Ein Fahrverbot verbindet man in aller Regel mit Sanktionen, die Fahrer von Kraftfahrzeugen treffen. Aber auch für Fahrradfahrer kann in Ausnahmefällen ein Radfahrverbot verhängt werden. Hierfür gelten andere Bestimmungen – der Bußgeldkatalog für das Fahrrad sieht kein reguläres Fahrverbot vor.
FAQ: Fahrverbot für Radfahrer
Ein Fahrverbot ist möglich, aber es muss richterlich angeordnet werden. Das passiert nur in Ausnahmefällen.
Auch als Fahrradfahrer können Sie Punkte bekommen, die Ihrem Konto in Flensburg hinzugefügt werden. Haben Sie acht Punkte, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Üblicherweise geschieht das, wenn Sie wiederholt negativ im Verkehr aufgefallen sind. Die Verstöße müssen allerdings so schwerwiegend sein, dass Ihnen die generelle Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr abgesprochen wird.
Fahrrad darf jeder fahren – oder nicht?
Inhalt
Generell muss sich jeder Fahrradfahrer, der am Straßenverkehr teilnimmt, an die Verkehrsregeln für Radfahrer halten. Die im Bußgeldkatalog vorgesehenen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote können auch Fahrradfahrer treffen, jedoch gelten hierfür andere Voraussetzungen als bei Auto- und Kraftradfahrern.
Ein Fahrrad darf grundsätzlich jeder fahren, ohne hierfür eine Führerscheinprüfung ablegen zu müssen, denn Fahrräder gehören zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen. Dennoch gibt es die Möglichkeit, auch ein Fahrverbot für Fahrräder auszusprechen.
Dieser Weg wird nur in Ausnahmefällen gegangen. Anders als das Fahrverbot, das gegenüber Autofahrern verhängt wird, muss ein Fahrverbot für das Fahrrad richterlich angeordnet werden. Wann aber wird gegenüber einem Radfahrer ein Verbot zum Fahren eines Fahrrads ausgesprochen?
Fahrradfahrer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
Die Sanktionierung von Fahrradfahrern folgt im Straßenverkehr einem anderen System als die Ahndung von Verkehrsverstößen durch Autofahrer. Die entsprechenden Regelungen sind im Bußgeldkatalog für das Fahrrad festgeschrieben, wo auch Bestimmungen zum Fahrverbot für das Fahrrad zu finden sind.
Haben Sie etwa eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, kommt – abhängig vom Tathergang und der bereits bestehenden Dauer der Rotphase der Ampel – ein Bußgeld in Höhe von 60 bis 180 Euro auf Sie zu. Weiterhin wird Ihr Konto in Flensburg um einen Punkt erhöht.
Begehen Sie diesen Verstoß mit einem Pkw, müssen Sie mit einem Bußgeld von 90 bis 360 Euro, ein bis zwei Punkten in Flensburg und in den meisten Fällen auch mit einem Fahrverbot rechnen. Ein Fahrverbot folgt beim Fahrrad also nicht – das kann bei einem Rotlichtverstoß nur für einen Pkw-Fahrer fällig werden. Dies geschieht, sobald das Überfahren der roten Ampel mit einer Gefährdung einhergeht.
Der Punkt, den Sie als Fahrradfahrer für das Überfahren einer roten Ampel bekommen, kann sich aber durchaus auf Ihre Fahrerlaubnis auswirken: Befinden sich acht Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ob Sie die Punkte als Pkw- oder Fahrradfahrer erhalten haben, spielt hierfür keine Rolle.
Wann wird ein Fahrradfahrverbot erteilt?
Wer mehrfach negativ im Straßenverkehr auffällt, etwa durch wiederholte Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, kann nicht nur bezogen auf das Führen eines Kraftfahrzeugs, sondern auch für das Fahrrad ein Fahrverbot bekommen.
Begründet wird ein solches dadurch, dass der Fahrer wiederholt die Verkehrssicherheit gefährdet hat und nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist. Dies gilt für die generelle Teilnahme am Straßenverkehr, also auch für das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge. Auch wenn Sie keinen Führerschein besitzen, kann Sie ein solches Fahrverbot für das Fahrrad treffen.
