Wird eine Fahrerflucht im Führungszeugnis eingetragen?

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Wer sich nach einem Verkehrsunfall einfach aus dem Staub macht, weil er sich den damit zusammenhängenden Konsequenzen nicht stellen möchte, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat. Doch bedeutet dies automatisch, dass es zu einem Eintrag ins Führungszeugnis kommt, wenn Sie erwischt werden? Wann wird eine Fahrerflucht im Führungszeugnis eingetragen und wann nicht?

FAQ: Fahrerflucht im Führungszeugnis

Ergibt eine Fahrerflucht, dass Sie vorbestraft sind?

Nicht unbedingt. Zwar handelt es sich um einen Straftatbestand, aber ob Sie nach einer Fahrerflucht vorbestraft sind, hängt vom Strafmaß ab.

Wann wird eine Fahrerflucht ins Führungszeugnis eingetragen?

Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt, wenn die Fahrerflucht mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mit einer Freiheitsstrafe über drei Monaten geahndet wird.

Gelten diese Grenzen immer?

Nein. Wurde bereits eine andere Straftat in Ihr Führungszeugnis eingetragen, erfolgt bei allen weiteren Straftaten ebenfalls ein Eintrag. Das gilt unabhängig vom Strafmaß.

Was wird im Führungszeugnis festgehalten?

Einige Kraftfahrer fragen sich, ob eine Fahrerflucht in ihr polizeiliches Führungszeugnis eingetragen wird.
Einige Kraftfahrer fragen sich, ob eine Fahrerflucht in ihr polizeiliches Führungszeugnis eingetragen wird.


Unter der Führung des Bundesamtes für Justiz wird im sogenannten Bundeszentralregister ohne Ausnahme jede Verurteilung einer Person aufgenommen. Bei einem polizeilichen Führungszeugnis handelt es sich um einen Auszug aus diesem Register, was vor allem bei Bewerbungen um einen Job in der Sicherheitsbranche oder mit Kindern von Bedeutung ist.

Demzufolge müsste eine begangene Fahrerflucht automatisch im Führungszeugnis auftauchen, da es sich dabei um eine Straftat handelt. Dies kann so pauschal allerdings nicht gesagt werden. Denn das polizeiliche Führungszeugnis enthält weitaus weniger Eintragungen als das Bundeszentralregister. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit es zu einer Eintragung im Führungszeugnis kommt:

  • Die jeweilige Tat muss mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet worden sein.
  • Wurde eine Freiheitsstrafe verhängt, wird diese nur eingetragen, wenn sie über einen Zeitraum von drei Monaten hinausgeht.
Jegliche Sanktionen unterhalb dieser Grenze werden zwar im Bundeszentral­register eingetragen, tauchen im Führungszeugnis allerdings nicht auf. Sie gelten in einem solchen Fall also trotzdem als nicht vorbestraft. Damit stellt sich die Frage: Welche Strafe droht bei einer Fahrerflucht? Wird das Führungszeugnis um einen Eintrag reicher, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen oder nicht?

Fahrerflucht: Wann ein Eintrag ins Führungszeugnis droht

Wann ein Eintrag ins Führungszeugnis aufgrund einer Fahrerflucht stattfindet, ist unter anderem abhängig vom jeweiligen Strafmaß.
Wann ein Eintrag ins Führungszeugnis aufgrund einer Fahrerflucht stattfindet, ist unter anderem abhängig vom jeweiligen Strafmaß.

Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der umgangssprachlich auch als Unfall- oder Fahrerflucht bezeichnet wird, ist in § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) definiert. Demzufolge müssen unfallflüchtige Kraftfahrer mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Je nachdem, wie schwer der jeweilige Verkehrs­unfall war und welche Umstände außerdem eine Rolle spielten, kann dies das Strafmaß bei einer Fahrerflucht beeinflussen. Im Führungszeugnis taucht eine solche in der Regel also nur dann auf, wenn die genannten Grenzen überschritten wurden.

Wie so oft gibt es allerdings auch hier eine Ausnahmeregelung: Wurden Sie bereits im Vorfeld für eine andere Tat verurteilt und aufgrund dessen fand ein Eintrag ins Führungszeugnis statt, werden jegliche Strafen, die darauf folgen, ebenfalls eingetragen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Haben Sie sich also in der Vergangenheit etwas zuschulden kommen lassen, woraufhin es zu einem Eintrag kam, wird die von Ihnen begangene Fahrerflucht auch im Führungszeugnis eingetragen, wenn Ihnen eine Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen auferlegt wurde. Es empfiehlt sich, einen Anwalt aufzusuchen, wenn Anzeige wegen einer Unfallflucht gegen Sie erstattet wurde.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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