Fahrrad parken: Wo ist es erlaubt?

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Die Parksituation in Innenstädten gestaltet sich nicht nur Autofahrer schwierig. Auch Fahrradfahrer müssen abwägen, wo Sie Ihr Fahrrad sicher oder platzsparend abstellen können beziehungsweise dies dürfen. Dieser Ratgeber erklärt, wo das Fahrradparken im Stadtgebiet gestattet ist und ob es Plätze im öffentlichen Verkehrsraum gibt, an denen Sie kein Fahrrad abstellen dürfen.

FAQ: Fahrradparken

Ist es erlaubt, das Fahrrad auf Gehwegen zu parken?

Sie dürfen Ihr Fahrrad sowohl auf Gehwegen als auch in der Fußgängerzone abstellen. Das Parken eines Fahrrads gilt als Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen. Sie müssen allerdings darauf achten, dass Sie das Verkehrsgeschehen nicht behindern.

Darf ich mein Fahrrad auf einem Parkplatz abstellen?

Ja. Öffentliche Parkplätze sind nämlich nicht ausschließlich für Kraftfahrzeuge vorgesehen. Es ist Ihnen ebenfalls gestattet, das Fahrrad am rechten Fahrbahnrand abzustellen. Beachten Sie, jedoch, dass Sie Ihr Fahrrad platzsparend abstellen müssen. Sollte Ihr Fahrrad einen einzelnen Abstellplatz blockieren, können Sie hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro erhalten.

Muss ich Verbotsschilder für das Fahrradparken beachten?

Es gibt keine öffentlichen Parkverbotsschilder für Fahrräder. Handelt es sich hingegen jedoch um ein privates Verbotsschild, dass es Ihnen untersagt, Ihr Fahrrad auf einem Privatgrundstück zu parken oder an einem Schaufenster anzulehnen, müssen Sie dem nachkommen. Ansonsten kann das Abstellen des Fahrrads eine Besitzstörung darstellen. Der Sacheigentümer hat in diesem Fall unter Umständen das Recht, Ihr Fahrrad zu entfernen.

Das Fahrrad parken: Gesetzliche Regelungen

Wo dürfen Sie ihr Fahrrad abstellen? An einer Laterne oder auf einem Parkplatz?
Wo dürfen Sie ihr Fahrrad abstellen? An einer Laterne oder auf einem Parkplatz?

Es existieren keine speziellen Verbote, die das Fahrrad-Parken laut Straßenverkehrsordnung (StVO) im öffentlichen Verkehrsraum untersagen. Ein generelles Verbot würde einer Rechtsgrundlage entbehren. Dies wurde im Jahr 2004 ebenfalls durch ein Urteil Bundesverfassungsgerichts (BVerwG 3 C 29.03 vom 29.01.2004) bestätigt.

Sein Fahrrad im Verkehrsraum parken zu können, gilt als Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen. Das heißt, Sie dürfen Ihr Fahrrad in der Fußgängerzone, in öffentlichen Plätzen, auf Gehwegen abstellen oder an Gebäude lehnen. Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass der Verkehrsfluss nicht unterbrochen oder gestört werden dar.

Ihr Fahrrad richtig abstellen: Diese Vorgaben müssen Sie beachten

Das Fahrrad abstellen: Auf einem Privatgrundstück ausgesprochene Verbote müssen Sie befolgen.
Das Fahrrad abstellen: Auf einem Privatgrundstück ausgesprochene Verbote müssen Sie befolgen.

Sie müssen folgende Punkte beachten, damit Sie ihr Fahrrad rechtskonform abstellen:

  • Ihr Fahrrad darf keine anderen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Rollstuhlfahrer etc.) behindern.
  • Feuerwehzufahrten, Ein- und Ausfahrten sowie Hauseingänge müssen freigehalten werden.
  • Sie müssen das Fahrrad platzsparend abstellen

Darüber hinaus, müssen Sie einem Verbot durch ein privates Schild, laut dem Sie Ihr Fahrrad nicht abstellen, an eine Hauswand oder an einem Zaun anschließen dürfen, Folge leisten. Ein Zuwiderhandeln kann nicht nur ein Verwarnungsgeld von 10 Euro mit sich ziehen, sondern ebenfalls als Besitzstörung angesehen werden, gegen die ein Sacheigentümer sich wehren darf. Dies ist auch dann der Fall, wenn eine öffentliche Örtlichkeit, an der Sie ihr Fahrrad parken wollen, an ein Privatgrundstück beziehungsweise an Privatbesitz grenzt.

Beachten Sie! Diese Regelungen gelten auch dann, wenn Sie ein E-Bike abstellen wollen.

Dürfen Sie Ihr Fahrrad auf Parkplatz und Straßenrand abstellen?

Auf einem Parkplatz oder am Straßenrand müssen Sie Ihr Fahrrad platzsparend abstellen.
Auf einem Parkplatz oder am Straßenrand müssen Sie Ihr Fahrrad platzsparend abstellen.

Sie dürfen Ihr Fahrrad ebenfalls am Straßenrand abstellen oder auf einem Auto-Parkplatz parken. Öffentliche Parkplätze sind nicht ausschließlich für Kraftfahrzeuge wie Autos oder Motorräder vorgesehen. Jedoch müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Sie Ihr Fahrrad möglichst platzsparend abstellen. Blockieren Sie nämlich den kompletten Parkplatz mit nur einem Fahrrad, bleibt zu viel ungenutzte Parkfläche übrig, was vorschriftswidrig sein kann.

Sollten Sie überdies auf dem Gehweg keinen geeigneten Platz finden, am Sie Ihr Fahrrad sicher abstellen können, dürfen Sie dieses ebenfalls auf der Straße am rechten Fahrbahnrand parken.

Beachten Sie! Weder Kraftfahrzeuge noch Fahrräder dürfen nachtsüber unbeleuchtet auf der Straße geparkt werden. Fall Sie Ihr Fahrrad während der Nacht am rechten Fahrbahnrand parken, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass es von einer Straßenlaterne beleuchtet wird. Ansonsten müssen Sie selbst für eine durchgehende Lichtquelle sorgen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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