Fahrerkarte: Kosten für den Antrag, die Verlängerung und bei Verlust

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Sie ist ein wichtiger Bestandteil des beruflichen Tagesablaufs bei jedem Lkw-Fahrer und soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen: die Fahrerkarte. Ohne sie darf kein Gefährt über 3,5 Tonnen gewerblich auf öffentlichen deutschen Straßen unterwegs sein. Jedoch kommen mit der Fahrerkarte auch Kosten einher – welche, das erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema.

Kosten bei ordnungswidriger Handhabung der Fahrerkarte

VerstoßBußgeld für den FahrerBußgeld für den Halter
das Kontrollgerät oder die Fahrerkarte funktioniert nicht einwandfrei oder Sie nutzen eines davon nicht ordnungsgemäß - je 24-Stunden-Zeitraum250 €750 €
Sie haben kein Schaublatt bzw. keine Fahrerkarte benutzt - je 24-Stunden-Zeitraum250 €-
Sie haben Ihre Fahrerkarte nicht mitgeführt oder sie nicht rechtzeitig zur Prüfung ausgehändigt - je 24-Stunden-Zeitraum
... und dadurch wurde die Kontrolle erschwert75 €-
... und dadurch war keine Kontrolle möglich250 €-
Sie haben keine Ausdrucke und Eintragungen gemacht, obwohl Ihre Fahrerkarte nicht richtig funktionierte, beschädigt war, verloren oder gestohlen wurde - je 24-Stunden-Zeitraum
... und dadurch wurde die Kontrolle erschwert75 €-
... und dadurch war keine Kontrolle möglich250 €-
Sie haben die Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortgesetzt, obwohl Sie keine Fahrerkarte hatten - je 24-Stunden-Zeitraum50 €-

FAQ: Kosten für die Fahrerkarte

Was kostet es, wenn ich eine Fahrerkarte beantragen möchte?

Die Kosten für eine Fahrerkarte variieren hier nach Bundesland, liegen aber in der Regel zwischen 30 und 50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Versand, die bei etwa drei bis fünf Euro liegen.

Zahle ich weniger, wenn ich meine Fahrerkarte nur verlängern möchte?

Nein, nach fünf Jahren muss die Karte erneuert werden, hier zahlen Sie aber genauso viel wie bei Ihrem ersten Antrag für eine Fahrerkarte.

Muss ich die Kosten für die Fahrerkarte selbst tragen?

Dies hängt von der Vereinbarung im Arbeitsvertrag ab. Oftmals muss der Arbeitnehmer selbst zahlen, manchmal übernimmt dies aber auch der Arbeitgeber.

Was kostet mich die Fahrerkarte, wenn ich Sie beantragen möchte?

Was kostet die Fahrerkarte? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.
Was kostet die Fahrerkarte? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.

Die Kosten für die Fahrerkarte sind leider nicht pauschal zu nennen. Diese hängen in der Regel von den einzelnen Bundesländern ab, die sich nach ihrer jeweiligen Landesgebührenordnung richten. Immer gleich ist jedoch die Gebühr, die das KBA für die Bearbeitung einer neuen Fahrerkarte verlangt – die Kosten betragen hier immer zwölf Euro.

Zusammen mit den variierenden Gebühren der Behörden kann für die Fahrerkarte schlussendlich der Preis zwischen 30 bis 50 Euro betragen.

Fahrerkarte verlängern – Kosten, wenn die Karte erneuert werden soll

Auch wenn Sie schon einmal einen Antrag gestellt haben: Die Kosten für die Fahrerkarte sind dieselben.
Auch wenn Sie schon einmal einen Antrag gestellt haben: Die Kosten für die Fahrerkarte sind dieselben.

Die Annahme ist logisch: Sie waren schon einmal bei der Führerscheinstelle und haben die erforderlichen Unterlagen wie Führerschein und Personalausweis vorgezeigt und das Formblatt für die Lkw-Fahrerkarte unterschrieben. Die Kosten müssten doch dieses Mal etwas geringer ausfallen?

Tatsächlich ist dem nicht so. Die Verlängerung der Karte ist genauso kostenaufwendig wie die Beantragung einer neuen. Wenn nach fünf Jahren die Gültigkeit abläuft, wird für den Antragsteller eine separate, von nun an gültige Karte hergestellt.

Um diese rechtzeitig zu erhalten, sollten Sie die Fahrerkarte frühzeitig verlängern. Das können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der Karte machen. Der späteste zulässige Termin ist 15 Tage, bevor die Karte ihre Gültigkeit verliert.

Eine Fahrerkarte beantragen: Müssen die Kosten von mir selbst getragen werden?

Da sie in der Regel für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig ist, stellt sich die Frage, ob für die Fahrerkarte die Kosten von dem Unternehmen übernommen werden, bei dem der Betroffene angestellt ist. Häufig ist es jedoch so geregelt, dass der Arbeitnehmer diese selbst tragen muss – sie gehört ihm anschließend, auch wenn er den Job wechselt.

In einigen Arbeitsverträgen ist jedoch vereinbart, dass der Arbeitgeber bzgl. der Fahrerkarte für den Lkw die Kosten übernimmt. Vor der Antragstellung sollten Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen und herausfinden, ob es eine solche Regelung gibt.

Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte – Welche Kosten erwarten mich?

Falls die Fahrerkarte nicht funktioniert: Durch ein Bußgeld kann eine Fahrerkarte höhere Kosten verursachen.
Falls die Fahrerkarte nicht funktioniert: Durch ein Bußgeld kann eine Fahrerkarte höhere Kosten verursachen.

Die Fahrerkarte muss der Lkw-Fahrer bei jeder gewerblichen Fahrt dabei haben und die mit dem Kontrollgerät aufgezeichneten Daten auf dem Chip der Karte abspeichern. Auf diese Weise kann überprüft werden, ob die Lenk- und Ruhezeiten vom Fahrer eingehalten wurden.

Verlieren Sie die Fahrerkarte, oder ist sie aufgrund einer Beschädigung nicht mehr nutzbar, ist eine solche Überprüfung nicht mehr möglich. Auf das Fahren ohne Fahrerkarte können hohe Bußgelder stehen. Daher sollten Sie in dieser Situation schnellstmöglich eine neue Fahrerkarte beantragen – die Kosten sind die selben wie oben aufgeführt.

Sie können 15 Tage ohne die Karte unterwegs sein, müssen aber per Ausdruck noch immer Ihre Arbeitszeiten dokumentieren. Haben Sie es ohne stichhaltigen Grund versäumt, rechtzeitig eine neue Fahrerkarte zu beantragen, begehen Sie damit eine Ordnungswidrigkeit gemäß Lkw-Bußgeldkatalog.

Der Bußgeldbescheid kann dabei 50 Euro pro 24-h-Zeitraum verhängen. Wurde durch die nicht vorhandene oder beschädigte Fahrerkarte eine Kontrolle erschwert bzw. unmöglich gemacht, kann das Bußgeld bis zu 250 Euro pro 24-h-Zeitraum betragen. Weitere Angaben können Sie aus der oben aufgeführten Bußgeldtabelle entnehmen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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