Damit Sie eine Führerscheinausbildung starten können, müssen Sie eine geeignete Fahrschule finden. In dieser werden die theoretischen und praktischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr geschaffen. Wie Sie dort optimal das Autofahren lernen, welche Kosten Sie einkalkulieren sollten und welche Pflichtstunden Sie für den Führerschein absolvieren müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Fahrschule
Damit Sie in Deutschland eine Fahrerlaubnis erhalten können, ist der Besuch einer Fahrschule vorgeschrieben. Haben Sie alle Pflichtstunden absolviert sowie die theoretische und praktische Fahrprüfung bestanden, erhalten Sie einen Führerschein und dürfen mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.
Sowohl in der Praxis als auch in der Theorie gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden in der Fahrschule. Das sind zum Beispiel die Autobahn-, Überland- und die Nachtfahrt. Wie viele Stunden Sie im Theorieunterricht besuchen müssen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Wie hoch die Kosten für die Führerscheinausbildung insgesamt ausfallen, lässt sich vorab nicht pauschal angeben. Das hängt nämlich auch immer davon ab, wie viele Übungsstunden Sie mit dem Fahrschulauto benötigen. Hier erhalten Sie eine Übersicht aller Kostenpunkte, die im Rahmen einer Fahrschulausbildung auf Sie zukommen.
Weitere Informationen zur Fahrschule
Ausbildung zum Führerschein
Inhalt
- FAQ: Fahrschule
- Ausbildung zum Führerschein
- Fahrschule: Welche Kosten müssen Sie einplanen?
Der erste Schritt zur Berechtigung, mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist der Besuch einer Fahrschule. Im Rahmen der Ausbildung lernen die Fahrschüler die Verkehrsregeln.
In den Fahrstunden werden dann praktische Kenntnisse im Umgang mit einem Kraftfahrzeug vermittelt. Dabei gibt es bestimmten Sonderfahrten, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Doch welche sind das genau?
Wie können Sie am besten lernen für die Fahrschule? Gibt es Fahrschulen, bei denen Sie in wenigen Wochen den Führerschein machen können? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend zur Ausbildung in Fahrschulen in Deutschland.
So finden Sie eine geeignete Fahrschule
Die Suche nach einer geeigneten Fahrschule ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer guten Führerscheinausbildung. In Deutschland gibt es gerade in großen Städten sehr viele Fahrschulen, sodass es nicht immer einfach ist, ein gutes Unternehmen sofort zu erkennen.
Grundsätzlich sollte die Fahrschule auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein. Das betrifft sowohl die anfallenden Kosten als auch die Verfügbarkeit der Fahrlehrer. Es empfiehlt sich nämlich, einen nicht zu großen zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Fahrstunden zu haben.
Zudem sollten Sie darauf achten, wann der Theorieunterricht stattfindet. Hier benötigen Sie eine Fahrschule, die mit Ihren Schul- bzw. Arbeitszeiten zusammenpasst. Es lohnt sich also eine ausführliche Recherche zu den einzelnen Anbietern.
Wichtig: Die Fahrschule sollte nicht zu weit von Ihrem Wohnort entfernt sein. So sparen Sie sich lange Fahrzeiten und können sich voll und ganz auf die Führerscheinausbildung konzentrieren.
Im Theorieunterricht für den Führerschein lernen
Um einen reibungslosen und unfallfreien Verkehrsfluss zu gewährleisten, ist es essentiell, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Da es viele unterschiedliche Verkehrsregeln gibt, sind diese ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung in der Fahrschule.
Bevor ein Fahrschüler die ersten Kilometer mit einem Kfz im Straßenverkehr hinter sich bringen darf, muss er erst einmal lernen, welche Regeln eigentlich gelten. Dafür ist der Theorieunterricht im Rahmen der Führerscheinausbildung Pflicht.
Er findet in aller Regel in Doppelstunden statt, die jeweils 90 Minuten dauern. Dabei wird den angehenden Führerscheinbesitzern Wissen in unterschiedlichen Bereichen vermittelt. Letztendlich ist der Theorieunterricht eine Vorbereitung auf die Theorieprüfung.
