Fahrverbot abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit – Ist das möglich?

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Ein Fahrverbot tut oft weh. So müssen auffällig gewordene Autofahrer bei dieser Sanktion eine Zeit lang auf ihren Führerschein verzichten und einen gewissen Komfort einsparen. Da wäre es sicher für viele eine angenehme Lösung, wenn sie das Fahrverbot abwenden könnten wegen beruflicher Unzumutbarkeit. Doch wann können Sie eigentlich so argumentieren? Lesen Sie es hier!

FAQ: Fahrverbot wegen beruflicher Unzumutbarkeit umgehen

Ist die Abwendung grundsätzlich möglich?

Ja, wenn Sie die Abwendung des Fahrverbotes erreichen, verdoppelt die Bußgeldstelle i. d. R. das Bußgeld. Empfindet die Behörde das Fahrverbot aber als angemessene Sanktion für Ihren Verstoß, müssen Sie dies akzeptieren.

Wie erreiche ich die Abwendung des Fahrverbotes

Hier kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht am besten helfen. Dieser kann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und nach einer passenden Begründung für die Abwendung suchen.

Reicht der Arbeitsweg als Grund aus?

Nein, es reicht in den allermeisten Fällen nicht aus, dass Sie den täglichen Arbeitsweg mit dem Auto bewältigen. Vor allem, wenn das Fahrverbot nur für einen Monat angesetzt ist, wird die Bußgeldstelle meist damit argumentieren, dass Sie in dieser Zeit Ihren Jahresurlaub nehmen können. Ein möglicher Jobverlust ist schon eher ein Argument.

Im Video erklärt: Fahrverbot umgehen

Video: Sie wollen Ihr Fahrverbot abwenden? So geht’s!
Video: Sie wollen Ihr Fahrverbot abwenden? So geht’s!

Der erste Schritt, um das Fahrverbot abzuwenden

Fahrverbot abwenden: Wegen beruflicher Unzumutbarkeit dürfen Sie Ihren Führerschein unter Umständen behalten.
Fahrverbot abwenden: Wegen beruflicher Unzumutbarkeit dürfen Sie Ihren Führerschein unter Umständen behalten.

Gleich vorweg: Nicht jeder kann einfach ein Fahrverbot abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit. Sonst würde ein jeder Verkehrssünder mit der eigenen Existenz bzw. dem Job argumentieren. In einigen Fällen ist es dennoch möglich.

Ordnet die Bußgeldstelle ein Fahrverbot an, werden Sie darüber im Bußgeldbescheid informiert, der die Sanktionen nach geltendem Bußgeldkatalog festhält. Dazu können neben dem entsprechenden Bußgeld auch Punkte in Flensburg gehören. Um das Fahrverbot abwenden zu können wegen beruflicher Unzumutbarkeit, sollten Sie zunächst innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, damit dieser nicht rechtskräftig wird. Daraufhin findet in der Regel eine Prüfung statt, ob dieser zulässig ist oder direkt abgelehnt wird.

Fahrverbot abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit: Das sollten Sie beachten

Wenn Sie das Fahrverbot abwenden wollen wegen beruflicher Unzumutbarkeit ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid angebracht.
Wenn Sie das Fahrverbot abwenden wollen wegen beruflicher Unzumutbarkeit, ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid angebracht.

Weil es für Laien schwierig werden kann, abzuschätzen, ob der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgversprechend ist, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit dem Fall zu beauftragen. Denn: Lehnt die zuständige Behörde Ihren Einspruch ab, landet dieser vor Gericht. Lehnt auch dieses den Einspruch ab, müssen Sie die Verfahrenskosten tragen, die schnell einen dreistelligen Bereich erreichen können. Anwaltlicher Rat kann also nicht schaden.

Das Fahrverbot zählt nicht ohne Grund zu den härteren Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. Der Autofahrer hat dann einen oder mehrere schwerere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen und soll durch das Verbot zum Nachdenken und im besten Fall zu einer Verhaltensänderung angeregt werden.

Wollen Sie also das Fahrverbot abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit, ist es angebracht, Einsicht zu zeigen. Die Behörden sollten den Eindruck bekommen, dass die Sanktion ihre Wirkung nicht verfehlt und Sie sich Ihres Fehlers bewusst geworden sind. Sie können noch so viele Urteile aus früherer Rechtsprechung aufzählen: Ist die zuständige Stelle der Meinung, dass die Sanktion angemessen ist, haben Sie das meist hinzunehmen.

Sie benötigen einen guten Grund

Es reicht grundsätzlich nicht aus, dass Sie im Job benachteiligt werden, wenn Sie das Fahrverbot abwenden wollen wegen beruflicher Unzumutbarkeit. Der bloße Arbeitsweg genügt den Behörden in aller Regel genauso wenig als Begründung, wie eine mögliche Zurückstufung des Arbeitnehmers in seiner Tätigkeit oder eine angedrohte Kündigung. Denn so gut wie jeder hat bei einem Fahrverbot mit Nachteilen im Job zu kämpfen. Das stellt keine unzumutbare Härte dar. Ein Fahrverbot soll schließlich in gewisser Weise wehtun.

Fahrverbot abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit: Sie müssen triftige Gründe darlegen.
Fahrverbot abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit: Sie müssen triftige Gründe darlegen.

Eine handfeste Aussage des Arbeitgebers hingegen, der bezeugt, dass der Betroffene tatsächlich seinen Job verlieren würde, so dieser das Fahrverbot antreten muss, könnte ausreichen, um das Fahrverbot abwenden zu können wegen beruflicher Unzumutbarkeit. Eine Vorlage, wie das sicher gelingt, gibt es nicht. Sammeln Sie Ihre Argumente am besten in Zusammenarbeit mit einem Verkehrsrechtsanwalt und bringen Sie diese – wenn möglich – noch vor der Gerichtsverhandlung bei der Bußgeldbehörde vor. So sparen Sie sich Zeit, Nerven und womöglich auch Gerichtskosten.

Beträgt das Verbot allerdings nur einen einzigen Monat, wird es hingegen schwieriger, dieses kurze Fahrverbot zu umgehen. Hier ist ein oft dargelegtes Argument, der Betroffene könne in dieser Zeit einfach Urlaub nehmen. Einkommensstarke Personen müssen sich die Aussage gefallen lassen, während des Fahrverbotes einen Fahrer beauftragen zu können.

Weitere Gründe, um das Fahrverbot abwenden zu können wegen beruflicher Unzumutbarkeit lassen sich unter Umständen in den Akten finden. Ein Rechtsanwalt kann bei der Akteneinsicht etwaige Messfehler von Blitzern aufspühren und diese vor Gericht geltend machen.

Können Sie das Fahrverbot tatsächlich abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit, müssen Sie in aller Regel mit einer sehr viel höheren Geldbuße rechnen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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