Wer gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, erhält einen Bußgeldbescheid und eine Sanktion gemäß Bußgeldkatalog. Das können Bußgelder, Punkte oder auch ein Fahrverbot mit einer Dauer von einem Monat bis maximal drei Monaten sein. Alles Wichtige zum Fahrverbot erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Häufige Fragen zum Fahrverbot
Video: So läuft ein Fahrverbot ab
Wann wird ein Fahrverbot vergeben?
Inhalt
Abgesehen von der Entziehung der Fahrerlaubnis stellt das Fahrverbot für die meisten Kraftfahrer die schlimmste Sanktion aus dem Bußgeldkatalog dar. Verkehrspädagogisch hat es auch die stärkste Wirkung und wird daher nur bei äußerst schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr angeordnet. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt wurde.
Grundsätzlich werden drei Arten von Fahrverboten unterschieden. Das sind das Regelfahrverbot, welches gemäß Bußgeldkatalog für einen bestimmten Verstoß vergeben wird, das Fahrverbot wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung und Fahrverbot als Nebenfolge einer Straftat.
Verkehrspädagogisches Ziel der Mobilitätspause ist stets, den Kraftfahrer dazu zu bewegen, über sein Verhalten nachzudenken und eine Verhaltensänderung zu bewirken. Im Grunde bekommen die Verkehrssünder einen Vorgeschmack darauf, was es heißt, die Fahrerlaubnis zu verlieren.
Ab wie vielen Punkten folgt ein Fahrverbot?
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, wie viele Punkte Kraftfahrer in Flensburg haben. Das Fahrverbot wird stattdessen für bestimmte Delikte per Bußgeldbescheid vergeben – immer dann wenn schwerwiegend die Verkehrssicherheit gefährdet wurde. Prinzipiell gilt aber: Folgen auf einen Verstoß gemäß Bußgeldkatalog zwei Punkte, ist ein Fahrverbot von mindestens einem Monat anzuordnen.
Wann droht …
Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit
Ein häufiger Grund für ein Fahrverbot ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Bei leichteren Verstößen bleibt es meist noch beim Verwarnungsgeld. Ab 21 km/h zu viel folgen Punkte. Damit für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot vergeben werden kann, muss die Höchstgeschwindigkeit innerorts mindestens um 31 km/h und außerorts um 41 km/h überschritten worden sein. Ab wann Sie mit einem vorübergehenden Entzug vom Führerschein rechnen müssen und wie lang die Mobilitätspause sein wird, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Dauer | innerorts zu schnell | außerorts zu schnell |
---|---|---|
1 Monat Fahrverbot | 31-50 km/h | 41-60 km/h |
2 Monate Fahrverbot | 51-60 km/h | 61-70 km/h |
3 Monate Fahrverbot | ab 61 km/h | ab 71 km/h |
Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung
Gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann ein Fahrverbot nicht nur wegen einer groben, sondern auch einer beharrlichen Pflichtverletzung vergeben werden. Wer also unbelehrbar stetig denselben Verstoß begeht, muss ebenfalls seinen Führerschein abgeben.
In der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) unter § 4 Abs. 2 gibt es dazu sogar eine konkrete Regel. Demnach kann ein Fahrverbot von einem Monat vergeben werden, wenn Kraftfahrer innerhalb von zwölf Monaten zweimal über 25 km/h zu schnell fahren.
Rote Ampel: Fahrverbot wegen qualifiziertem Rotlichtverstoß
Ein ebenfalls häufiger Grund für ein Fahrverbot ist, eine rote Ampel zu missachten. Den Führerschein müssen all jene Kraftfahrer für einen Monat abgeben, welche über den Sperrbereich der Ampel fahren, obwohl diese bereits seit über einer Sekunde auf Rot umgeschaltet war.
Gleiches gilt für einen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde, wenn es dadurch zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung gekommen ist. Hierfür werden ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte sowie ein Bußgeld in Höhe von 200 bis 240 Euro vergeben.
