Um ein Fahrverbot kommen Sie nur selten herum. Und insbesondere, wenn Sie auf Ihren fahrbaren Untersatz angewiesen sind, ist der genaue Zeitraum der Sanktion wichtig zu wissen. Da es hier unter Umständen auf unterschiedliche Faktoren ankommt, haben wir uns im folgenden Ratgeber mit der richtigen Fristberechnung bei einem Fahrverbot beschäftigt.
FAQ: Fristberechnung beim Fahrverbot
Innerhalb welcher Frist muss das Fahrverbot angetreten werden?
Sind Sie Ersttäter, können Sie innerhalb der 4-Monatsfrist den Beginn des Fahrverbots selbst bestimmen. Als Wiederholungstäter müssen Sie den Führerschein sofort abgeben.
Wann beginnt die Frist beim Fahrverbot an zu laufen?
Die Abgabefrist beginnt mit dem Eintreten der Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Wann dieser rechtskräftig wird, erfahren Sie hier.
Nach welcher Frist erhalte ich den Führerschein wieder?
Der Führerschein wird bei einer Ordnungswidrigkeit für einen bis drei Monate und bei einer Straftat für einen bis sechs Monate in amtliche Verwahrung gegeben.
Zunächst wichtig: Sind Sie Erst- oder Wiederholungstäter?
Inhalt
Um bei einem Fahrverbot die Fristberechnung korrekt durchführen zu können, ist es zunächst wichtig, ob Sie in den letzten zwei Jahren vor dem aktuellen Verstoß bereits ein Fahrverbot erhalten haben. Ist dies der Fall, gelten Sie als Wiederholungstäter und der Führerschein muss abgegeben werden, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Das Verkehrsrecht begünstigt jedoch Schuldige, die in den letzten zwei Jahren keinen groben Verkehrsverstoß, der ein Fahrverbot nach sich zieht, begingen. Diese können von einer viermonatigen Frist profitieren, in der sie den Termin für die Abgabe der Fahrerlaubnis frei wählen dürfen. Diese Frist ist Ihr Recht – die Verwaltungsbehörde kann darüber nicht frei entscheiden.
Die Frist beginnt dann mit dem Tag, an dem das Dokument die verantwortliche Führerscheinstelle erreicht. Dies kann durch persönliches Erscheinen geschehen oder aber durch postalischen Versand. In letzterem Fall sollten Sie für Ihr Fahrverbot bei der Fristberechnung beachten, dass es einige Tage dauern kann, bis das Dokument eintrifft. Gleiches gilt, wenn Ihr Führerschein mit der Post an Sie zurückgesandt wird. Auf diese Weise kann sich Ihr Fahrverbot um einige Tage verlängern, da es ebenfalls nicht gestattet ist, ohne einen gültigen Führerschein ein Kfz zu fahren.
Schlussendlich ist beim Fahrverbot für die Fristberechnung weiterhin wichtig, ob Ihnen eine Dauer von einem, zwei oder drei Monaten auferlegt wurde.
Eintritt der Rechtskraft bei einem Bußgeldbescheid
Den Beginn der Frist markiert das Datum, an dem die Rechtskraft des Bußgeldbescheids eintritt. Zwei Daten können hier wichtig sein:
- Der Tag, an dem der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft: Spätestens zwei Wochen nach Eintreffen des Bescheides wird dieser offiziell rechtsgültig. Dies ist damit der Tag, an dem Ihr Fahrverbot beginnt.
- Der Tag, an dem Sie das Bußgeld überweisen: Mit dieser Handlung geben Sie die Tat zu und verwirken auch das Recht, Einspruch gegen den Vorwurf einzulegen. Eigentlich tritt daher auch auf diese Weise die Rechtskraft ein. Allerdings handelt es sich hierbei um ein Thema, das häufig diskutiert wird – gemeinhin wird dennoch von den zwei Wochen als ausschlaggebend ausgegangen.
Wie viele Tage sind ein Monat?
Weiterhin ist beim Fahrverbot für die Fristberechnung zu berücksichtigen, wie viele Tage bzw. Wochen hier als ein Monat zählen: 30 Tage? 31? Oder gar nur vier Wochen? Wenn Sie Ihren Schein am ersten des Monats abgeben müssen, erübrigen sich diese Fragen. Sie bekommen Ihre Fahrerlaubnis erst nach Ablauf des jeweiligen Monats zurück.
Günstig ist es somit, den Februar zu wählen, da dies der Monat mit den wenigsten Tagen ist.