§ 16 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert, welche Kenntnisse ein Prüfling nachweisen muss. Im Paragraphen ist Folgendes festgehalten:
In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er
1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und
2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist und
3. grundlegende mechanische und technische Zusammenhänge, die für die Straßenverkehrssicherheit von Bedeutung sind, kennt.
Es gibt also drei besonders wichtige Themengebiete:
- Sicherer Umgang mit den Verkehrsregeln inklusive einer energiesparenden Fahrweise
- Bewusstsein für Gefahren und Wege, diese abzuwenden (zum Beispiel eine Vollbremsung)
- Sensibilisierung für technische und mechanische Grundlagen, die zur Verkehrssicherheit beitragen
Wer in diesen Themengebieten sicher ist, sollte keine Probleme mit den theoretischen Grundlagen für die Teilnahme am Straßenverkehr haben.
Wie viele Theoriestunden sind Pflicht?
Damit sichergestellt ist, dass ein Fahrschüler über ausreichend theoretische Kenntnisse für die Teilnahme am Straßenverkehr verfügt, gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden. Für einen Führerschein der Klasse B muss der Fahrschüler zwölf Doppelstunden zu Themengebieten aus dem Grundstoff besuchen.
Zusätzlich sind für den Besuch der Fahrschule zwei Doppelstunden im Zusatzstoff vorgeschrieben. Allerdings schreibt der Gesetzgeber nicht vor, welche Themen dabei konkret abgedeckt werden müssen. Sie könnten also theoretisch Themengebiete doppelt besuchen.
Allerdings erscheint das gerade im Hinblick auf die Theorieprüfung nicht sinnvoll. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Pflichtstunden des Theorieunterrichts Sie in der Fahrschule für die einzelnen Führerscheinklassen besuchen müssen:
Fahrerlaubnisklasse | Stundenanzahl Grundstoff | Stundenanzahl Zusatzstoff |
---|---|---|
A1 | 12 | 4 |
A | 12 | 4 |
B | 12 | 2 |
M | 12 | 2 |
L | 12 | 2 |
T | 12 | 6 |
Eine Theoriestunde entspricht 90 Minuten. |
Interessant: Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnisklasse und wollen diese erweitern, reduziert sich die Anzahl der Theoriestunden, welche Sie verpflichtend besuchen müssen.
Fahrschule: Fahrstunden als erste praktische Erfahrungen im Straßenverkehr
Während der Theorieunterricht in der Fahrschule häufig als weniger spannend empfunden wird, fiebern die meiste Fahrschüler der ersten Fahrstunde entgegen. Endlich mit einem Kfz auf die Straße. Selbst Gas geben und lenken.
Allerdings verläuft die erste Fahrstunde häufig wenig spektakulär. Zunächst steht eine Einführung in alle wichtigen Funktionen des Kfz auf dem Programm. Gas, Bremse, Kupplung (sofern vorhanden), Blinker, Beleuchtung.
All diese Bedienelemente werden erläutert. Zusätzlich muss der Fahrschüler seinen Sitz sowie die Spiegel in eine optimale Position bringen. Handelt es sich um einen Wagen mit Gangschaltung, wird erst einmal das Anfahren geübt.
Sollte das Anfahren nicht auf Anhieb klappen: Machen Sie sich keine Sorgen, Sie sind mit Sicherheit nicht der erste Fahrschüler, der bei seinen ersten Versuchen den Motor mehrmals abwürgt. Klappt das Anfahren, wird meist eine kleine Strecke gefahren, bei welcher noch nicht so viele unterschiedliche Regelungen zu beachten sind. So vergeht die erste Fahrstunde wie im Flug und ist dann auch schnell wieder vorbei.
Bei den weiteren Übungsfahrten werden immer mehr unterschiedliche Situationen im Straßenverkehr geübt. So lernen Sie zum Beispiel das Abbiegen an einem Grünpfeil oder die Anwendung der Rechts-vor-Links-Regel.
Auch das Einparken spielt bei den Fahrstunden in der Fahrschule eine wichtige Rolle. Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen, wenn es bei den ersten Versuchen nicht perfekt klappt. Auch hierbei gilt: Übung macht den Meister.
