Gerade vor den ersten Fahrstunden sind viele Fahrschüler nervös und haben Angst, etwas falsch zu machen. Da in einem Fahrschulauto jedoch nicht nur der angehende Führerscheinbesitzer, sondern ebenfalls der Fahrlehrer über Pedale verfügt, fühlen sie sich häufig etwas beruhigter. Schließlich kann der Fahrlehrer im Notfall eingreifen und so verhindern, dass sich in der Fahrschule ein Unfall ereignet. Aber was, wenn ihm dies einmal nicht gelingen sollte? Was passiert, wenn man einen Unfall in der Fahrschule baut?
FAQ: Unfall während der Fahrstunde
Wer haftet, wenn ein Fahrschüler einen Unfall baut?
Ereignet sich in der Fahrschule ein Unfall, muss normalerweise nicht der Fahrschüler, sondern der Fahrlehrer dafür haften. Schließlich hat der Schüler (noch) keine Fahrerlaubnis, weshalb der Lehrer als Fahrzeugführer angesehen wird. In Ausnahmefällen können dem Fahrschüler zwar die Reparaturkosten der Schäden am Fahrschulauto auferlegt werden, für Schäden am Kfz des Unfallgegners kommt jedoch die Haftpflichtversicherung der Fahrschule auf.
Was geschieht bei einem Unfall während der Führerscheinprüfung?
Kam es mit dem Fahrschulauto zu einem Unfall während der praktischen Führerscheinprüfung, an dem der Fahrschüler keine Schuld trägt, wird die Prüfung zwar abgebrochen, sie kann allerdings an einem neuen Termin wiederholt werden. Hat der Fahrschüler den Unfall während der praktischen Prüfung selbst verursacht, gilt diese entsprechend als nicht bestanden.
Der Fahrschüler baut einen Unfall: Ist der Fahrlehrer schuld?
Inhalt
In Deutschland kommt normalerweise die Versicherung des Unfallverursachers für entstandene Schäden bei einem Zusammenstoß im Straßenverkehr auf. Sollte sich ein Unfall mit einem Fahrschulauto ereignen, liegt jedoch eine spezielle Situation vor. Schließlich verfügt der betroffene Fahrschüler (noch) nicht über eine entsprechende Fahrerlaubnis.
Ob er dennoch dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn sich in der Fahrschule ein Unfall ereignet, ist abhängig von den jeweiligen Umständen des Vorfalls. § 2 Absatz 15 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt zunächst einmal:
Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer […] begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer […] als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.“
Demzufolge gilt der Fahrlehrer bei Ausbildungsfahrten als Fahrzeugführer und nicht der Fahrschüler. Kommt es in der Fahrschule zu einem Unfall, trägt also in der Regel der Fahrlehrer die Schuld daran, da der Schüler (noch) keinen Führerschein besitzt. Dem muss jedoch nicht in jedem Fall so sein: Ist die Ausbildung des Fahrschülers schon relativ weit fortgeschritten und dieser hat fahrlässig oder sogar vorsätzlich in der Fahrschule einen Unfall herbeigeführt, kann ihm mindestens eine Mitschuld vorgeworfen werden.
Es kam in der Fahrschule zum Unfall: Wer zahlt?
Jegliche Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, benötigen zumindest eine Haftpflichtversicherung. Dies gilt demzufolge auch für Fahrschulautos.
In der Regel kommt also die von der Fahrschule abgeschlossene Versicherung bei einem Unfall für entstandene Schäden am Kfz des Unfallgegners auf.
Doch Vorsicht: Kam es in der Fahrschule zu einem Unfall, weil der Fahrschüler fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt und/oder sich den Anweisungen des Fahrlehrers widersetzt hat, können ihm die Reparaturkosten für den Schaden am Fahrzeug der Fahrschule auferlegt werden.
Wenn es in der Fahrschule mit dem Motorrad zum Unfall kam
Ereignet sich in der Fahrschule ein Unfall mit dem Motorrad, verhält sich das Ganze ein wenig anders. Schließlich ist der Fahrschüler hierbei mehr oder weniger auf sich selbst gestellt und kann sich nicht – wie beim Auto – darauf verlassen, dass der Fahrlehrer notfalls durch das Betätigen der Pedale eingreift.
Diesem kommt in einem solchen Fall daher eine noch größere Sorgfaltspflicht zu: Er darf den Motorradfahrschüler keinesfalls überfordern oder Manöver von ihm verlangen, die er noch nicht beherrscht. Sollte ein auf dem Motorrad sitzender Fahrschüler daraufhin einen Unfall verursachen, kann der Fahrlehrer nicht nur dafür haftbar gemacht werden: Er kann obendrein zu einer Zahlung von Schmerzensgeld an seinen Schüler verdonnert werden.