Fahrschule wechseln: Vorgehensweise und mögliche Kosten

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Es kann durchaus vorkommen, dass die Erwartungen angehender Führerscheinbesitzer vor dem ersten Besuch der Fahrschule nicht der Realität entsprechen. Tritt auch nach einer gewissen Zeit keine Verbesserung ein und fühlen sie sich einfach nicht wohl, haben sie in Deutschland stets die Möglichkeit, die Fahrschule zu wechseln. Wie das genau funktioniert und welche Kosten ein Fahrschulwechsel nach sich ziehen kann, erklären wir hier.

FAQ: Wechsel der Fahrschule

Wie kann man die Fahrschule wechseln?

In Deutschland kann man eine Fahrschule jederzeit wechseln, ohne dafür Gründe angeben zu müssen. Dafür sollten Sie sich als Erstes eine neue Fahrschule aussuchen, die Ihnen mehr zusagt und bereit ist, Sie aufzunehmen. Danach können Sie den Ausbildungsvertrag bei Ihrer alten Fahrschule kündigen. Diese stellt Ihnen anschließend ein Formular aus, welches Ihre bereits absolvierten Theorie- und Fahrstunden bescheinigt. Erst wenn Sie Ihrer neuen Schule diesen Nachweis vorlegen, werden die Stunden anerkannt.

Wie lange dauert es, die Fahrschule zu wechseln?

Möchten Sie die Fahrschule wechseln, ist eine Dauer von vier bis sechs Wochen für die Genehmigung denkbar. Dies kann jedoch von Stadt zu Stadt variieren.

Wie viel kostet es, die Fahrschule zu wechseln?

Ihr vorheriger Anbieter darf keine extra Gebühr verlangen, wenn Sie die Fahrschule wechseln. Nach der Theorieprüfung ist dieser Schritt jedoch am ratsamsten, da die Anmeldegebühr für die neue Schule dadurch niedriger ausfallen kann. Zudem müssen Sie normalerweise eine Gebühr von 23 Euro an den TÜV zahlen, damit der Fahrschulwechsel korrekt in Ihre Akte eingetragen werden kann.

Fahrschule wechseln: Wie geht das?

Kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit dem Fahrlehrer, sollten Sie die Fahrschule wechseln.
Kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit dem Fahrlehrer, sollten Sie die Fahrschule wechseln.

Die Gründe für einen Fahrschulwechsel sind vielfältig. Manche möchten eigentlich nur den Fahrlehrer wechseln, weil sie Angst vor ihm haben, andere müssen die Fahrschule wechseln wegen einem Umzug. Grundsätzlich spielt es jedoch keine Rolle, weshalb Sie einen Wechsel anstreben und auch die Vorgehensweise ist stets dieselbe:

  • Machen Sie sich zunächst einmal auf die Suche nach einer neuen Fahrschule. Stellen Sie dabei unbedingt sicher, dass diese auch neue Schüler aufnimmt.
  • Danach können Sie die Kündigung des Ausbildungsvertrags bei Ihrer bisherigen Schule vornehmen. Bevor dies nicht erledigt ist, können Sie keinen neuen Vertrag schließen.
  • Schüler, welche die Fahrschule wechseln, erhalten ein Formular, das als Nachweis für die bereits absolvierten Theorie- und Praxisstunden gilt. Damit die neue Fahrschule diese anerkennt, müssen Sie das Formular dort vorlegen.

Auch wenn Sie diesen Schritt jederzeit gehen können, gibt es einen Zeitpunkt, zu dem es am ratsamsten ist, die Fahrschule zu wechseln: nach bestandener Theorie-Prüfung. Dies ist darin begründet, dass Sie in diesem Fall nicht selten die Grundgebühr bei der neuen Schule teilweise erlassen bekommen. Wenn Sie die Fahrschule wechseln, werden Ihre Unterlagen im Übrigen von der neuen Schule zur Fahrerlaubnisbehörde geschickt; Sie müssen sich darum demzufolge nicht selbst kümmern.

Wie teuer ist ein Wechsel der Fahrschule?

Es ist ratsam, erst nach der Theorieprüfung die Fahrschule zu wechseln.
Es ist ratsam, erst nach der Theorieprüfung die Fahrschule zu wechseln.

Unabhängig davon, ob Sie die Fahrschule vor oder nach der Theorie-Prüfung wechseln, kann Ihnen von Ihrem bisherigen Anbieter keine spezielle Gebühr dafür aufgebrummt werden.

Worum Sie jedoch nicht herumkommen, ist das abermalige Entrichten einer – gegebenenfalls geringeren – Anmeldegebühr. Ob diese niedriger ausfällt, richtet sich danach, ob Sie die theoretische Prüfung bereits bestanden haben oder nicht.

Wenn Sie die Fahrschule wechseln, berechnet der TÜV Ihnen in der Regel eine Gebühr in Höhe von 23 Euro, damit die neue Ausbildungsstätte in Ihre Akte eingetragen werden kann. Allgemein empfiehlt es sich, mehrere Fahrschulen zu vergleichen, um das für Sie beste Angebot zu finden.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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