Wichtig: Fühlen Sie sich in einigen Situationen unsicher, sollten Sie den Fahrlehrer gezielt darauf ansprechen. Dieser wird mit Ihnen gemeinsam an Ihren Schwachstellen arbeiten, sodass Sie für jede Situation im Straßenverkehr optimal vorbereitet sind.
Was sind Sonderfahrten?
Wie bereits erwähnt, gibt es für den Theorieunterricht in der Fahrschule gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden. Ähnlich verhält es sich auch in der Praxis. Die sogenannten Sonderfahrten müssen von jedem Fahrschüler durchgeführt werden.
Dabei handelt es sich um die:
- Nachtfahrt: Die Nachtfahrt dauert 135 Minuten und stellt damit die kürzeste Sonderfahrt dar. Hier geht es vor allem um die Bedienung der einzelnen Beleuchtungselemente beim Kfz. Auch der Einsatz vom Fernlicht wird geübt. Die Nachtfahrt findet daher häufig auf Landstraßen statt.
- Autobahnfahrt: Bei der Autobahnfahrt muss der Fahrschüler das Auf- und Abfahren auf die bzw. runter von der Schnellstraße üben. Dabei werden auch Überholvorgänge geprobt. Nicht selten führt die Fahrt auch an einer Strecke vorbei, auf welcher die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, sodass der Fahrschüler einmal bei sehr hohem Tempo fahren kann, wenn es die Verkehrslage zulässt.
- Überlandfahrt: Mit einer Gesamtdauer von 225 Minuten ist die Überlandfahrt die längste Sonderfahrt in der Fahrschule. Hierbei geht es vor allem um das Fahren auf der Landstraße, Überholvorgänge und die Orientierung anhand von Ortsschildern.
Bedenken Sie: Da die Sonderfahrten besondere Fahrstunden darstellen, sind diese in aller Regel etwas teurer als „normale“ Fahrstunden. Sie sollten also schon vor der Anmeldung in der Fahrschule erfragen, welche zusätzlichen Kosten dafür auf Sie zukommen.
Theorieprüfung: Erste Hürde für den Führerschein
Haben Sie in der Fahrschule alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden im Theorieunterricht besucht, bekommen Sie eine Bescheinigung. Mit dieser können Sie sich dann für die Theorieprüfung beim TÜV oder der Dekra anmelden.
Die Prüfung wird an einem Computer durchgeführt. Das Programm zeigt Ihnen 30 Fragen an(beim Erwerb der Fahrerlaubnis in den Klassen AM, A1, A2, A, B, L und T), welche Sie im Multiple-Choice-Verfahren beantworten müssen.
Jeder Frage wird eine Wertigkeit von zwei bis fünf zugeordnet. Leisten Sie sich mehr als 10 Fehlerpunkte, sind Sie bei der Prüfung durchgefallen. Das ist auch der Fall, wenn Sie zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 (Vorfahrt) falsch beantworten.
Im Rahmen der Theorieprüfung werden die nachfolgenden Themengebiete abgefragt:
- Gefahrenlehre
- Verhalten im Straßenverkehr
- Vorfahrt, Vorrang
- Verkehrszeichen
- Umweltschutz
- Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge
- Technik
- Eignung und Befähigung von Kraftfahrern
So können Sie richtig für die Theorieprüfung lernen
Den Grundstein für eine erfolgreiche Theorieprüfung legen Sie in der Fahrschule. Allerdings kann es nicht schaden, nebenbei ein wenig zu lernen. Zu diesem Zweck können Sie sich die Fragebögen beschaffen und mit diesen üben.
Zudem gibt es unterschiedliche Programme, mit denen Sie am Rechner üben können. Kommen dabei Fragen auf oder Sie verstehen bestimmte Antworten nicht, können Sie sich an Ihren Fahrlehrer wenden.
Zusätzlich zu den Fragebögen können Sie auch andere Lernmaterialien nutzen. So gibt es zum Beispiel Lehrbücher, in welchen die wichtigsten Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr erklärt werden.
