Wie beim Fahrverbot die Fristberechnung korrekt funktioniert

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Um ein Fahrverbot kommen Sie nur selten herum. Und insbesondere, wenn Sie auf Ihren fahrbaren Untersatz angewiesen sind, ist der genaue Zeitraum der Sanktion wichtig zu wissen. Da es hier unter Umständen auf unterschiedliche Faktoren ankommt, haben wir uns im folgenden Ratgeber mit der richtigen Fristberechnung bei einem Fahrverbot beschäftigt.

FAQ: Fristberechnung beim Fahrverbot

Innerhalb welcher Frist muss das Fahrverbot angetreten werden?

Sind Sie Ersttäter, können Sie innerhalb der 4-Monatsfrist den Beginn des Fahrverbots selbst bestimmen. Als Wiederholungstäter müssen Sie den Führerschein sofort abgeben.

Wann beginnt die Frist beim Fahrverbot an zu laufen?

Die Abgabefrist beginnt mit dem Eintreten der Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Wann dieser rechtskräftig wird, erfahren Sie hier.

Nach welcher Frist erhalte ich den Führerschein wieder?

Der Führerschein wird bei einer Ordnungswidrigkeit für einen bis drei Monate und bei einer Straftat für einen bis sechs Monate in amtliche Verwahrung gegeben.

Zunächst wichtig: Sind Sie Erst- oder Wiederholungstäter?

Sie erhielten ein Fahrverbot, bei der Fristberechnung sind Sie aber unsicher? Wir helfen weiter.
Sie erhielten ein Fahrverbot, bei der Fristberechnung sind Sie aber unsicher? Wir helfen weiter.

Um bei einem Fahrverbot die Fristberechnung korrekt durchführen zu können, ist es zunächst wichtig, ob Sie in den letzten zwei Jahren vor dem aktuellen Verstoß bereits ein Fahrverbot erhalten haben. Ist dies der Fall, gelten Sie als Wiederholungstäter und der Führerschein muss abgegeben werden, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Das Verkehrsrecht begünstigt jedoch Schuldige, die in den letzten zwei Jahren keinen groben Verkehrsverstoß, der ein Fahrverbot nach sich zieht, begingen. Diese können von einer viermonatigen Frist profitieren, in der sie den Termin für die Abgabe der Fahrerlaubnis frei wählen dürfen. Diese Frist ist Ihr Recht – die Verwaltungsbehörde kann darüber nicht frei entscheiden.

Sind Sie nicht sicher, ob Ihr letztes Fahrverbot länger als zwei Jahre zurückliegt, werfen Sie einen Blick in den Bußgeldbescheid: Die Möglichkeit, den Führerschein innerhalb der nächsten vier Monate abzugeben, muss darin ausdrücklich erwähnt werden – vielleicht beantwortet dieser Blick bereits die Frage, ab wann Sie das Fahrverbot antreten müssen.

Die Frist beginnt dann mit dem Tag, an dem das Dokument die verantwortliche Führerscheinstelle erreicht. Dies kann durch persönliches Erscheinen geschehen oder aber durch postalischen Versand. In letzterem Fall sollten Sie für Ihr Fahrverbot bei der Fristberechnung beachten, dass es einige Tage dauern kann, bis das Dokument eintrifft. Gleiches gilt, wenn Ihr Führerschein mit der Post an Sie zurückgesandt wird. Auf diese Weise kann sich Ihr Fahrverbot um einige Tage verlängern, da es ebenfalls nicht gestattet ist, ohne einen gültigen Führerschein ein Kfz zu fahren.

Schlussendlich ist beim Fahrverbot für die Fristberechnung weiterhin wichtig, ob Ihnen eine Dauer von einem, zwei oder drei Monaten auferlegt wurde.

Eintritt der Rechtskraft bei einem Bußgeldbescheid

Wie lang müssen Sie wirklich auf Ihr Kfz verzichten? Die richtige Fristberechnung beim Fahrverbot gibt Klarheit.
Wie lang müssen Sie wirklich auf Ihr Kfz verzichten? Die richtige Fristberechnung beim Fahrverbot gibt Klarheit.

Den Beginn der Frist markiert das Datum, an dem die Rechtskraft des Bußgeldbescheids eintritt. Zwei Daten können hier wichtig sein:

  • Der Tag, an dem der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft: Spätestens zwei Wochen nach Eintreffen des Bescheides wird dieser offiziell rechtsgültig. Dies ist damit der Tag, an dem Ihr Fahrverbot beginnt.
  • Der Tag, an dem Sie das Bußgeld überweisen: Mit dieser Handlung geben Sie die Tat zu und verwirken auch das Recht, Einspruch gegen den Vorwurf einzulegen. Eigentlich tritt daher auch auf diese Weise die Rechtskraft ein. Allerdings handelt es sich hierbei um ein Thema, das häufig diskutiert wird – gemeinhin wird dennoch von den zwei Wochen als ausschlaggebend ausgegangen.
Sollten noch immer Unsicherheiten bezüglich dieser Frage bestehen, empfiehlt es sich, die zuständige Führerscheinstelle oder auch einen Anwalt für Verkehrsrecht zu befragen.

Wie viele Tage sind ein Monat?

Weiterhin ist beim Fahrverbot für die Fristberechnung zu berücksichtigen, wie viele Tage bzw. Wochen hier als ein Monat zählen: 30 Tage? 31? Oder gar nur vier Wochen? Wenn Sie Ihren Schein am ersten des Monats abgeben müssen, erübrigen sich diese Fragen. Sie bekommen Ihre Fahrerlaubnis erst nach Ablauf des jeweiligen Monats zurück.

Fakt ist somit: Die Anzahl der Tage hängt davon ab, in welchem Monat Sie Ihr Dokument im amtliche Verwahrung geben. Geben Sie Ihren Führerschein am 15. Juni ab – der Monat hat 30 Tage – läuft die Frist somit bis einschließlich 15. Juli (eine Frist beginnt erst am Tag nach dem Stichdatum). Geben Sie Ihren Führerschein am 15.Juli ab, einem Monat mit 31 Tagen, erhalten Sie diesen auch erst am 16. August zurück.

Günstig ist es somit, den Februar zu wählen, da dies der Monat mit den wenigsten Tagen ist.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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