Fahrerkarte beantragen – Wo, wie und wieso?

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Jeder Lkw-Fahrer, der ein Gefährt über 3,5 Tonnen gewerblich lenken will, muss vorher eine Fahrerkarte beantragen. Auf dieser werden die speziellen Arbeitszeiten der Lkw-Fahrer festgehalten, welche später darüber kontrolliert werden können. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie eine Lkw-Fahrerkarte beantragen.

FAQ: Fahrerkarte beantragen

Was kostet es, die Fahrerkarte zu beantragen?

Die Kosten für die Fahrerkarte liegen zwischen 30 und 50 Euro und können je nach Bundesland variieren. Hinzu kommen die Versandkosten in Höhe von drei bis fünf Euro.

Wie lang dauert es, die Fahrerkarte zu beantragen?

Das Ausfüllen des Antrags können Sie häufig schon zu Hause vornehmen, vor Ort müssen Sie noch Dokumente wie Ihren Personalausweis, ein geeignetes Lichtbild und Ihren Führerschein vorzeigen. Der Versand dauert anschließend um die fünf Werktage.

Wo kann ich eine Fahrerkarte beantragen?

Den Termin vereinbaren Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle, die sich an Ihrem Hauptwohnsitz befindet.

Der Termin für die Fahrerkarte und wo ich sie beantragen kann

Welche Unterlagen benötigen Sie, um die Fahrerkarte zu beantragen? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.
Welche Unterlagen benötigen Sie, um die Fahrerkarte zu beantragen? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.

Um eine Fahrerkarte zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden. Zuständig ist hier jene Behörde, die sich bei dem Hauptwohnsitz des Antragstellers befindet. Den Antrag können Sie in der Regel schon aus dem Internet bekommen und zu Hause ausfüllen. Komplett die Fahrerkarte zu beantragen, das ist online nicht möglich. Sie müssen sich stattdessen ausweisen und persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen. Neben dem Antrag für die Fahrerkarte können Sie auch häufig auf der entsprechenden Webseite bereits einen Termin für die Antragstellung ausmachen.

Alternativ können Sie sich auch bspw. an den TÜV oder an die Dekra wenden, um eine Fahrerkarte zu beantragen. Auch diese Institutionen haben Ausgabestellen.

Welche Unterlagen brauche ich, um die Fahrerkarte zu bestellen?

Wo  bekomme ich eine Fahrerkarte? Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig.
Wo bekomme ich eine Fahrerkarte? Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig.

Um die Fahrerkarte erwerben zu können, müssen Sie zunächst einige Voraussetzungen erfüllen. Dafür ist ein Wohnsitz in Deutschland und ein deutscher Kartenführerschein notwendig. Ist Letzterer nicht vorhanden, können Sie ihn auch gleichzeitig mit der Fahrerkarte beantragen. Dafür müssen Sie aber evtl. zwei Termine bei der entsprechenden Behörde buchen. Ansonsten wird auch eine Fahrerlaubnis aus einem EU-Land oder aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) akzeptiert.

Benötigen Sie eine Fahrerkarte, ist der Antrag zudem nicht das einzige Dokument, das Sie zum Termin bei der Behörde mitbringen sollten.

Darüber hinaus bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis bzw. Ihren Pass
  • ein aktuelles Lichtbild von Ihnen (achten Sie auf die Vorgaben: Der Hintergrund muss hell genug sein und Sie dürfen keine Kopfbedeckung auf dem Foto tragen. Das Bild muss die Maße 3,50 x 4,50 cm haben)
  • Ihren Kartenführerschein
  • Ggf: Arbeitsvertrag und Arbeitserlaubnis, wenn Sie nicht in der EU wohnen
  • Ggf: Ihre alte Fahrerkarte
Wenn Sie eine Fahrerkarte neu beantragen möchten, weil die vorhandene abgelaufen ist, aus dem Ausland stammt oder Ähnliches, müssen Sie Ihre alte Fahrerkarte zum Termin mitbringen. Eine Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.

Wann bekomme ich die Fahrerkarte zugestellt und wie viel muss ich zahlen?

Die Kosten für eine Fahrerkarte können je nach Bundesland variieren. In der Regel belaufen sie sich aber auf einen Betrag zwischen 30 und 50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Übersendung der Karte. Diese betragen etwa drei bis fünf Euro.

Nachdem Sie die Fahrerkarte beantragt haben, dauert es in der Regel fünf Werktage, bis sie zugesandt wird bzw. abgeholt werden kann.

Hintergründe: Wieso müssen Lkw-Fahrer eine Fahrerkarte beantragen?

1998 beschloss der EU-Rat, wann ein Lkw-Fahrer eine Fahrerkarte erwerben muss.
1998 beschloss der EU-Rat, wann ein Lkw-Fahrer eine Fahrerkarte erwerben muss.

Im September 1998 beschloss der Rat der Europäischen Union, dass es ein digitales Kontrollgerät geben muss, das die Lenk-und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer im gewerblichen Verkehr speichern und auf diese Weise überwachen soll. Dies betrifft Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die zur Güterbeförderung eingesetzt werden, sowie Busse, die mehr als acht Fahrgastplätze aufweisen. Es ist eine Fahrerkarte zu beantragen, um diese zu führen.

Bei Nicht-Einhaltung dieser Vorschriften – wenn jemand die Fahrerkarte verloren hat, sie nicht korrekt zur Datenspeicherung verwendet hat oder Ähnliches – muss gemäß Lkw-Bußgeldkatalog mit saftigen Strafen gerechnet werden.

Wenn eine Kontrolle nicht möglich ist und der Fahrer keine stichhaltigen Grund vorweisen kann, wieso dies so ist, kann ein Bußgeld von bis zu 250 Euro entstehen. Das Fahren ohne Fahrerkarte sollte daher nicht leichtsinnig stattfinden.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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