Fahrerkarte: Ist ein Nachtrag möglich?

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Mithilfe eines digitalen Tachographen können Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern zuverlässig aufgezeichnet werden. Die Daten werden dabei auf einer Fahrerkarte gespeichert und können – wenn notwendig – abgerufen und gespeichert werden. Doch ist ein manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte möglich? Wenn ja, wie funktioniert das und wann könnte ein solcher Nachtrag auf der Fahrerkarte notwendig sein? Das erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fahrerkarte – Nachtrag

Ist ein manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte möglich?

Ja, Sie können und müssen nachträglich Angaben zu Ruhezeiten – jedoch nicht zu Lenkzeiten – in den digitalen Tachographen eintragen. Dies ist für die lückenlose Dokumentation der Zeiten erforderlich.

Wann muss auf der Fahrerkarte ein Nachtrag erfolgen?

Der Fahrer muss etwaige Urlaubs-, Pausen- und Wochenendzeiten nachtragen, in denen die Fahrerkarte nicht im Tachographen eingesteckt ist. Wie bspw. ein Nachtrag nach einem Urlaub erfolgt, lesen Sie hier.

Was droht, wenn ein manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte vergessen wurde?

Können Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle keine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten feststellen, drohen Bußgelder für den Fahrer und den Arbeitgeber. Je nach Ausmaß liegt die Summe zwischen 75 und 250 Euro.

Kann ein manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte erfolgen?

Wann muss auf der Fahrerkarte ein Nachtrag erfolgen?
Wann muss auf der Fahrerkarte ein Nachtrag erfolgen?

Auf der Fahrerkarte einen Nachtrag vorzunehmen ist grundsätzlich möglich. Das muss auch so sein, denn in bestimmten Situationen kommt es vor, dass Zeiten nicht automatisch lückenlos aufgezeichnet werden. So erfordert eine Fahrerkarte bspw. einen Nachtrag nach einem Urlaub oder dem Wochenende. Ebenfalls ist die Karte auch oft beim Be- oder Entladen nicht im Tachographen eingesteckt. Ggfs. kann also auch dann ein Nachtrag erforderlich sein.

Andernfalls würden Lücken entstehen, während die Fahrerkarte nicht im Tachographen steckt. Im Endeffekt wäre es dann nicht vollständig nachvollziehbar, was der Fahrer in den fehlenden Stunden bzw. Tagen gemacht hat. Gerade die lückenlose Dokumentation der Zeiten ist aber insbesondere bei Verkehrskontrollen sehr wichtig. Stimmt mit den Angaben etwas nicht, kann dies Bußgelder zur Folge haben – sowohl für den Fahrer als auch für den Arbeitgeber.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass grundsätzlich nur Ruhezeiten, also Pausen etc., nachgetragen werden können. Die nachträgliche Eintragung von Lenkzeiten ist hingegen nicht möglich.

Wie erfolgt auf der Fahrerkarte ein Nachtrag nach dem Urlaub?

Auf der Fahrerkarte muss ein Nachtrag nach dem Urlaub erfolgen, um alle Zeiten nachvollziehbar dokumentiert zu haben.
Auf der Fahrerkarte muss ein Nachtrag nach dem Urlaub erfolgen, um alle Zeiten nachvollziehbar dokumentiert zu haben.

Wie bereits erwähnt ist einer der wichtigsten Fälle, in den ein manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte notwendig wird, ein vergangener Urlaub des Fahrers. Wird die Fahrerkarte bspw. von einem Polizeibeamten ausgelesen, müssen die letzten 28 Tage – gleich ob Arbeits- oder Urlaubszeit – nachweisbar sein.

Auf der Fahrerkarte einen solchen Nachtrag zu erstellen, ist deshalb auch nicht schwer und kann direkt im digitalen Tachographen vorgenommen werden. Meist existieren bestimmte Vorlagen, die für den Nachtrag verwendet werden können. Zusätzlich ist gerade bei neueren Geräten auch ein Nachtrag mit einer zugehörigen App möglich.

Achtung: Auch wenn Sie auf der Fahrerkarte einen Nachtrag vorgenommen haben, kann es unter Umständen erforderlich sein, dass Sie eine Urlaubsbescheinigung vom Arbeitgeber benötigen, die den eingetragenen Urlaub nachweist. Gerade bei Verkehrskontrollen kann eine solche Bescheinigung sehr wichtig sein.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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