Müssen Sie als Fahrzeughalter aufgrund einer erteilten Auflage ein Fahrtenbuch führen, ist es wichtig, dass Sie diesem Verlangen ordnungsgemäß nachkommen. Können Sie auf Verlangen den berechtigten Personen das Fahrtenbuch nicht vorlegen, kann eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen Sie verhängt werden. Aber was können Sie tun, wenn Sie das Fahrtenbuch verloren haben?
FAQ: Fahrtenbuch verloren
Ist das Fahrtenbuch verloren gegangen, sollten Sie unverzüglich ein neues beginnen.
Sie können melden, dass Sie Ihr Fahrtenbuch verloren haben, allerdings kann ein Bußgeld trotzdem fällig werden, wenn Sie den Verlust nicht glaubwürdig nachweisen können. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Kann das Fahrtenbuch auch Verlangen nicht vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld von 100 Euro.
Verlust vom Fahrtenbuch – zeitnah neues beginnen!
Inhalt
Haben Sie das Fahrtenbuch verloren, das Sie gemäß einer gemachten Auflage dauerhaft führen müssen, sollten Sie umgehend zunächst ein neues anfangen. Sollten Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, kann durch die Eintragung in das Fahreignungsregister leicht ermittelt werden, dass Sie ein Fahrtenbuch führen müssen. Sollte der Fahrer dieses auf Verlangen nicht vorlegen, kann Ihnen als Kfz-Halter ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro auferlegt werden.
Melden, dass das Fahrtenbuch verloren gegangen ist?
Gegebenenfalls können Sie sich auch an die zuständige Behörde wenden, um mitzuteilen, dass das Fahrtenbuch verloren gegangen ist. Das Problem hierbei: Können Sie dies nicht plausibel nachweisen, kann dies im Zweifel nicht vor einer Geldbuße schützen, wenn die Einsicht verlangt wird, diese aber nicht möglich ist.
Sorgen Sie deshalb in jedem Fall dafür, dass Sie zumindest alle auf den Verlust des Fahrtenbuchs folgenden Fahrten gewissenhaft dokumentieren. Dies kann bei einer Kontrolle und dem Hinweis darauf, dass das ursprüngliche Fahrtenbuch verloren gegangen ist, zumindest Ihren guten Willen zeigen.
Wurde Ihnen eine Fahrtenbuchauflage erteilt und diese im Fahreignungsregister vermerkt, so sind Sie grundsätzlich verantwortlich, dafür zu sorgen, dass das Dokument ordnungsgemäß erstellt und sorgsam aufbewahrt wird. Haben Sie das Fahrtenbuch verloren, schützt dies nicht zwangsläufig vor einer Sanktionierung, da auch in diesem Fall ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vorliegt.