Bei Fahrerflucht zahlt die Versicherung den Schaden – oder?

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Laut dem Verein Auto Club Europa (ACE) wird ungefähr bei jedem fünften Unfall in Deutschland der Unfallort anschließend unerlaubt verlassen. Der Vorgang ist besser bekannt als Fahrerflucht oder auch Unfallflucht. Für den Geschädigten sind die kleinen und großen Schäden besonders ärgerlich. Denn nur selten werden bei einem Schaden mit Fahrerflucht Versicherungen die Kosten übernehmen.

FAQ: Zahlt bei einer Fahrerflucht die Versicherung?

Kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen, wenn eine Fahrerflucht vorliegt?

Ja, kann der Verursacher nicht ermittelt werden, tritt die Versicherung in der Regel nicht ein. Bei einer Vollkasko-Versicherung sieht das üblicherweise anders aus. Hier sind auch diese Schäden abgedeckt.

Ist das bei Personenschäden auch der Fall?

Nein, kann der Verursacher nicht ermittelt werden, übernimmt in der Regel der Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) die Entschädigung. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Tritt die Versicherung ein, wenn der Verursacher bekannt ist?

Ja, die Versicherung des Verursachers reguliert üblicherweise die Schäden. Es ist jedoch dann auch möglich, dass die Versicherung diese Kosten bis zu einer bestimmten Höhe vom Verursacher zurückfordert. Eine Rechtschutzversicherung muss zudem die Anwaltskosten nicht tragen.

Wer übernimmt die Versicherung?

Unfall mit Fahrerflucht - zahlt die Versicherung?
Unfall mit Fahrerflucht – zahlt die Versicherung?


Bei einem Unfall mit Fahrerflucht gibt es meist einen Geschädigten und einen Unfallverursacher. Je nachdem, welcher Part einem zufällt, gilt es verschiedene Punkte im Umgang mit der Versicherung zu beachten.

Wann zahlt die Versicherung des Geschädigten bei Fahrerflucht?

Wer zu seinem geparkten Wagen kommt und eine Schramme oder einen kleinen Schaden bemerkt, hat in den meisten Fällen Pech. Die Versicherung zahlt in der Regel nicht, so lange der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Denn dann kann dessen Haftpflichtversicherung den Sachschaden übernehmen.

Vorteil bei Vollkasko-Versicherung

Glücklich ist der eine oder andere Geschädigte, der über einen Vollkasko-Versicherungsschutz verfügt. Denn auch den Schaden mit Unfallflucht übernimmt die Versicherung, also die Vollkasko meist. Fahrerflucht führt in der Regel dann nicht dazu, dass der Versicherte auf den Kosten sitzen bleibt.

Eine Teilkasko hilft bei Fahrerflucht nicht. Sie ist Ansprechpartner bei einem Wildunfall oder bei Diebstahl.

So sollten Sie sich als Opfer einer Unfallflucht verhalten

Vollkasko oder Teilkasko? Bei Fahrerflucht ist die Art der Versicherung von großer Bedeutung
Vollkasko oder Teilkasko? Bei Fahrerflucht ist die Art der Versicherung von großer Bedeutung

Sie kommen zum Auto zurück und entdecken eine Schramme. Was nun? Informieren Sie die Polizei und dokumentieren Sie gegebenenfalls auch selbst die entstandenen Schäden. Hiernach sollten Sie den Schadensfall zusätzlich bei Ihrem Versicherer melden. Sind Sie nicht vollkaskoversichert, sollten Sie alles tun, um den Verursacher und seine Haftpflichtversicherung ausfindig zu machen. Sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Erfragen Sie, ob es in der Nähe des Unfallortes Leute gibt, die den Unfall beobachten konnten. Diese Zeugen könne wichtige Angaben machen. Eventuell haben sich bereits Zeugen der Fahrerflucht bei der Polizei gemeldet.