Fahrverbot bei Alkohol
Ein Verstoß gegen die Promillegrenze von 0,5 bzw. das Drogenverbot am Steuer führen immer zum Fahrverbot von mindestens einem Monat.
Wiederholungstäter müssen für drei Monate auf den Führerschein bzw. das Fahren von Kraftfahrzeugen verzichten.
Bei Trunkenheit im Straßenverkehr und einem Wert ab 1,1 Promille wird die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen. Darauf folgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis maximal fünf Jahren. Danach kann erst wieder ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.
Je nach Schwere des Verstoßes und Einschätzung der Behörde muss, bevor der Führerschein wieder ausgehändigt werden kann, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgen.
Fahrverbot als Nebenfolge einer Straftat
Wird eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen begangen, kann neben einer Freiheits- bzw. Geldstrafe auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Das Führen von Kfz ist dann grundsätzlich untersagt. So kann beispielsweise ein Richter wegen Fahrerflucht ein Fahrverbot verhängen, wenn das Ausmaß der Tat nicht für den Fahrerlaubnisentzug ausreichte. Dies könnte z. B. bei einem leichten Parkrempler der Fall sein.
Ärztliches Fahrverbot
Bei Erkrankungen wie Epilepsie kann ein Fahrverbot ebenfalls angeordnet werden. Im Vorfeld dazu hat anders als beim Regelfahrverbot kein Verkehrsverstoß stattgefunden. Stattdessen gehen die Behörden von einer fehlenden Fahreignung aus, weswegen den Betroffenen das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt bzw. verwehrt wird.
So ist beispielsweise ein Fahrverbot nach einem Schlaganfall denkbar, wenn die kognitiven oder physischen Beeinträchtigungen einem sicheren Autofahren im Wege stehen.
Ein ärztliches Fahrverbot wegen Epilepsie und Co. kann aber nicht einfach so verhängt werden. Grundsätzlich muss es einen begründeten Verdacht auf eine mangelnde Fahreignung geben. Eine ärztliche Untersuchung bringt dann Klarheit darüber und klärt, ob sich dieser Verdacht erhärtet.
Tatsächlich handelt es sich beim ärztlichen Fahrverbot um kein echtes Fahrverbot gemäß § 25 StVG. Vielmehr ist es mit dem dauerhaften Fahrerlaubnisentzug zu vergleichen.
Fahrverbot: Wann Sie es antreten müssen
Nach Erhalt vom Bußgeldbescheid fragen sich viele Kraftfahrer, wann das Fahrverbot überhaupt wirksam wird. In Deutschland ist stets der Tag der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid maßgeblich, wobei Ersttäter doch eine Vergünstigung genießen. Diese können nämlich das Fahrverbot verschieben.
Nach Rechtkraft vom Bußgeldbescheid haben Ersttäter die Möglichkeit, das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten anzutreten. Dies gibt ihnen die Chance, die Mobilitätspause in einer für sie günstigen Zeit, z. B. im Jahresurlaub, zu absolvieren. Mit Abgabe des Führerscheins bei der zuständigen Behörde entscheiden die Betroffenen dann selbst über den Beginn vom Fahrverbot.
Wird der Führerschein allerdings nicht innerhalb der Vier-Monats-Frist abgegeben, beginnt das Fahrverbot automatisch nach Ablauf der Zeit, selbst dann, wenn der Führerschein noch nicht in behördlichem Gewahrsam ist. Wer dennoch fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis sowie eine Freiheits- sowie Haftstrafe.
Wer innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Fahrverbot hatte, gilt grundsätzlich als Wiederholungstäter. Betroffene haben nicht die Privilegien der Ersttäter. Sie müssen das Fahrverbot direkt mit Rechtskraft vom Bußgeldbescheid antreten.
Können Sie das Fahrverbot aufteilen?
Das Splitten vom Fahrverbot könnte einigen Kraftfahrern eine Menge Mühe ersparen. Dies ist allerdings nicht das Ziel des Gesetzgebers. Das Fahrverbot soll ungemütlich und unpraktisch sein. Deshalb lässt es sich auch nicht aufteilen.
