Fahrerflucht begangen: Das sind die Folgen

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Verkehrsunfälle geschehen schnell. Abgelenkte Fahrer oder Wetterbedingungen sind dabei die Hauptursachen. Ein Verkehrsunfall selbst ist zunächst für alle Beteiligten sehr ärgerlich. Noch ärgerlicher wird es, wenn einer der Beteiligten vom Unfallort verschwindet, ohne die Polizei informiert zu haben – also Fahrerflucht begangen hat. Die Konsequenzen für den Verursacher sind vielschichtig und meist drastisch.

FAQ: Fahrerflucht begangen

Wird Fahrerflucht als Straftat gewertet?

Ja, gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) machen sich Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von Unfallort entfernen, strafbar.

Kann es bei einem Wildunfall eine Fahrerflucht geben?

Nein, nach gesetzlicher Definition handelt es sich nicht um Fahrerflucht. Allerdings muss auch ein Wildunfall gemeldet werden. Tun Fahrer das nicht, kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen.

Welche Strafen drohen bei einer Fahrerflucht?

Eine Fahrerflucht hat neben Geld- oder Freiheitsstrafen auch drei Punkte in Flensburg zur Folge. Darüber hinaus kann die Versicherung Regressansprüche stellen.

Video: Wie wird Fahrerflucht bestraft?

Wann der Tatbestand „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ erfüllt ist, erfahren Sie hier.
Wann der Tatbestand „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ erfüllt ist, erfahren Sie hier.

Fahrerflucht begangen? Das sagt das Gesetz.

Wird Fahrerflucht begangen, erwarten den Täter meist harte Strafen.
Wird Fahrerflucht begangen, erwarten den Täter meist harte Strafen.


Die Fahrerflucht wird in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Dort heißt es im § 41 StGB „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, Absatz 1:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Um den strafrechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu entgehen, müssen also in jedem Fall die Personalien der Unfallbeteiligten ausgetauscht werden.
Sollte dies nicht möglich sein, darf der Verursacher den Unfallort erst nach einer laut StGB „angemessenen Wartezeit“ verlassen. Ansonsten hat er Fahrerflucht begangen.

Diese Wartezeit kann nicht pauschal definiert werden, richtet sich aber unter anderem nach Tageszeit und Wetterbedingungen und wird im Einzelfall als angemessen oder nicht angemessen wahrgenommen.

Bei einem Unfall mit einem parkenden Auto, das einen Parkschein o. Ä. hinter der Frontscheibe stecken hat, muss der Verursacher in der Regel das Ende der Parkzeit abwarten.

Was passiert außerdem, wenn man Fahrerflucht begeht?

Was passiert, wenn Fahrerflucht begangen wurde, regelt das Strafgesetzbuch (StGB).
Was passiert, wenn Fahrerflucht begangen wurde, regelt das Strafgesetzbuch (StGB).

Neben der Geldstrafe, die sich meist nach dem Einkommen des Täters richtet, und der Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, gibt es noch eine Reihe weitere Folgen, wenn Fahrerflucht begangen wurde. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen muss der Verursacher mit drei Punkten in Flensburg rechnen. Zudem drohen ein bis drei Monate Fahrverbot nach § 69 StGB.

In besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auch komplett entzogen werden.

Wurde in der Probezeit Fahrerflucht begangen, kommen zu den genannten Strafen auch probezeitrelevante Ahndungen auf den Verursacher zu. Die beinhalten eine Verlängerung der Probezeit um zwei auf insgesamt vier Jahre und die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Folgen für die Versicherung bei Fahrerflucht

Der Schaden am eigenen Fahrzeug wird in der Regel nicht von der Versicherung übernommen, sofern es sich um bei dem Schadensverursacher um einen Fahrerflüchtigen handelt. Sollte diese Person jedoch ermittelt werden, zahlt deren Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten. In der Folge stellt die Versicherung jedoch meist Regressansprüche, um sich das Geld vom Verursacher zurückzuholen.

Die Regressansprüche der Versicherung belaufen sich auf maximal 5.000 Euro.

Sollte der Verursacher eine Rechtsschutzversicherung haben und hat Fahrerflucht begangen, kann es passieren, dass diese nicht für den Anwalt für Verkehrsrecht, der im Verfahren eingesetzt wird, aufkommt.

Fahrerflucht begangen: Unterlassene Hilfeleistung bei Personenschaden

Wird bei einem Unfall mit Personenschaden Fahrerflucht begangen, ist dies unterlassene Hilfeleistung.
Wird bei einem Unfall mit Personenschaden Fahrerflucht begangen, ist dies unterlassene Hilfeleistung.

Kommt es bei einem Unfall zu Personenschäden macht sich der Verursacher der Unterlassenen Hilfeleistung schuldig, was nach § 323c StGB ebenfalls als Straftat gilt. Zudem können die Unfallopfer Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Verursacher, der Fahrerflucht begangen hat, machen

Voraussetzung ist, dass die Erste-Hilfe-Maßnahmen zumutbar sind.
Um eine Hilfeleistung zu erbringen oder andere hinzuzuholen, um Hilfebedürftige versorgen zu können, darf auch der Unfallort verlassen werden, ohne deswegen eine Strafe erwarten zu müssen. Das gilt auch dann, wenn in der Zeit beispielsweise die Polizei informiert wird.

Auch beim Unfall mit Tieren hat Fahrerflucht Konsequenzen

Bei einem Wildunfall kann juristisch keine Fahrerflucht begangen werden
Bei einem Wildunfall kann juristisch keine Fahrerflucht begangen werden

Im Fall der Unfallflucht und einem Sach- oder Personenschaden sind die Konsequenzen gesetzlich geregelt. Doch was passiert, wenn man Fahrerflucht begeht, nachdem ein Tier angefahren oder überfahren wurde?

Die Definition des § 142 StGB trifft im Falle eines Wildunfalls nicht zu, da Tiere vor dem Gesetz als Sache behandelt werden. Für eine Sachbeschädigung braucht es allerdings einen Besitzer. Da Wildtiere keinen Besitzer haben, handelt es sich bei einem solchen Unfall gesetzlich nicht um Fahrerflucht. Konsequenzen kann es für den Unfallfahrer dennoch haben, wenn er einfach weiterfährt. Denn das wäre ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Lässt er ein verletztes Tier am Unfallort, hat er zwar keine Fahrerflucht begangen, kann es als Tierquälerei gewertet und mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden.

Im Falle einer Fahrerflucht in Folge eines Wildunfalls kann sich die Versicherung weigern, die Kosten für die entstandenen Schäden zu übernehmen. Für die Schadenregulierung wird nämlich eine Unfallbescheinigung benötigt. Diese wird vom jeweiligen Förster oder Jagdpächter ausgestellt nachdem der Unfall gemeldet wurde.

Haben die Tiere einen Besitzer, wie beispielsweise Hunde oder Katzen, liegt in der Regel keine Fahrerflucht vor, da die Besitzer von Haustieren für deren Sicherheit zuständig sind. Doch auch hier kann in der Folge der Fahrerflucht der Tatbestand der Tierquälerei als erfüllt gelten.

Kurz und kompakt: Folgen der Fahrerflucht?

  1. Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
  2. Drei Punkte in Flensburg
  3. Regressansprüche der Versicherung bis 5.000 Euro
  4. Fahranfänger: Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar
  5. Mit Personenschaden: Ansprüche gegen den Verursacher auf Schadenersatz und Schmerzensgeld
  6. Bei einem Unfall mit Tieren: Strafe im Falle der Tierquälerei

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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