Fahrtenbuch verloren gegangen – was tun?

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Müssen Sie als Fahrzeughalter aufgrund einer erteilten Auflage ein Fahrtenbuch führen, ist es wichtig, dass Sie diesem Verlangen ordnungsgemäß nachkommen. Können Sie auf Verlangen den berechtigten Personen das Fahrtenbuch nicht vorlegen, kann eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen Sie verhängt werden. Aber was können Sie tun, wenn Sie das Fahrtenbuch verloren haben?

FAQ: Fahrtenbuch verloren

Was ist zu tun, wenn das Fahrtenbuch verloren gegangen ist?

Ist das Fahrtenbuch verloren gegangen, sollten Sie unverzüglich ein neues beginnen.

Muss ich melden, dass ich mein Fahrtenbuch verloren habe?

Sie können melden, dass Sie Ihr Fahrtenbuch verloren haben, allerdings kann ein Bußgeld trotzdem fällig werden, wenn Sie den Verlust nicht glaubwürdig nachweisen können. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was droht, wenn ich das Fahrtenbuch verloren habe?

Kann das Fahrtenbuch auch Verlangen nicht vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld von 100 Euro.

Verlust vom Fahrtenbuch – zeitnah neues beginnen!

Was können Sie tun, wenn Sie das Fahrtenbuch verloren haben?  Können Sie in einem neuen das meiste nachtragen?
Was können Sie tun, wenn Sie das Fahrtenbuch verloren haben? Können Sie in einem neuen das meiste nachtragen?

Haben Sie das Fahrtenbuch verloren, das Sie gemäß einer gemachten Auflage dauerhaft führen müssen, sollten Sie umgehend zunächst ein neues anfangen. Sollten Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, kann durch die Eintragung in das Fahreignungsregister leicht ermittelt werden, dass Sie ein Fahrtenbuch führen müssen. Sollte der Fahrer dieses auf Verlangen nicht vorlegen, kann Ihnen als Kfz-Halter ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro auferlegt werden.

Wenn Sie ein neues Dokument erstellen, nachdem das ursprüngliche Fahrtenbuch verloren gegangen ist, sollten Sie davon Abstand nehmen, alte Einträge nachzutragen. Fällt auf, dass die Angaben zeitgleich und nicht vor und nach der jeweiligen Fahrt gesondert gemacht wurden, kann hier der Betrugsverdacht im Raum stehen. Auch das nicht ordnungsgemäße Führen des Fahrtenbuches kann zu einer Geldbuße von 100 Euro führen.

Melden, dass das Fahrtenbuch verloren gegangen ist?

Fahrtenbuch verloren gegangen: Tragen Sie besser keine Fahrten nach.
Fahrtenbuch verloren gegangen: Tragen Sie besser keine Fahrten nach.

Gegebenenfalls können Sie sich auch an die zuständige Behörde wenden, um mitzuteilen, dass das Fahrtenbuch verloren gegangen ist. Das Problem hierbei: Können Sie dies nicht plausibel nachweisen, kann dies im Zweifel nicht vor einer Geldbuße schützen, wenn die Einsicht verlangt wird, diese aber nicht möglich ist.

Sorgen Sie deshalb in jedem Fall dafür, dass Sie zumindest alle auf den Verlust des Fahrtenbuchs folgenden Fahrten gewissenhaft dokumentieren. Dies kann bei einer Kontrolle und dem Hinweis darauf, dass das ursprüngliche Fahrtenbuch verloren gegangen ist, zumindest Ihren guten Willen zeigen.

Wurde Ihnen eine Fahrtenbuchauflage erteilt und diese im Fahreignungsregister vermerkt, so sind Sie grundsätzlich verantwortlich, dafür zu sorgen, dass das Dokument ordnungsgemäß erstellt und sorgsam aufbewahrt wird. Haben Sie das Fahrtenbuch verloren, schützt dies nicht zwangsläufig vor einer Sanktionierung, da auch in diesem Fall ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vorliegt.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie das Fahrtenbuch verloren haben und deshalb nicht vorzeigen konnten, wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen erläutern, wie die Chancen eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid im Einzelfall zu werten sind.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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