Kraft treten.

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger innerorts

Geschwin­digkeits­über­schreitung - PKW mit An­hänger (inner­orts)BußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h 40 €eher nicht
11 - 15 km/h 60 €eher nicht
16 - 20 km/h 160 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h 175 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h 235 €21 MonatHier prüfen **
31 - 40 km/h 340 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h 560 €22 MonateHier prüfen **
51 - 60 km/h 700 €23 MonateHier prüfen **
über 60 km/h 800 €23 MonateHier prüfen **

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung mit Lkw innerorts

Ge­schwin­dig­keits­über­schreitung inner­ortsBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 €eher nicht
11 - 15 km/h30 €eher nicht
16 - 20 km/h80 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h95 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h140 €21 MonatHier prüfen **
31 - 40 km/h200 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h280 €22 MonateHier prüfen **
51 - 60 km/h480 €23 MonateHier prüfen **
über 60 km/h680 €23 MonateHier prüfen **

Bußgeldrechner für überhöhte Geschwindigkeit

FAQ: Fahrverbot innerorts

Wann droht ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeits­überschreitung innerorts?

Überschreiten Sie mit dem Pkw die Höchstgeschwindigkeit innerorts um 31 km/h oder mehr, müssen Sie mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wann droht für Wiederholungstäter ein Fahverbot wegen einer Geschwindigkeits­überschreitung innerorts?

Wurden Sie innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt, gelten Sie als Wiederholungstäter. Ein Fahrverbot droht bei einer Geschwindigkeits­überschreitung innerorts dann schon ab 26 km/h zu viel auf dem Tacho.

Was droht Fahranfängern, wenn ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeits­überschreitung innerorts angeordnet wurde?

Wurden Sie in der Probezeit innerorts geblitzt und es wurde ein Fahrverbot angeordnet, handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist Pflicht. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Regeln zum Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Fahrverbot: Ab wann, bei einer innerorts begangenen Tempoüberschreitung, droht es?
Fahrverbot: Ab wann, bei einer innerorts begangenen Tempoüberschreitung, droht es?

Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist das Unfallrisiko meist etwas höher als außerorts. Hier gibt es ein dichteres Verkehrsaufkommen sowie langsamere nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Fahrradfahrer). Im Vergleich zur Geschwindigkeitsübertretung außerorts gibt es hier früher ein Fahrverbot. Haben Sie innerorts die vorgeschriebenen 50 km/h um mehr als 30 km/h überschritten, müssen Sie in der Regel für einen Monat den Führerschein abgeben.

Es gibt jedoch eine gesonderte Sanktion gemäß Bußgeldkatalog: Wenn Sie bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h geblitzt wurden, müssen Sie mit einem Fahrverbot für eine innerorts begangene Geschwindigkeitsüberschreitung schon ab 26 km/h zu viel rechnen. Das Bußgeld und die Anzahl der Punkte in Flensburg ändert sich jedoch auch im Wiederholungsfall nicht.

Dagegen gibt es keine gesonderten Maßnahmen, wenn Sie ein Fahrverbot bekamen, weil innerorts die 30-Zone missachtet wurde. Hier gelten die allgemeinen Regelungen für Tempoverstöße.

Sollten Sie zum ersten Mal den Führerschein für einen Monat einbüßen, können Sie sich übrigens innerhalb einer viermonatigen Frist den Zeitpunkt aussuchen, an dem Sie Ihren Schein abgeben. Auch wenn Sie sich innerhalb der letzten 24 Monate sich nichts haben zuschulden kommen lassen, gelten Sie als Ersttäter.

Ab wann gilt ein Fahrverbot für Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb geschlossener Ortschaften in der Probezeit?

Erst den Führerschein und direkt danach für einen Tempoverstoß innerorts ein Fahrverbot erhalten?
Erst den Führerschein und direkt danach für einen Tempoverstoß innerorts ein Fahrverbot erhalten?

Vielleicht haben Sie gehört, dass es für Fahranfänger härtere Sanktionen gibt, wenn sie

  • eine schwere Ordnungswidrigkeit (einen sogenannten A-Verstoß wie z. B. überhöhte Geschwindigkeit von mind. 21 km/h) bzw.
  • zwei minderschwere Ordnungswidrigkeiten (sogenannte B-Verstöße wie z. B. Behinderung von Einsatzfahrzeugen der Polizei, Feuerwehr oder des Notarztes)

begangen haben. Allerdings müssen Sie nach einem Verkehrsverstoß zunächst mit den üblichen Maßnahmen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Das heißt: Ein Fahrverbot (für innerorts begangene Verstöße) ereilt Fahranfänger genauso schnell wie die erprobten Fahrer.

In der Probezeit ein Fahrverbot für zu schnelles Fahren innerorts bekommen: Was erwartet mich?

Bekamen Sie ein Fahrverbot, weil Sie innerorts zu schnell gefahren sind, ist das ärgerlich genug. Befinden Sie sich außerdem noch in der Probezeit, müssen Sie neben den üblichen Ahndungen mit den schärferen Sanktionen rechnen, welche Fahranfänger schon früh für die Gefahren im Straßenverkehr sensibilisieren sollen. Diese Probezeitmaßnahmen umfassen

  • bei einer erstmaligen „schweren“ Übertretung (das erste Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen) eine Probezeitverlängerung auf vier Jahre und die Verpflichtung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
  • bei einer zweiten „schweren“ Übertretung (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstoße in der verlängerten Probezeit) eine Verwarnung sowie die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • bei einer dritten „schweren“ Übertretung (zweiter A-Verstoß bzw. zwei weitere B-Verstöße in der verlängerten Probezeit) den Entzug der Fahrerlaubnis.

Sanktion unverhältnismäßig hoch? Das können Sie tun!

Sie bekamen ein Fahrverbot, weil Sie innerorts mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren? Aber dies würde Sie mit ungewöhnlicher Härte treffen, etwa, weil Sie damit Ihren Job verlieren oder schwere persönliche Probleme entstehen würden? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Prüfen Sie vorher, welche Frist Sie einhalten müssen – in der Regel muss der Einspruch in schriftlicher Form spätestens zwei Wochen nachdem Sie den Bescheid erhielten der zuständigen Bußgeldstelle vorliegen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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