Laut dem Verein Auto Club Europa (ACE) wird ungefähr bei jedem fünften Unfall in Deutschland der Unfallort anschließend unerlaubt verlassen. Der Vorgang ist besser bekannt als Fahrerflucht oder auch Unfallflucht. Für den Geschädigten sind die kleinen und großen Schäden besonders ärgerlich. Denn nur selten werden bei einem Schaden mit Fahrerflucht Versicherungen die Kosten übernehmen.
FAQ: Zahlt bei einer Fahrerflucht die Versicherung?
Ja, kann der Verursacher nicht ermittelt werden, tritt die Versicherung in der Regel nicht ein. Bei einer Vollkasko-Versicherung sieht das üblicherweise anders aus. Hier sind auch diese Schäden abgedeckt.
Nein, kann der Verursacher nicht ermittelt werden, übernimmt in der Regel der Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) die Entschädigung. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ja, die Versicherung des Verursachers reguliert üblicherweise die Schäden. Es ist jedoch dann auch möglich, dass die Versicherung diese Kosten bis zu einer bestimmten Höhe vom Verursacher zurückfordert. Eine Rechtschutzversicherung muss zudem die Anwaltskosten nicht tragen.
Wer übernimmt die Versicherung?
Inhalt
Bei einem Unfall mit Fahrerflucht gibt es meist einen Geschädigten und einen Unfallverursacher. Je nachdem, welcher Part einem zufällt, gilt es verschiedene Punkte im Umgang mit der Versicherung zu beachten.
Wann zahlt die Versicherung des Geschädigten bei Fahrerflucht?
Wer zu seinem geparkten Wagen kommt und eine Schramme oder einen kleinen Schaden bemerkt, hat in den meisten Fällen Pech. Die Versicherung zahlt in der Regel nicht, so lange der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Denn dann kann dessen Haftpflichtversicherung den Sachschaden übernehmen.
Vorteil bei Vollkasko-Versicherung
Glücklich ist der eine oder andere Geschädigte, der über einen Vollkasko-Versicherungsschutz verfügt. Denn auch den Schaden mit Unfallflucht übernimmt die Versicherung, also die Vollkasko meist. Fahrerflucht führt in der Regel dann nicht dazu, dass der Versicherte auf den Kosten sitzen bleibt.
So sollten Sie sich als Opfer einer Unfallflucht verhalten
Sie kommen zum Auto zurück und entdecken eine Schramme. Was nun? Informieren Sie die Polizei und dokumentieren Sie gegebenenfalls auch selbst die entstandenen Schäden. Hiernach sollten Sie den Schadensfall zusätzlich bei Ihrem Versicherer melden. Sind Sie nicht vollkaskoversichert, sollten Sie alles tun, um den Verursacher und seine Haftpflichtversicherung ausfindig zu machen. Sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Erfragen Sie, ob es in der Nähe des Unfallortes Leute gibt, die den Unfall beobachten konnten. Diese Zeugen könne wichtige Angaben machen. Eventuell haben sich bereits Zeugen der Fahrerflucht bei der Polizei gemeldet.
Ein Rechtsanwalt kann helfen
Lassen Sie nach Möglichkeit von einem unabhängigen Gutachter eine Schadengutachten erstellen. Eventuell wird auch ein Unfallgutachten benötigt. Ein Rechtsanwalt kann sich für Sie darum kümmern, dass Ihre Ausgaben für die Gutachter und auch die Anwaltskosten vom Verursacher übernommen werden.
Sonderfall: Fahrerflucht mit Personenschaden
Kommt es bei einem Unfall mit Fahrerflucht zu einem Personenschaden wird in Deutschland anders Verfahren. Wird der Verursacher nicht ermittelt, zahlt der Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) dem Verletzten eine Entschädigung. Damit soll sichergestellt werden, dass zumindest die Verletzungen nicht zu einer finanziellen Belastung werden. Der Verein wurde von den deutschen Kfz-Haftpflichtversicherten eingerichtet, um in derartigen Fällen einzuspringen.
Konsequenzen für den Unfallverursacher
Die Fahrerflucht infolge eines Unfalls kann teuer werden. Der Tatbestand der Unfallflucht kann gemäß Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe geahndet werden.
Der verursachte Schaden wird im ersten Schritt von der Haftpflichtversicherung übernommen. Doch im Anschluss wird die Haftpflichtversicherung Regressforderungen stellen. Bis zu 5.000 Euro kann die Versicherung dann zurückfordern.
Verfahren der Versicherung
Meldet der Verursacher den Schaden bei der Vollkasko-Versicherung, wird diese alle Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, erfragen. Sind die Angaben unwahr, kann das einen Verstoß gegen vertraglich festgelegte Verpflichtungen sein.
Im Falle der Wahrheitsfindung wir die Versicherung Regressforderungen stellen und höchstwahrscheinlich den Vertrag kündigen. Dieses Verfahren gilt in der Regel für jede Art der Versicherung
Wenn der Halter nicht selbst gefahren ist
Sollte der Unfallverursacher nicht der Halter des Wagens sein, wird die Haftpflichtversicherung sich zunächst an den Halter wenden. Denn nicht der Mensch, sondern das Auto ist in diesem Fall Gegenstand der Haftpflicht. Der Halter kann dann gegebenenfalls seinerseits Regress-Ansprüche an den Fahrer stellen.
Kurz und kompakt: Wer zahlt bei Fahrerflucht?
Begebenheit | Wer zahlt in der Regel? |
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Fahrerflucht, Geschädigter ist teilkaskoversichert | Die Versicherung zahlt nicht. Der Geschädigte muss die Kosten selbst übernehmen |
Fahrerflucht, geschädigter ist vollkaskoversichert | Die Versicherung übernimmt die Kosten |
Fahrerflucht mit Personenschaden | Der Verein Verkehrsopferhilfe übernimmt die Kosten für die Behandlung der Verletzungen |
Unfallverursacher wird ermittelt | Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt die Kosten, stellt ggf. im Anschluss Regressforderungen an den Verursacher in Höhe von maximal 5.000 Euro |
Ich vermiete eine Gebäude in dem eine große Facharztpraxis untergebacht ist. Es gibt an der Einfahrt ein großes zwieflügeliges Metalltor, das tagsüber offen steht. Der eine Flüglk wurde unbemerkt von den Mietern durch ein herausfahrendes großes Fahrzeug, wahrscheinlich Kleintransporter Paketdienst beschädigt.Der Schaden wuerde am Nachmittag des Tages von den Mietern bemerkt und mir als Vermieter mitgeteilt.
Wer zahlt die Kosten für die Reparatur?.
Ich gehe davon aus, daß die Mieter hier eintreten müßen, wiel sie häufig von Paketzulieferern angefahren werden, was wegen des Rückwärts-ausfahrens unfallträchtig ist. Hier liegt zudem Fahrerflucht vor, muß ich das bei der Polizei melden?
Bruno