MPU bei einem Fahrverbot für das Fahrrad
Hat die Behörde den Eindruck, Sie seien aufgrund geistiger Mängel oder aufgrund Ihres anhaltenden Alkohol- oder Drogenkonsums nicht in der Lage, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, müssen Sie Ihre Fahreignung im Rahmen einer MPU nachweisen.
Die Behörden gehen hier davon aus, dass Sie eine Gefahr für sich selbst oder für andere im Straßenverkehr darstellen. Als geistiger Mangel kann etwa auch ein erhöhtes Aggressionspotenzial gelten.
Nur bei einem positiven Ergebnis der Untersuchung kann das Fahrverbot für das Fahrrad aufgehoben werden.
Führerscheinentzug durch Alkohol auf dem Fahrrad
Die für Auto- und Kraftradfahrer geltenden Promillegrenzen gelten für Fahrradfahrer nicht. Als solcher darf man einen deutlich höheren Blutalkoholwert aufweisen. Dennoch ist es keinesfalls unproblematisch, volltrunken mit dem Fahrrad zu fahren.
Zusätzlich zur Möglichkeit, ein Fahrverbot als Radfahrer zu bekommen, können Trunkenheitsfahrten mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug zum Führerscheinentzug führen.
Wer Fahrrad fährt und Alkohol in Mengen getrunken hat, die einen Blutalkoholwert von mindestens 1,6 Promille bedingen, kann nicht nur ein Fahrverbot für das Fahrrad bekommen, sondern auch den Führerschein verlieren.
Bei weniger Promille droht der Führerscheinentzug durch das Fahrrad ebenso, wenn Ihr Fahrverhalten auffällig war oder wenn es alkoholbedingt zu einem Unfall gekommen ist.
Umgangen werden kann der Führerscheinentzug wegen der Alkohol-Fahrt nur, wenn zeitnah eine MPU absolviert wird. Hierfür wird Ihnen von den Behörden eine Frist gesetzt. Ihren Führerschein können Sie vorerst behalten. Erst wenn Sie mit Ablauf der gesetzten Frist kein positives MPU-Ergebnis vorweisen können, wird dieser automatisch entzogen.
So bekommen Sie Ihren Führerschein zurück
Sie haben nicht nur ein Fahrverbot für das Fahrrad bekommen, sondern müssen eine medizinisch-psychologische Untersuchug bestehen? Im Zuge der MPU soll geprüft werden, ob Sie mittlerweile dazu in der Lage sind, am Straßenverkehr teilzunehmen, ohne jemanden zu gefährden. Daher kann die Untersuchung nicht unmittelbar nach deren Anordnung stattfinden. Sie müssen zunächst eine Sperrfrist abwarten, deren Dauer behördlich festgelegt wird.
Während der Sperrfrist sollen Sie sich intensiv und selbstkritisch mit den persönlichen Ursachen auseinandersetzen, die zu Ihrem Verhalten im Verkehr geführt haben. Es steht Ihnen zwar frei, ihr Verhalten selbst zu reflektieren, doch sieht die Behörde es gerne, wenn Sie hierfür einen therapeutischen Prozess im Rahmen einer verkehrspsychologischen Beratung durchlaufen.
Der Gutachter wird Sie während der psychologischen Untersuchung dazu befragen, wie Sie Ihre Auffälligkeit im Straßenverkehr selbst bewerten und zu welchen positiven Veränderungen es zwischenzeitlich in Ihrem Verhalten und gegebenenfalls in Ihrem Trinkverhalten gekommen ist.
Anhand Ihrer Antworten kann der Gutachter eine Prognose abgeben, ob Sie künftig wieder auffällig werden. Seine Einschätzung wird in der Regel positiv ausfallen, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihr Verhalten nicht nur überdacht und verändert haben, sondern diese neuen Verhaltensweisen mittlerweile auch gefestigt sind.
Ich fahre sowohl Auto als auch Motorrad als auch Fahrrad!
Wie viele heikle Situationen ich als Motorradfahrer und als Autofahrer mit Radfahrern hatte, mag ich nicht zählen! Radfahrer: bei Rot über die Ampel, in der Einbahnstraße entgegen der Richtung mittig, schnell mal über die Kreuzung – mit Motorrad immer dann eine Ausweichkurve mit der Hoffnung, dass das nachfahrende Auto entsprechend reagiert, Radfahrer mit Handy, die nicht links und rechts schauen – ja! Führerschein für Radfahrer!!!