Zum Verkehr gehören nicht nur motorisierte Fahrzeuge, sondern auch jede Menge Fußgänger und Fahrradfahrer. Für letztere lässt sich in immer mehr Städten eine separate Lichtsignalanlage finden: die Fahrradampel. Diese sorgt öfters mal für Verwirrung – vor allem wenn es darum geht, welche Ampel wann für Radfahrer gilt.
Bußgeldrechner: Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren
FAQ: Fahrradampel
Das kommt darauf an, wo sie sich befinden. Auf einem Radweg ist die Fahrradampel, falls vorhanden, zwingend zu befolgen. Fahren sie auf der Fahrbahn, gilt die Ampel des Kfz-Verkehrs.
Das ist nur noch dann zulässig, wenn es sich im eine kombinierte Fußgänger- und Fahrradampel handelt. Andernfalls gilt die Fußgänger Ampel für Radler nur noch, wenn sie ihr Fahrrad schieben.
Ja, denn es gibt auch Regelungen zum Rotlichtverstoß auf dem Fahrrad. Die Bußgelder liegen zwischen 60 und 180 Euro.
Weshalb braucht es Fahrradampeln?
Inhalt
Vor allem in größeren Städten sind die Lichtanlagen an Übergängen und Kreuzungen manchmal durch eine separate Fahrradampel ergänzt. Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich dabei um Ampeln, welche eben nur für Fahrradfahrer gelten. Eine Fahrradampel soll den Verkehr für Radfahrer regeln und im besten Fall unnötig lange Wartezeiten ersparen. Meist befinden diese sich dort, wo ein Fahrradweg eine Straße kreuzt bzw. wo eine Fahrradspur auf bzw. neben der Fahrbahn zu finden ist.
Das Aussehen einer Fahrradampel ist in der Straßenverkehrsordnung festgelegt – u. a. in der Anlage zu Nummer 5 § 37, wo es heißt:
[…] Lichtzeichen für Radfahrer sollten in der Regel das Sinnbild eines Fahrrades zeigen. Besondere Lichtzeichen für Radfahrer, die vor der kreuzenden Straße angebracht werden, sollten in der Regel auch Gelb sowie Rot und Gelb (gleichzeitig) zeigen. Sind solche Lichtzeichen für einen abbiegenden Radfahrverkehr bestimmt, kann entweder in den Lichtzeichen zusätzlich zu dem farbigen Sinnbild des Fahrrades ein farbiger Pfeil oder über den Lichtzeichen das leuchtende Sinnbild eines Fahrrades und in den Lichtzeichen ein farbiger Pfeil gezeigt werden.
In der Praxis kann das jedoch variieren. Rein äußerlich ähnelt eine Fahrradampel im Regelfall jedoch den bekannten Lichtanlagen im Verkehr: Um die Funktion klar zu markieren, weist jede Fahrradampel meist ein Piktogramm eines Fahrrades auf. Im Gegensatz zu solchen Ampeln, die für Pkw, Lkw, Busse und dergleichen gelten, sind Fahrradampeln eher in Bodennähe angebracht, wo betroffene Radfahrer diese auch gut sehen können.
Auf den Fahrbahnen befindet sich im Regelfall vor der Fahrradampel eine passende Haltelinie, welche Fahrradfahrer bei einer Rotphase entsprechend nicht überfahren sollten. Manche Fahrradampel schaltet zudem nicht automatisch auf grün, sondern Radfahrer müssen erst einen sogenannten Signalgeber betätigen – diese Technik findet sich auch häufig an Fußgängerampeln.
Eine Fahrradampel ist länglich und besteht mal aus zwei, mal aus drei Leuchten. Für letzteren Fall sind zwei unterschiedliche Farbverteilungen zu beobachten: Zum einen gibt es da das bekannte Rot-Gelb-Grün, von oben nach unten angeordnet. Mitunter lässt sich auch die Kombination Rot-Rot-Grün finden. Dies lässt sich mit einer Absicherung gegen Signalausfall erklären: Reguläre Ampeln sind häufig auch in mehrfacher Ausführung vorhanden. Kommt es zu einem Signalausfall, ist das vorteilhaft, denn dann muss nicht die gesamte Anlage ausgeschaltet werden. Ein doppeltes, rotes Signallicht an der Fahrradampel ist bei einem Signalausfall also vorteilhafter.
Neues Verkehrszeichen für Fahrradfahrer? Das Grünpfeilschild
Im deutschen Schilderwald findet sich häufig ein weiteres Zeichen, welches nach wie vor viele Fahrer verwirrt: der sogenannte Grünpfeil, ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund, welcher nach rechts weist. Es handelt sich um ein Verkehrszeichen, welches aus der ehemaligen DDR stammt – weshalb es auch vorwiegend in den neuen Bundesländern zu finden ist.