Ein Rechtsanwalt kann helfen

Lassen Sie nach Möglichkeit von einem unabhängigen Gutachter eine Schadengutachten erstellen. Eventuell wird auch ein Unfallgutachten benötigt. Ein Rechtsanwalt kann sich für Sie darum kümmern, dass Ihre Ausgaben für die Gutachter und auch die Anwaltskosten vom Verursacher übernommen werden.

Sollten Sie den Schaden nicht sofort, sondern erst verspätet bemerken, leiten Sie die beschrieben Schritte dennoch ein. So können Sie in der Regel gewährleisten, dass die Versicherung bei Fahrerflucht informiert wird und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Sonderfall: Fahrerflucht mit Personenschaden

Kommt es bei einem Unfall mit Fahrerflucht zu einem Personenschaden wird in Deutschland anders Verfahren. Wird der Verursacher nicht ermittelt, zahlt der Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) dem Verletzten eine Entschädigung. Damit soll sichergestellt werden, dass zumindest die Verletzungen nicht zu einer finanziellen Belastung werden. Der Verein wurde von den deutschen Kfz-Haftpflichtversicherten eingerichtet, um in derartigen Fällen einzuspringen.

Konsequenzen für den Unfallverursacher

Die Fahrerflucht infolge eines Unfalls kann teuer werden. Der Tatbestand der Unfallflucht kann gemäß Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe geahndet werden.
Der verursachte Schaden wird im ersten Schritt von der Haftpflichtversicherung übernommen. Doch im Anschluss wird die Haftpflichtversicherung Regressforderungen stellen. Bis zu 5.000 Euro kann die Versicherung dann zurückfordern.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung beim Verursacher vorhanden sein, muss diese im Falle der Fahrerflucht nicht die Kosten für einen Rechtsanwalt übernehmen.

Verfahren der Versicherung

Bis zu 5.000 Euro kann die Versicherung bei Fahrerflucht an Regressforderungen stellen
Bis zu 5.000 Euro kann die Versicherung bei Fahrerflucht an Regressforderungen stellen

Meldet der Verursacher den Schaden bei der Vollkasko-Versicherung, wird diese alle Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, erfragen. Sind die Angaben unwahr, kann das einen Verstoß gegen vertraglich festgelegte Verpflichtungen sein.
Im Falle der Wahrheitsfindung wir die Versicherung Regressforderungen stellen und höchstwahrscheinlich den Vertrag kündigen. Dieses Verfahren gilt in der Regel für jede Art der Versicherung

Wenn der Halter nicht selbst gefahren ist

Sollte der Unfallverursacher nicht der Halter des Wagens sein, wird die Haftpflichtversicherung sich zunächst an den Halter wenden. Denn nicht der Mensch, sondern das Auto ist in diesem Fall Gegenstand der Haftpflicht. Der Halter kann dann gegebenenfalls seinerseits Regress-Ansprüche an den Fahrer stellen.

Wurde das Auto gestohlen und mit dem gestohlenen Auto ein Unfall verursacht, übernimmt die Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen den eigenen und den Fremdschaden.

Kurz und kompakt: Wer zahlt bei Fahrerflucht?

BegebenheitWer zahlt in der Regel?
Fahrerflucht, Geschädigter ist teilkaskoversichertDie Versicherung zahlt nicht. Der Geschädigte muss die Kosten selbst übernehmen
Fahrerflucht, geschädigter ist vollkaskoversichertDie Versicherung übernimmt die Kosten
Fahrerflucht mit PersonenschadenDer Verein Verkehrsopferhilfe übernimmt die Kosten für die Behandlung der Verletzungen
Unfallverursacher wird ermitteltDie Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt die Kosten, stellt ggf. im Anschluss Regressforderungen an den Verursacher in Höhe von maximal 5.000 Euro
Tipp: Sie sind vollkaskoversichert und bemerken einen minimalen Schaden am Wagen? Wägen Sie gut ab, wie Sie vorgehen. Wird der Verursacher nicht ermittelt und Ihre Versicherung übernimmt den minimalen Schaden, kann es je nach Art zu einer steigenden Versicherungsprämie kommen. Es gibt Versicherungen, die für derartige Fälle einen extra Rabattschutz anbieten.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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