Fahrverbot für Ausländer – Besitzt es wirklich Gültigkeit?

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Wer auf deutschen Straßen fährt, muss sich auch an die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) halten – so viel sollte klar sein, schließlich müssen sich Autofahrer in anderen Ländern auch an die dort geltenden Regeln halten. Aber können entsprechende Strafen wirklich verhängt und durchgesetzt werden, wenn Fahrer aus einem anderen Land gegen die Verkehrsregeln verstoßen? Inwiefern ein Fahrverbot für Ausländer in Deutschland Bestand hat, das lesen Sie im Folgenden.

FAQ: Fahrverbot für Ausländer

Gilt ein Fahrverbot für Ausländer auch in Deutschland?

Hat ein Ausländer in seinem Heimatland ein Fahrverbot auferlegt bekommen, darf er auch in Deutschland nicht fahren.

Gilt das Fahrverbot auch in Deutschland, wenn Sie im Ausland ein Fahrverbot auferlegt bekommen?

Nein, das Fahrverbot gilt nur im Tatland. Im Heimatland dürfen Sie weiterhin fahren. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was droht, wenn trotz Fahrverbot gefahren wird?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar und kann eine Freiheits- oder Geldstrafe zur Folge haben.

Das Fahrverbot für Ausländer – Gibt es das?

Ein Fahrverbot für Ausländer kann auch über Staatsgrenzen hinweg gelten.
Ein Fahrverbot für Ausländer kann auch über Staatsgrenzen hinweg gelten.

Die entschiedene Antwort lautet: Jein. Es ist natürlich nicht erlaubt, in einem anderen Land gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen – Sanktionen wie mindestens ein Bußgeldbescheid sind hier die Folge. Ob bei einem schwereren Vergehen aber tatsächlich der Führerschein abgegeben werden muss, das entscheidet das Land, in dem die entsprechende Verkehrssünde begangen wurde.

Wenn der Betroffene nämlich EU-Bürger ist und bei dem Verstoß sich auch im europäischen Ausland aufhielt, kann ihn nicht nur das Bußgeld, sondern auch das Fahrverbot erhaschen. Innerhalb der europäischen Union ist es nämlich möglich, grenzübergreifend Verkehrssünder zu belangen.

So ist es schon so manchem Urlauber passiert, dass er nach der Erholung im Ausland zu Hause einen Bescheid vorfand, der nicht selten ein unerwartet hohes Bußgeld verlangte.

Sollte der Bescheid jedoch verlangen, dass die Fahrerlaubnis für einen oder mehrere Monate nicht in Anspruch genommen wird, stellt sich die Frage: Wo gilt dieses Fahrverbot für Ausländer wirklich?

Wo hat das Fahrverbot für Ausländer Gültigkeit?

Jedes Land hat eigene Regeln, ob es das Fahrverbot für Ausländer in Deutschland auf das eigene Gebiet überträgt.
Jedes Land hat eigene Regeln, ob es das Fahrverbot für Ausländer in Deutschland auf das eigene Gebiet überträgt.

Wird gemäß Bußgeldkatalog in Deutschland ein Fahrverbot für einen Ausländer verhängt, hat dieses auf jeden Fall hierzulande Bestand. Ob es jedoch auch in anderen Ländern der EU gilt, ist eine andere Frage, die sich nicht mit einer einfachen Antwort abhaken lässt.

Zwar kann es sein, dass der Betroffene in Deutschland ein Fahrverbot für sich als Ausländer erhalten hat. Im Heimatland kann er jedoch noch immer auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Schließlich gibt es im deutschen Verkehrsrecht keine Vorschrift, die das Fahrverbot für Ausländer auch auf andere Staaten überträgt. Für eine solche Übertragung ist jedes Land selbst zuständig.

So gibt es Länder, die ein Fahrverbot für Ausländer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat verhängt wurden, auch auf das eigene Land überschreiben. Andere Länder bleiben davon komplett unberührt.

Zu letzterem gehören bspw.:

  • Dänemark
  • Belgien
  • Polen
  • Tschechien
  • Slowenien

Eine etwas andere Situation liegt vor, wenn das Fahrverbot für Ausländer in deren Heimatland verhängt wurde. Auch hier ist jedes Land selbst dafür zuständig, ob es solche Verkehrssünder auf seinen Straßen fahren lässt. In Deutschland ist es jedoch eindeutig:

Wurde jemandem ein Fahrverbot in seinem Heimatland verhängt, darf er auch in Deutschland im öffentlichen Verkehr kein Fahrzeug führen.

Was, wenn sich jemand über das Fahrverbot für Ausländer hinwegsetzt?

Wer sich über das Fahrverbot für Ausländer hinwegsetzt, muss evtl. mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Wer sich über das Fahrverbot für Ausländer hinwegsetzt, muss evtl. mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Wird der Betroffene beim rechtswidrigen Führen eines Kfz auf öffentlicher Straße erwischt, macht er sich weiterer Vergehen schuldig.

Ist die jeweilige Behörde nicht über das gültige Fahrverbot informiert und trifft den Fahrer lediglich ohne Führerschein an, liegt für diese zunächst der Tatbestand Fahren ohne Führerschein vor. Schließlich wissen sie nichts über das Fahrverbot und nehmen evtl. zunächst an, dass der Fahrer den Führerschein einfach zu Hause vergessen hat.

Das bedeutet Glück für den Betroffenen, denn wenn dieser den Führerschein nicht vorzeigen kann, weil dieser in amtlicher Verwahrung ist, dann würde das eine Straftat darstellen. Das Fahrverbot für Ausländer zieht jedoch nicht immer das Abgeben des Führerscheins nach sich. Es muss aber zumindest in die Fahrerlaubnis eingetragen werden.

Auf das bloße Fahren ohne Führerschein folgt ein Bußgeld von zehn Euro.

Anders sieht es aber wie erwähnt aus, wenn die kontrollierende Behörde über das bestehende Fahrverbot – ob für Ausländer oder Einheimische – informiert ist. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt einen viel schwereren Tatbestand dar. Hierauf kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr folgen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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