Fahrerkarte: Erforderlich für jeden Lkw-Fahrer im Güterverkehr

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Neben einem digitalen Fahrtenschreiber gehört die Fahrerkarte zur Grundausrüstung jedes Lkw-Fahrers, der mit einem Fahrzeug ab einer bestimmten Größe im Güterverkehr tätig ist. Auf ihr werden alle aufzeichnungspflichtigen Ereignisse einer Fahrt gespeichert. Diese regelmäßig zu kopieren und zu sichern, ist Pflicht jedes Unternehmens, das Lkw-Fahrer beschäftigt.

Bußgeldtabelle Fahren ohne Fahrerkarte

VerstoßBußgeld für den FahrerBußgeld für den Halter
das Kontrollgerät oder die Fahrerkarte funktioniert nicht einwandfrei oder Sie nutzen eines davon nicht ordnungsgemäß - je 24-Stunden-Zeitraum250 €750 €
Sie haben kein Schaublatt bzw. keine Fahrerkarte benutzt - je 24-Stunden-Zeitraum250 €-
Sie haben Ihre Fahrerkarte nicht mitgeführt oder sie nicht rechtzeitig zur Prüfung ausgehändigt - je 24-Stunden-Zeitraum
... und dadurch wurde die Kontrolle erschwert75 €-
... und dadurch war keine Kontrolle möglich250 €-
Sie haben keine Ausdrucke und Eintragungen gemacht, obwohl Ihre Fahrerkarte nicht richtig funktionierte, beschädigt war, verloren oder gestohlen wurde - je 24-Stunden-Zeitraum
... und dadurch wurde die Kontrolle erschwert75 €-
... und dadurch war keine Kontrolle möglich250 €-
Sie haben die Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortgesetzt, obwohl Sie keine Fahrerkarte hatten - je 24-Stunden-Zeitraum50 €-

FAQ: Fahrerkarte

Was ist eine Fahrerkarte?

Es handelt sich um einen Identitätsnachweis des Lkw-Fahrers. Sie enthält persönliche Daten zu dessen Person und speichert relevante Daten jeder gewerblichen Fahrt.

Was passiert, wenn Sie ohne Fahrerkarte fahren?

Ist der Gebrauch einer Fahrerkarte und eines digitalen Fahrtenschreibers vorgeschrieben, droht bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld. Teils muss auch der Fahrzeughalter mit einem solchen rechnen.

Woher bekommen Sie eine Fahrerkarte?

Benötigen Sie eine Fahrerkarte, sollten Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Auch DEKRA und TÜV können Ihnen weiterhelfen.

Weitere Informationen zum Thema Fahrerkarte

Was ist eine Fahrerkarte?

Auf der Fahrerkarte werden die Daten des Lkw-Fahrers und seiner getätigten Fahrten im Güterverkehr gespeichert.
Auf der Fahrerkarte werden die Daten des Lkw-Fahrers und seiner getätigten Fahrten im Güterverkehr gespeichert.

Wer Personen oder Güter im öffentlichen Straßenverkehr befördert und hierfür ein Kraftfahrzeug oder Gespann mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen führt, muss in seinem Fahrzeug einen analogen oder digitalen Fahrtenschreiber vorweisen können.

Fahren ohne Fahrerkarte: Eine Strafe kommt unter Umständen auch auf den Unternehmer zu.
Fahren ohne Fahrerkarte: Eine Strafe kommt unter Umständen auch auf den Unternehmer zu.

Der digitale Tachograph ist seit Mai 2006 bei allen Neuzulassungen genannter Kraftfahrzeuge verpflichtend. Das Kontrollgerät enthält zwei Steckplätze für die persönliche Fahrerkarte des Fahrers und gegebenenfalls des Beifahrers. Die Fahrerkarte ist der Identitätsnachweis des Fahrers.

Neben persönlichen Informationen wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Führerscheinnummer des Fahrers werden auf der Karte die Daten der getätigten Fahrten gespeichert. Diese können mindestens über den Zeitraum der letzten 28 Tage und längstens über mehrere Monate durch den Chip auf der Karte nachvollzogen werden. Steht kein Speicherplatz mehr zur Verfügung, werden die ältesten Daten überschrieben.

Um die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu gewährleisten, ist das Fahren ohne Fahrerkarte, mit Ausnahmen, für Berufskraftfahrer im Güterverkehr nicht gestattet.

Fahrzeuge oder Gespanne mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen können mit einem digitalen Tachographen nachgerüstet werden. Dann ist die Fahrerkarte ebenfalls verpflichtend.

Wie kann man eine Fahrerkarte auslesen?

Fahrerkarte auslesen: Pflicht jedes Unternehmens im Güterverkehr.
Fahrerkarte auslesen: Pflicht jedes Unternehmens im Güterverkehr.

Zunächst können Polizei und Zoll die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten im Zuge einer Kontrolle auslesen und hierdurch nachvollziehen, ob Sie die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten haben.

Sie selbst können die gespeicherten Daten auf der digitalen Anzeige des Fahrtenschreibers, auf einem Ausdruck oder nach dem Download am Computer einsehen.

Weiterhin sind Sie als Lkw-Fahrer dazu verpflichtet, Ihrem Unternehmer das Auslesen Ihrer Fahrerkarte zu ermöglichen. Gemäß § 2 Fahrpersonalverordnung (FPersV) muss der Fahrer sicherstellen, dass die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten jeder Fahrt spätestens nach 28 Tagen im Betrieb kopiert werden.

