Kann nach einer erheblichen Zuwiderhandlung im Straßenverkehr der Fahrer nicht ermittelt werden – u. a. auch aufgrund der Weigerung des Fahrzeughalters, Auskunft zu erteilen – kann die Bußgeldbehörde dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs zur Auflage machen. Betroffene fragen sich nach erteilter Fahrtenbuchauflage: „Wie lange ist das Fahrtenbuch zu führen?“
FAQ: Dauer der Fahrtenbuchauflage
Es ist bei der Fahrtenbuchauflage keine feste Dauer vorgegeben. In der Regel muss aber für sechs Monate ein Fahrtenbuch geführt werden. Eine längere Dauer ist im Einzelfall möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Nachdem die Fahrtenbuchauflage endet, ist dieses noch für eine Dauer von mindestens sechs Monaten aufzubewahren.
Wird das Fahrtenbuch nicht für die festgelegte Dauer geführt bzw. aufgehoben, kann ein Bußgeld von 100 Euro die Folge sein.
Fahrtenbuch: Wie lange Sie es führen müssen
Inhalt
Wichtig: Die Fahrtenbuchauflage wird regelmäßig erst bei Verkehrsverstößen angeordnet, für die gemäß Bußgeldkatalog mindestens die Verhängung von einem Punkt in Flensburg vorgesehen ist.
Zunächst: Es ist bei der Fahrtenbuchauflage keine feste Dauer vorgegeben. Den Behörden ist hierbei ein gewisser Handlungsspielraum gegeben, sodass in schwerwiegenden Einzelfällen sogar eine mehrjährige Fahrtenbuchauflage gemacht werden kann.
Eine Ausweitung der Fahrtenbuchauflage auf eine Dauer von mehr als sechs Monaten ist im Einzelfall dennoch möglich.
Beispiele für eine Fahrtenbuchauflage von einer Dauer über sechs Monate
In der folgenden tabellarischen Übersicht finden Sie einige Fallbeispiele, in denen den betroffenen Fahrzeughaltern eine weit länger dauernde Fahrtenbuchauflage erteilt wurde. Diese wurden von den Gerichten bestätigt.
Fahrtenbuchauflage mit verlängerter Dauer auf ... | Fallbeispiele |
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12 Monate | |
Geschwindigkeitsüberschreitung von ... | ... 24 km/h außerorts ... mehr als 30 km/h ... 68 km/h außerorts ... 72 km/h bei Tempolimit 80 ... 28 km/h innerorts + vorherige Fahrtenbuchauflage ... 41 km/h auf der Autobahn (für den gesamten Fuhrpark einer Firma) ... nach vorherigem Rotlichtverstoß |
15 Monate | |
- Rechtsüberholen auf Autobahn (inkl. drei Punkte in Flensburg) - Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h außerorts mit selten benutztem Motorrad |
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24 Monate | |
Geschwindigkeitsüberschreitung von ... | ... 29 km/h außerorts bei angenommener Wiederholungstat ... 12, 16 und 27 km/h |
Eine bei der Fahrtenbuchauflage verlängerte Dauer von 12 Monaten kommt mithin in Einzelfällen häufiger zur Anwendung, wenn die Behörde die Maßnahme durch entsprechend gravierende Verkehrsverstöße begründen kann.
Seltener ist eine Verlängerung auf 15 oder 24 Monate – aber nicht unmöglich. Besonders bei Wiederholungstaten und erheblicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist die Ausweitung des Zeitraums auch nach Ansicht der Gerichte regelmäßig möglich.
Sie halten die für die Fahrtenbuchauflage angesetzte Dauer für unzulässig?
Wurde Ihnen als Halter von den Behörden aufgegeben, ein Fahrtenbuch zu führen, Sie sind aber mit der angesetzten Dauer nicht einverstanden, wenden Sie sich bitte an einen Verkehrsrechtsanwalt. Dieser kann im Einzelfall prüfen, ob die für die Fahrtenbuchauflage festgesetzte Dauer angemessen ist.