Wie können Sie das Fahrverbot umgehen?
Eine höhere Geldstrafe statt Fahrverbot: Für viele Kraftfahrer wäre dies ein guter Weg, um nicht in Bedrängnis zu geraten. Immerhin müssen sämtliche Wege des Alltags anders bewältigt werden. Für manche Kraftfahrer bedeutet die Mobilitätspause sogar berufliche Nachteile. Aber können sich Betroffene vom Fahrverbot einfach freikaufen?
Ganz so einfach ist das leider nicht. Grundsätzlich wollen die Behörden nämlich am Fahrverbot festhalten.
Sie können das Fahrverbot zwar umwandeln und dafür ein stark erhöhtes Bußgeld bezahlen, allerdings benötigen Sie dafür gute Argumente und einen Anwalt, der Ihnen beim Einspruch und der Verhandlung hilft. Wenn Sie ein rechtmäßig verhängtes Fahrverbot abwenden wollen, kommt es also nicht nur auf das Geld an.
Nur ein Richter kann vom Fahrverbot absehen. Eine gängige Argumentation ist beispielsweise der Härtefall, wenn z. B. die berufliche Existenz eines LKW-Fahrers oder anderen Berufskraftfahrers durch das Fahrverbot gefährdet wird. Auch Augenblicksversagen wird häufig angeführt.
Fahren trotz Fahrverbot
Wenn Sie ein wirksam verhängtes Fahrverbot angetreten haben und dennoch mit dem Auto fahren, machen Sie sich strafbar. In der Regel ist in der Mobilitätspause das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge untersagt. Das schließt entsprechend auch das Fahren vom Mofa mit ein. Wer dies ignoriert, riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu sechs Monaten).
Zudem können der Führerschein komplett entzogen und das verwendete Fahrzeug beschlagnahmt werden. Fahrzeughalter, die einem Fahrer eine Fahrt trotz Fahrverbot anordnen, machen sich ebenfalls strafbar.
FAQ: Fahrverbot
Das Fahrverbot ist eine Sanktion für Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß Bußgeldkatalog. Ist ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten aktiv, darf der Betroffene nicht mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.
Ersttäter können sich das Abgabedatum vom Führerschein innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids aussuchen. Wiederholungstäter müssen es antreten, sobald der Bescheid rechtskräftig ist.
Sind Sie beruflich oder zur Pflege von Angehörigen auf den Führerschein angewiesen, können Sie ggf. einen Härtefall vor Gericht geltend machen und somit das Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld umgehen.
Ich habe am 24.07.2023 mein Führerschein bei der Polizeidirektion in Oranienburg abgegeben. Mein Fahrverbot beträgt 4 Wochen, also am 21.08.2023 hätte man mir meinen Führerschein per Einschreiben schicken müssen, jedoch ist schon 1 Woche Verzug die Polizei in Oranienburg hat mir die Telefonnummer von der Bußgeldstelle Berlin gegeben und dort bekommt man nur die Information, dass nach Ablauf der Strafe termingerecht der Führerschein per Einschreiben zugesendet wird.
Was soll ich jetzt unternehmen?
Rosemarie L.
Ich bin letztes Jahr einmal im Januar und 2 mal im Februar von der Polizei angehalten und auf Drogen kontrolliert worden. Meine Urin teste waren immer positiv auf Kokain, was ich nicht verstehen konnte. Aber die Bluttest waren alle negativ,obwohl im ersten Test angeblich Restbestände vom Abbau Kokains gefunden wurden, wie soll das gehen, wenn alle Teste negativ wären. Mein Urin ist immer positiv auf Kokain, da ich Medikamente nehme, das hat mir meine Ärztin bestätigt. Heute, über ein Jahr später, wurde ich festgenommen, mit zur Wache genommen und musste meinen Führerschein, Fahrzeugschein und Autoschlüssel abgeben. Mit welchem Recht bitte?