Hierbei wird ein Kartenlesegerät für die Fahrerkarte benötigt. Die Daten, die zu den einzelnen Fahrten gespeichert werden, sind folgende:

  • Sicherheitselemente und Ereignisse
  • Fehlfunktionen von Karte und Tachograph
  • Kontrollaktivitäten
  • Lenk- und Arbeitszeiten
  • Ruhezeiten und Unterbrechungen der Lenkzeiten
  • gefahrene Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden

Ein Auslesegerät für eine Fahrerkarte arbeitet mit einer Archivierungs-Software zusammen, die – je nach Anbieter – auch Verstöße auswerten kann. Auf diese hinzuweisen, ist Pflicht des Unternehmers gegenüber seinen Lkw-Fahrern.

Um zu verhindern, dass ältere Fahrtdaten überschrieben werden, bevor eine Kopie von ihnen angefertigt wurde, müssen Fahrerkarten mit einem Lesegerät ausgelesen werden, wenn höchstens 28 Tage seit der frühesten Fahrt vergangen sind.

Lkw-Fahrerkarte beantragen: Wo ist das möglich?

Was kostet eine Fahrerkarte? Etwa 35 bis 45 Euro fallen an. Diese müssen Sie in der Regel selbst zahlen.
Was kostet eine Fahrerkarte? Etwa 35 bis 45 Euro fallen an. Diese müssen Sie in der Regel selbst zahlen.

In der Regel ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Fahrerkarte beantragen wollen, die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Um bei der Behörde eine Fahrerkarte zu bestellen, müssen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, Ihren gültigen EU-Führerschein, Ihren Personalausweis und ein aktuelles Lichtbild vorlegen.

Auch bei DEKRA oder TÜV kann eine Fahrerkarte beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular für die Fahrerkarte finden Sie online. Beantragen müssen Sie die Karte jedoch persönlich in einem Service-Center.

Abhängig vom Bundesland, in dem Sie wohnhaft sind, müssen Sie, um eine Fahrerkarte zu beantragen, Kosten von etwa 35 bis 45 Euro aufbringen. Jeweils 12 Euro fallen hierbei als Gebühr für das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an. Da die Fahrerkarte als Voraussetzung zum Führen des Lkw gilt, muss der Fahrer sie in der Regel selbst bezahlen.

Haben Sie sie in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt, müssen Sie fünf Jahre lang keine neue Fahrerkarte beantragen. Für diese Dauer ist sie gültig. Unter Umständen ist es möglich, Ihnen die Karte auf dem Postweg zuzustellen. In diesem Fall fallen zusätzliche Gebühren von etwa 5 Euro für ein Einschreiben an.

Fahrerkarte verlängern oder erneuern

Ist die Fahrerkarte defekt, kann bei funktionierendem Fahrtenschreiber dennoch kurzzeitig gefahren werden.
Ist die Fahrerkarte defekt, kann bei funktionierendem Fahrtenschreiber dennoch kurzzeitig gefahren werden.

Frühestens sechs Monate vor Ablauf Ihrer Karte können Sie bei der Behörde einen Antrag stellen, die Fahrerkarte zu erneuern.

Wenn Sie einen Lkw fahren, ohne durch eine Fahrerkarte Ihre Identität nachzuweisen, etwa weil die Fahrerkarte abgelaufen ist, riskieren Sie hohe Bußgelder. Bis spätestens 15 Tage vor Ablauf der alten Karte sollten Sie daher einen Folgeantrag stellen.

Ein Bußgeld riskieren Sie auch, wenn Sie Ihre Fahrerkarte verloren haben und trotzdem weiterhin Fahrten antreten, ohne die Fahrten alternativ aufzuzeichnen. In diesem Fall und auch, wenn die Fahrerkarte defekt ist, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb einer Woche melden.

Erscheint auf der Anzeige des Fahrtenschreibers durch eine defekte digitale Fahrerkarte etwa „Fehler 50“, kann das bedeuten, dass die Karte ausgetauscht werden muss.

Wurde die Karte gestohlen, muss zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei folgen.

Die Kosten der neuen Fahrerkarte sind gleich denen der ersten Karte, sofern sie auf normalem Wege verlängert wurde. Muss eine Ersatzkarte ausgestellt werden, weil das Original etwa verloren wurde, können sich die Gebühren jedoch verdoppeln.

Um bei Verlust der Fahrerkarte weiterhin fahren zu können, müssen Sie vor und nach jeder Fahrt einen Ausdruck aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers erstellen und die darauf einzutragenden Angaben zur Fahrt mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Eine neue Karte ist schnellstmöglich zu beantragen.

Führerschein entzogen – was geschieht mit der Fahrerkarte?

Sollten Sie Ihren Führerschein verlieren oder Ihre Beschäftigung als Lkw-Fahrer aufgeben, müssen Sie Ihre Fahrerkarte nicht abgeben. Allerdings ist die Fahrerkarte nur in Verbindung mit Ihrem Führerschein gültig. Entzogen wird sie unter folgenden Umständen:

  • Sie ist gefälscht.
  • Ein anderer Fahrer benutzt Ihre Karte oder hat sie benutzt.
  • Sie wurde unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder mit gefälschten Dokumenten beantragt.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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