Fahrerkarte verloren: Was müssen Sie jetzt tun?

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Die Fahrerkarte ist immens wichtig für Lkw-Fahrer. Da diese gemäß Verkehrsrecht bestimmte Arbeitszeiten wie Lenk- und Ruhezeiten einhalten müssen, um die Sicherheit im öffentlichen Verkehr zu gewährleisten, muss der Betroffene seine Zeiten auf einer Fahrerkarte festhalten. Geht die Fahrerkarte aber verloren, sollte schnell gehandelt werden.

FAQ: Fahrerkarte verloren

Was muss ich tun, wenn ich meine Fahrerkarte verloren habe?

Sie sollten schnellstmöglich eine neue Fahrerkarte beantragen bei jener Führerscheinstelle, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist. Dafür haben Sie sieben Kalendertage Zeit, insgesamt ist es gestattet, bis zu 15 Tagen ohne Fahrerkarte zu fahren.

Wie weise ich ohne Fahrerkarte meine Zeiten nach?

Auch wenn Sie die Fahrerkarte verloren haben, müssen Sie im Falle einer Kontrolle Ihre Lenk- und Ruhezeiten nachweisen können. Dies können Sie per Ausdruck machen. Wie das geht, lesen Sie hier.

Fahrerkarte verloren – welche Kosten kommen auf mich zu?

Wenn der Berufskraftfahrer vorschriftsgemäß eine neue Fahrerkarte beantragt, zahlt er nur die Kosten für diese (30 bis 50 Euro plus Versand). Wer bspw. die 15-Tage-Regelung überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Verlust der Fahrerkarte – Wie geht es weiter?

Fahrerkarte verloren? Das Fahren ist nur noch einige Tage erlaubt, danach muss der Lkw stehen bleiben.
Fahrerkarte verloren? Das Fahren ist nur noch einige Tage erlaubt, danach muss der Lkw stehen bleiben.

Zunächst einmal stellt sich die Frage: „Ich habe meine Fahrerkarte verloren – wie lange darf ich jetzt noch fahren?“ Sollte das gute Stück nicht mehr aufzufinden sein, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht gleich stehen lassen. Tatsächlich haben Sie einen Zeitraum von 15 Tagen, an denen weiterhin das Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt ist. Wenn Sie länger brauchen, um das Kfz beim Unternehmensstandort abzugeben, ist auch dies zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie im Nachhinein beweisen können, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte zu benutzen.

Haben Sie die Lkw-Fahrerkarte verloren, sind per Ausdruck noch immer die entsprechenden Arbeitszeiten festzuhalten.

Das geht folgendermaßen:

  1. Sie drucken zum Ende jeder Fahrt die jeweiligen Angaben aus, welche das Kontrollgerät festhält.
  2. Um die Angaben Ihrer Person zuordnen zu können, sollten Sie auf dem Ausdruck entweder Name und Nummer von Ihrem Führerschein oder Name und Nummer von Ihrer Fahrerkarte notieren.
  3. Zudem ist im Anschluss Ihre Unterschrift unter die Angaben zu setzen.

Wie erhalte ich Ersatz, nachdem ich meine Fahrerkarte verloren habe?

Nach dem Verlustder Fahrerkarte haben Sie sieben Kalendertage Zeit, um Ersatz zu beantragen.
Nach dem Verlustder Fahrerkarte haben Sie sieben Kalendertage Zeit, um Ersatz zu beantragen.

Ist die Fahrerkarte mitsamt Chip verloren gegangen, auf dem die gefragten Daten für gewöhnlich gespeichert werden, müssen Sie sich außerdem schnellstmöglich um eine neue Fahrerkarte kümmern. Bei Verlust des Originals haben Sie sieben Kalendertage Zeit, um eine Ersatzkarte bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Behörde, an die Sie sich wenden müssen, wenn Sie die Fahrerkarte verloren haben, befindet sich in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.

Beachten Sie: Wenn Sie die Fahrerkarte nicht einfach verloren haben, sondern diese durch Diebstahl abhanden kam, dann müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen – auch hier müssen Sie sich an die Dienststelle nahe Ihres Wohnsitzes wenden. Die Vorgehensweisen, die oben beschrieben wurden wie das Festhalten der Zeitgruppen per Ausdruck oder der Antrag auf Ersatz, sind jedoch auch in diesem Fall verpflichtend.

Fahrerkarte verloren – Welche Kosten kommen nun auf mich zu?

Fahrerkarte verloren - was kann mich das kosten?
Fahrerkarte verloren – was kann mich das kosten?

Auf den unglücklichen Kraftfahrer kommen einige Gebühren zu. Je nachdem, wo dieser seinen Wohnsitz hat, können jedoch unterschiedliche Gelder verlangt werden.

Einen Einheitspreis gibt es nicht. Die Kosten können dabei zwischen 30 und 60 Euro liegen.

Die Kosten wird in der Regel der Fahrer selbst tragen müssen. Schließlich ist jeder selbst für die Verwahrung dieses Dokuments verantwortlich.

In manchen Arbeitsverträgen ist jedoch geregelt, dass der Arbeitgeber solche Kosten übernimmt. Zudem müssen Sie, wenn Sie die Fahrerkarte als verloren gemeldet haben, dies in der Regel mit einer eidesstattlichen Versicherung bestätigen.

Achtung: Die Kosten können ansteigen, wenn der Betroffene nicht die oben beschriebenen Vorgehensweisen ordnungsgemäß befolgt. Wird bspw. der Ausdruck nicht korrekt angefertigt oder die 15-Tage-Frist ohne Grund nicht eingehalten, kann schnell ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern, wenn dies z. B. bei einer Kontrolle durch die Polizei auffällt. Ist eine Kontrolle der Zeiten überhaupt nicht möglich, kann das Bußgeld bis zu 250 Euro betragen. Mit einem Fahrverbot oder mit Punkten in Flensburg muss aber gemäß Lkw-Bußgeldkatalog in der Regel nicht gerechnet werden.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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