Sie ist ein wichtiger Bestandteil des beruflichen Tagesablaufs bei jedem Lkw-Fahrer und soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen: die Fahrerkarte. Ohne sie darf kein Gefährt über 3,5 Tonnen gewerblich auf öffentlichen deutschen Straßen unterwegs sein. Jedoch kommen mit der Fahrerkarte auch Kosten einher – welche, das erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Kosten bei ordnungswidriger Handhabung der Fahrerkarte
Verstoß | Bußgeld für den Fahrer | Bußgeld für den Halter |
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das Kontrollgerät oder die Fahrerkarte funktioniert nicht einwandfrei oder Sie nutzen eines davon nicht ordnungsgemäß - je 24-Stunden-Zeitraum | 250 € | 750 € |
Sie haben kein Schaublatt bzw. keine Fahrerkarte benutzt - je 24-Stunden-Zeitraum | 250 € | - |
Sie haben Ihre Fahrerkarte nicht mitgeführt oder sie nicht rechtzeitig zur Prüfung ausgehändigt - je 24-Stunden-Zeitraum | ||
... und dadurch wurde die Kontrolle erschwert | 75 € | - |
... und dadurch war keine Kontrolle möglich | 250 € | - |
Sie haben keine Ausdrucke und Eintragungen gemacht, obwohl Ihre Fahrerkarte nicht richtig funktionierte, beschädigt war, verloren oder gestohlen wurde - je 24-Stunden-Zeitraum | ||
... und dadurch wurde die Kontrolle erschwert | 75 € | - |
... und dadurch war keine Kontrolle möglich | 250 € | - |
Sie haben die Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortgesetzt, obwohl Sie keine Fahrerkarte hatten - je 24-Stunden-Zeitraum | 50 € | - |
FAQ: Kosten für die Fahrerkarte
Die Kosten für eine Fahrerkarte variieren hier nach Bundesland, liegen aber in der Regel zwischen 30 und 50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Versand, die bei etwa drei bis fünf Euro liegen.
Nein, nach fünf Jahren muss die Karte erneuert werden, hier zahlen Sie aber genauso viel wie bei Ihrem ersten Antrag für eine Fahrerkarte.
Dies hängt von der Vereinbarung im Arbeitsvertrag ab. Oftmals muss der Arbeitnehmer selbst zahlen, manchmal übernimmt dies aber auch der Arbeitgeber.
Was kostet mich die Fahrerkarte, wenn ich Sie beantragen möchte?
Die Kosten für die Fahrerkarte sind leider nicht pauschal zu nennen. Diese hängen in der Regel von den einzelnen Bundesländern ab, die sich nach ihrer jeweiligen Landesgebührenordnung richten. Immer gleich ist jedoch die Gebühr, die das KBA für die Bearbeitung einer neuen Fahrerkarte verlangt – die Kosten betragen hier immer zwölf Euro.
Fahrerkarte verlängern – Kosten, wenn die Karte erneuert werden soll
Die Annahme ist logisch: Sie waren schon einmal bei der Führerscheinstelle und haben die erforderlichen Unterlagen wie Führerschein und Personalausweis vorgezeigt und das Formblatt für die Lkw-Fahrerkarte unterschrieben. Die Kosten müssten doch dieses Mal etwas geringer ausfallen?
Tatsächlich ist dem nicht so. Die Verlängerung der Karte ist genauso kostenaufwendig wie die Beantragung einer neuen. Wenn nach fünf Jahren die Gültigkeit abläuft, wird für den Antragsteller eine separate, von nun an gültige Karte hergestellt.
Eine Fahrerkarte beantragen: Müssen die Kosten von mir selbst getragen werden?
Da sie in der Regel für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig ist, stellt sich die Frage, ob für die Fahrerkarte die Kosten von dem Unternehmen übernommen werden, bei dem der Betroffene angestellt ist. Häufig ist es jedoch so geregelt, dass der Arbeitnehmer diese selbst tragen muss – sie gehört ihm anschließend, auch wenn er den Job wechselt.
Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte – Welche Kosten erwarten mich?
Die Fahrerkarte muss der Lkw-Fahrer bei jeder gewerblichen Fahrt dabei haben und die mit dem Kontrollgerät aufgezeichneten Daten auf dem Chip der Karte abspeichern. Auf diese Weise kann überprüft werden, ob die Lenk- und Ruhezeiten vom Fahrer eingehalten wurden.
Verlieren Sie die Fahrerkarte, oder ist sie aufgrund einer Beschädigung nicht mehr nutzbar, ist eine solche Überprüfung nicht mehr möglich. Auf das Fahren ohne Fahrerkarte können hohe Bußgelder stehen. Daher sollten Sie in dieser Situation schnellstmöglich eine neue Fahrerkarte beantragen – die Kosten sind die selben wie oben aufgeführt.
Der Bußgeldbescheid kann dabei 50 Euro pro 24-h-Zeitraum verhängen. Wurde durch die nicht vorhandene oder beschädigte Fahrerkarte eine Kontrolle erschwert bzw. unmöglich gemacht, kann das Bußgeld bis zu 250 Euro pro 24-h-Zeitraum betragen. Weitere Angaben können Sie aus der oben aufgeführten Bußgeldtabelle entnehmen.