Wer auf deutschen Straßen fährt, muss sich auch an die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) halten – so viel sollte klar sein, schließlich müssen sich Autofahrer in anderen Ländern auch an die dort geltenden Regeln halten. Aber können entsprechende Strafen wirklich verhängt und durchgesetzt werden, wenn Fahrer aus einem anderen Land gegen die Verkehrsregeln verstoßen? Inwiefern ein Fahrverbot für Ausländer in Deutschland Bestand hat, das lesen Sie im Folgenden.
FAQ: Fahrverbot für Ausländer
Hat ein Ausländer in seinem Heimatland ein Fahrverbot auferlegt bekommen, darf er auch in Deutschland nicht fahren.
Nein, das Fahrverbot gilt nur im Tatland. Im Heimatland dürfen Sie weiterhin fahren. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar und kann eine Freiheits- oder Geldstrafe zur Folge haben.
Das Fahrverbot für Ausländer – Gibt es das?
Inhalt
Die entschiedene Antwort lautet: Jein. Es ist natürlich nicht erlaubt, in einem anderen Land gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen – Sanktionen wie mindestens ein Bußgeldbescheid sind hier die Folge. Ob bei einem schwereren Vergehen aber tatsächlich der Führerschein abgegeben werden muss, das entscheidet das Land, in dem die entsprechende Verkehrssünde begangen wurde.
So ist es schon so manchem Urlauber passiert, dass er nach der Erholung im Ausland zu Hause einen Bescheid vorfand, der nicht selten ein unerwartet hohes Bußgeld verlangte.
Sollte der Bescheid jedoch verlangen, dass die Fahrerlaubnis für einen oder mehrere Monate nicht in Anspruch genommen wird, stellt sich die Frage: Wo gilt dieses Fahrverbot für Ausländer wirklich?
Wo hat das Fahrverbot für Ausländer Gültigkeit?
Wird gemäß Bußgeldkatalog in Deutschland ein Fahrverbot für einen Ausländer verhängt, hat dieses auf jeden Fall hierzulande Bestand. Ob es jedoch auch in anderen Ländern der EU gilt, ist eine andere Frage, die sich nicht mit einer einfachen Antwort abhaken lässt.
Zwar kann es sein, dass der Betroffene in Deutschland ein Fahrverbot für sich als Ausländer erhalten hat. Im Heimatland kann er jedoch noch immer auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Schließlich gibt es im deutschen Verkehrsrecht keine Vorschrift, die das Fahrverbot für Ausländer auch auf andere Staaten überträgt. Für eine solche Übertragung ist jedes Land selbst zuständig.
Zu letzterem gehören bspw.:
- Dänemark
- Belgien
- Polen
- Tschechien
- Slowenien
Eine etwas andere Situation liegt vor, wenn das Fahrverbot für Ausländer in deren Heimatland verhängt wurde. Auch hier ist jedes Land selbst dafür zuständig, ob es solche Verkehrssünder auf seinen Straßen fahren lässt. In Deutschland ist es jedoch eindeutig:
Wurde jemandem ein Fahrverbot in seinem Heimatland verhängt, darf er auch in Deutschland im öffentlichen Verkehr kein Fahrzeug führen.
Was, wenn sich jemand über das Fahrverbot für Ausländer hinwegsetzt?
Wird der Betroffene beim rechtswidrigen Führen eines Kfz auf öffentlicher Straße erwischt, macht er sich weiterer Vergehen schuldig.
Ist die jeweilige Behörde nicht über das gültige Fahrverbot informiert und trifft den Fahrer lediglich ohne Führerschein an, liegt für diese zunächst der Tatbestand Fahren ohne Führerschein vor. Schließlich wissen sie nichts über das Fahrverbot und nehmen evtl. zunächst an, dass der Fahrer den Führerschein einfach zu Hause vergessen hat.
Das bedeutet Glück für den Betroffenen, denn wenn dieser den Führerschein nicht vorzeigen kann, weil dieser in amtlicher Verwahrung ist, dann würde das eine Straftat darstellen. Das Fahrverbot für Ausländer zieht jedoch nicht immer das Abgeben des Führerscheins nach sich. Es muss aber zumindest in die Fahrerlaubnis eingetragen werden.
Auf das bloße Fahren ohne Führerschein folgt ein Bußgeld von zehn Euro.
Gilt der. Deutsche Bußgeldkatalog auch für den polnischen Führerschein, Wenn die Straftat in Deutschland begangen wurde der Fahrer aber in Polen lebt.