Das Grünpfeilschild an einer Ampel bedeutet: In Richtung des Pfeiles darf trotz Rot abgebogen werden. Dennoch muss vor dem Abbiegen gehalten werden, der Wagen muss also zum Stehen kommen – sonst drohen Bußgelder. Seit längerem ist im Gespräch, ein Grünpfeilschild speziell für Fahrradfahrer einzuführen; dies wird entweder an einer passenden Fahrradampel oder einer anderen vorhandenen Lichtanlage angebracht. Bislang hat sich dies jedoch noch nicht auf Bundesebene durchgesetzt.
Welche Ampel gilt fürs Fahrrad? Eine Übersicht
Gerade an solchen Straßenabschnitten, in denen sich Wege für Kfz und Fahrräder überschneiden, finden sich auch häufig mehrere Ampelanlagen. Fahrradfahrer sind dann oft verunsichert: Welche Ampel gilt nun für mich? Die Fahrbahnampel, die Fußgängerampel oder die Fahrradampel?
Diesbezüglich trat zum Januar 2017 eine Gesetzesänderung in Kraft, welche die möglichen Konstellationen für Radfahrer regelt:
Welcher Weg wird genutzt? | Welche Ampel ist vorhanden? | Welche Ampel müssen Fahrradfahrer nutzen? |
---|---|---|
Radfahrer benutzen dieselbe Fahrbahn wie andere Kfz | Es ist eine Fahrradampel vorhanden | Fahrbahnampel (z. B. wenn keine eigene Fahhradabbiegespur vorhanden ist, wenn der Radweg nicht benutzt werden kann etc.) |
Es ist eine Fußgängerampel mit Fahrradsymbol vorhanden | Fahrbahnampel | |
Es gibt eine Fußgängerampel | Fahrbahnampel | |
Radfahrer benutzen einen Radweg | Es ist eine Fahrradampel vorhanden | Fahrradampel |
Es ist eine Fußgängerampel mit Fahrradsymbol vorhanden | Fußgängerampel | |
Es gibt nur eine Fußgängerampel | Fahrbahnampel |
Im Klartext heißt das: Bewegen Sie sich auf einer Fahrbahn, dann gilt für Sie im Regelfall stets die reguläre Lichtanlage – auch wenn es eine gesonderte Fahrradampel oder eine Fußgängerampel mit Fahrradkennzeichnung gibt. Sie sollten sich dann genau so verhalten, als würden Sie ein Kfz bedienen.
Sind Sie hingegen auf einem Radweg bzw. einer Radspur neben der Fahrbahn unterwegs, ist es von der konkreten Ausstattung mit Lichtanlagen abhängig, welche Ampel für Sie gilt. Gibt es eine Fahrradampel, erübrigt sich die Frage; ist dies nicht der Fall, kommt es darauf an, ob die Fußgängerampel eindeutig auch für Fahrradfahrende gekennzeichnet ist. Wenn nicht, gilt auch hier die Fahrbahnampel für Sie.
Bußgeldtabelle: Mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren
Ist ein Verkehrsteilnehmer in einem Kfz unterwegs und begeht einen Rotlichtverstoß, dann sind die dafür anfallenden Sanktionen bekanntlich hoch. Wer radelt, wird für dasselbe Delikt im Regelfall nicht ganz so streng geahndet. Dennoch können je nach Konstellation auch hier saftige Sanktionen anfallen.
Fahren Sie über eine für Sie geltende, rote Fahrbahn-, Fußgänger- oder Fahrradampel, dann sieht der Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer Folgendes vor:
Art des Rotlichtverstoßes | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Die Ampel war seit weniger als einer Sekunde rot | 60 € | 1 |
... und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 100 € | 1 |
... und dabei einen Unfall verursacht | 120 € | 1 |
Die Ampel war seit über einer Sekunde rot | 100 € | 1 |
... und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 160 € | 1 |
... und dabei einen Unfall verursacht | 180 € | 1 |
Im konkreten Alltag gestaltet sich die Ahndung solcher Delikte häufig als schwierig. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass – wie an früherer Stelle bereits angeklungen – Radfahrer häufig wohl nicht durchschauen, ob nun die Fahrradampel, die Fußgängerampel oder die Fahrbahnampel für sie gilt. Zum anderen kann ein Rotlichtverstoß mit einem Rad aufgrund fehlender Kennzeichnung kaum zurückverfolgt werden.