Die Fahrradstraße: Welche Verkehrsregeln gelten hier?

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An vielen Orten gibt es zunehmende Bestrebungen, Radfahrer besser in den Verkehr einzubinden – vor allem in großen Städten. Eine Möglichkeit besteht darin, eine separate Fahrradstraße einzurichten. Welche Regeln gelten auf solch einem Fahrbahnabschnitt und wie unterscheidet sich eine Fahrradstraße von einem Radweg?

FAQ: Fahrradstraße

Ist eine Fahrradstraße gesetzlich definiert?

Ja, in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die Beschilderung einer Fahrradstraße festgelegt und in den Erläuterung zum Verkehrszeichen die Straße definiert.

Durch welches Zeichen wird eine Fahrradstraße ausgewiesen?

Das Zeichen 244.1 beschreibt den Beginn der Fahrradstraße, das Zeichen 244.2 das Ende einer solchen.

Gibt es besondere Regelungen für den Verkehr in einer Fahrradstraße?

Ja, die Straße ist dem Radverkehr vorbehalten. Jeglicher anderer Verkehr muss durch ein Zusatzzeichen erlaubt sein. Kfz dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren, wenn weiterer Verkehr zugelassen ist.

Was ist eine Fahrradstraße?

Was ist eine Fahrradstraße laut der StVO?
Was ist eine Fahrradstraße laut der StVO?


Laut StVO ist die Fahrradstraße eine Fahrbahn, welche vorrangig von Fahrradfahrern benutzt werden sollte. Möchten andere Verkehrsteilnehmer sich auf dieser bewegen, dann muss dies erst durch ein entsprechendes Zusatzschild ausdrücklich ausgewiesen werden.

Ist zum Beispiel eine Fahrradstraße durch eine „Anlieger frei“-Beschilderung erweitert, dann dürfen auch Anwohner diese im Regelfall benutzen. Ist dem nicht so und es findet sich keine Zusatzbeschilderung, dann ist die Befahrung einer Fahrradstraße durch andere Fahrzeuge nicht gestattet.

Hierunter fallen, neben Kfz und Lkw, oftmals auch sogenannte S-Pedelecs (mit Motorunterstützung bis 45 km/h). Diese gehören gemäß Verkehrsrecht nicht mehr zu den Fahrrädern.
So sieht das Verkehrsschild für die Fahrradstraße aus
So sieht das Verkehrsschild für die Fahrradstraße aus

Dürfen andere Verkehrsteilnehmer eine Fahrradstraße nutzen, haben sie sich dennoch den Radfahrern unterzuordnen. Weiterhin gilt es, auf die korrekte Bezeichnung zu achten, denn ein Radweg und eine Fahrradstraße sind nicht dasselbe!

Ein Radweg verläuft im Regelfall abseits der regulären Fahrbahn oder aber daneben. Eine Fahrradstraße findet sich hingegen auf der Fahrbahn. Es obliegt der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde, eine entsprechende Fahrbahnspur für Radfahrer zu schaffen – hierfür ist es wichtig, dass am spezifischen Ort eine hohe Dichte an Radfahrenden besteht bzw. in Zukunft vermutet werden kann.

Das Verkehrszeichen für die Fahrradstraße hat die offizielle Nummer 244.1 und zeigt, neben der eindeutigen Beschriftung, ein weißes Rad auf kreisrunden blauen Untergrund. Zudem finden sich auch meist Fahrrad-Piktogramme auf dem Boden. Eine so ausgewiesene Straße kann in der Regel in beide Richtungen befahren werden. Zudem ist es Benutzern auch erlaubt, nebeneinander auf der Fahrradstraße zu fahren – sofern der entgegenkommende Verkehr dadurch nicht gestört wird.

Eine Fahrradstraße kann aus unterschiedlichen Gründen zur qualitativen Verbesserung des Verkehrs beitragen:

  • durch eine separate Spur ist die Gesamtheit der Radfahrer übersichtlicher für Autofahrer, was eine Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellen kann
  • ebenso kommt es zu weniger Kollisionen mit Fußgängern oder Inline-Skatern
  • eine eigene Fahrbahn ermöglicht ein schnelleres Vorankommen innerhalb des Ortes und entschlackt den Verkehrsfluss, auch für Autofahrer
  • die Umwelt wird geschont: eine übersichtliche Radwegführung trägt dazu bei, dass weniger Menschen ihr Auto nutzen und für eher kurze Strecken das Rad wählen

Das muss auf einer Fahrradstraße beachtet werden

Auf einer Fahrradstraße gilt eine Geschwindigkeit von höchstens 30 km/h
Auf einer Fahrradstraße gilt eine Geschwindigkeit von höchstens 30 km/h

Dass eine Fahrradstraße eben im Regelfall auf der „normalen“ Straße verläuft, nimmt natürlich Autofahrer in die Pflicht; diese dürfen einen entsprechenden Fahrbahnabschnitt also nicht benutzen und müssen bei der Fahrweise in besonderem Maße darauf achten, Radfahrende nicht zu gefährden.

Auf der Fahrradstraße darf eine Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten werden – weder von Radfahrenden noch von anderen Vehikeln oder Verkehrsteilnehmern, welche sich ausnahmsweise auf dieser bewegen dürfen. Dies gilt im Regelfall unabhängig davon, welche Geschwindigkeitsbegrenzung eigentlich für diesen Straßenabschnitt festgelegt ist.

Zudem ist es selbstredend nicht erlaubt, direkt auf einer Fahrradstraße zu parken oder den Verkehrsfluss derselben durch ein Parken daneben zu behindern.

Im Regelfall ändert eine Fahrradstraße die geltende Vorfahrt nicht. Das bedeutet, dass weiterhin die üblichen Rechts-vor-Links-Vorschriften und dergleichen beachtet werden müssen.

Video: Alle Infos zu den Regeln der Fahrradstraße

Im Video erklärt: Diese Regelungen gibt es für Fahrradstraßen.
Im Video erklärt: Diese Regelungen gibt es für Fahrradstraßen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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