Gibt es Themengebiete, in welchen Sie verstärkt Fehler machen, sollten Sie sich diese noch einmal gesondert vornehmen. In einigen Fahrschulen ist es auch möglich, die Theoriestunde zu diesem Themengebiet noch einmal zu besuchen.
Praktische Fahrprüfung: Abschluss der Führerscheinausbildung
Haben Sie die Theorieprüfung bestanden und Ihr Fahrlehrer hält Sie für gut gewappnet, können Sie sich für die praktische Fahrprüfung anmelden. Vor dem großen Tag sollten Sie versuchen, so viel Schlaf wie möglich zu tanken.
Wie lange die Prüfungsfahrt dauert, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse Sie erwerben wollen. Für einen Führerschein der Klasse B sind insgesamt 55 Minuten angesetzt. Der Fahrprüfer legt vorab eine Prüfungsstrecke fest und lässt Sie diese abfahren.
Seit Beginn des Jahres 2021 ist der Fahrprüfer verpflichtet, ein elektronisches Protokoll der Fahrt anzulegen. Während der Prüfung müssen Sie acht Fahraufgaben meistern (Spurwechsel, Heranfahren an Kreuzungen etc.) und fünf Kompetenzen nachweisen.
Dabei kann es sich zum Beispiel um die Verkehrsbeobachtung oder das eigenständige Anpassen der Geschwindigkeit handeln. Meistern Sie diese Aufgaben und begehen Sie keine schwerwiegenden Fehler, stehen die Chancen gut, dass Ihnen die Fahrerlaubnis ausgehändigt wird.
Bevor es soweit ist, steht nach der praktischen Fahrprüfung noch ein Feedbackgespräch mit dem Fahrprüfer an. Dieses dauert in etwa fünf Minuten. Teilt Ihnen der Prüfer mit, dass Sie bestanden haben, erhalten Sie den Führerschein.
Wichtig: Muss der Fahrlehrer während der Prüfungsfahrt eingreifen, um einen Unfall oder ähnliches zu verhindern, gilt die Prüfung umgehend als nicht bestanden.
Fahrschule: Welche Kosten müssen Sie einplanen?
Wie bereits erwähnt, können je nach Fahrschule die Preise für den Führerschein variieren. Bei der Anmeldung lässt sich nicht genau voraussagen, wie viel die Führerscheinausbildung letztendlich kosten wird.
Das hängt damit zusammen, dass die Anzahl der benötigten Fahrstunden ein wesentlicher Faktor für den Endpreis ist. Je mehr Übungseinheiten Sie benötigen, desto teurer wird der Erwerb der Fahrerlaubnis.
Auch nicht bestandene Prüfungen können die Kosten in die Höhe treiben. Sie müssen nämlich für jeden Versuch erneut die Prüfungsgebühr entrichten. Nachfolgend noch einige fixe Kostenpunkte, die Sie außerdem bedenken sollten:
- Anmeldegebühr in der Fahrschule
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
Gut zu wissen: In Deutschland besteht auch die Möglichkeit, eine Intensivfahrschule zu besuchen. Je nach Anbieter können Sie hier binnen weniger Wochen die Ausbildung in der Autofahrschule hinter sich bringen. Dieses Modell ist umstritten, da der Lernerfolg immer wieder in Frage gestellt wird. Dennoch empfiehlt sich diese Option gerade für Menschen, die in den Ferien oder in einem längeren Urlaub den Führerschein machen wollen und sonst im Alltag keine Zeit für die Ausbildung in der Fahrschule haben.
Guten Tag,ich hatte noch nie eine Fahrerlaubnis für PkW LkW oder ein anderes Fahrerlaubnis pflichtiges Fahrzeug . 2008 bin ich mit dem Rad (nicht auf dem Rad) auf dem Radweg gerollt,sitzend auf der Stange im Damenreitersitz, Dummer Weise mit 2,6 Promille. vom Gericht gab es 10 Jahre Fahrverbot/Keine Fahrerlaubnis+1Jahr irgendwas.
Wie muss/kann ich jetzt nach 15 Jahren vorgehen? Seit 05.2010 erfolgreich Abstinent.
mit freundlichen Grüßen
(Name von Redaktion entfernt)