Fahren trotz Fahrverbot: Welche Strafe erwartet Unbelehrbare?

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Ein Fahrverbot kann für den Betroffenen eine erhebliche Einschränkung in Alltag und Berufsleben bedeuten. Von Zeit zu Zeit missachten einige Fahrer, denen ein solches auferlegt wurde, die Sanktion und fahren dennoch weiter mit dem Kfz. Nur kurz zum Bäcker, schnell zur Apotheke oder die Kinder zur Schule bringen, wird schon nichts passieren. Doch Vorsicht: Trotz Fahrverbot zu fahren ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Es drohen Ihnen weit schlimmere Konsequenzen, wenn Sie bei laufendem Fahrverbot trotzdem weiterhin Auto fahren.

Wichtige Informationen zum Fahrverbot

Strafenkatalog: Was passiert, wenn man trotz Fahrverbot Auto fährt?

Ver­gehenStrafeNeben­strafePunkte
Fahren trotz besteh­endem Fahr­verbot
... vor­sätz­lichbis 1 Jahr Frei­heits­strafeFahr­verbot
2
Führer­schein­entzug3
... fahr­lässigbis 6 Monate Frei­heits­strafe oder Geld­strafe bis 180 Tages­sätzeFahr­verbot2
Führer­schein­entzug3
als Kfz-Halter das Fahren trotz Fahrverbot zugelassen
... vor­sätz­lichbis 1 Jahr Frei­heits­strafeFahr­verbot
2
Führer­schein­entzug3
... fahr­lässigbis 6 Monate Frei­heits­strafe oder Geld­strafe bis 180 Tages­sätzeFahr­verbot2
Führer­schein­entzug3

FAQ: Fahren trotz Fahrverbot

Welche Strafe droht bei Fahren trotz Fahrverbot?

Fahren Sie trotz Fahrverbot, stellt dies eine Straftat dar. Diese wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert.

Wird der Halter auch belangt?

Überlässt ein Fahrzeughalter einem Fahrer, dem ein Fahrverbot auferlegt wurde, sein Fahrzeug, drohen auch diesem Sanktionen.

Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?

Sind Sie aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen und können vor Gericht einen Härtefall geltend machen, ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen.

Auto fahren trotz Fahrverbot kann gravierende Konsequenzen haben!

Fahren trotz 1 Monat Fahrverbot? Wegen dieser Straftat kann sogar eine Gefängnisstrafe drohen.
Fahren trotz 1 Monat Fahrverbot? Wegen dieser Straftat kann sogar eine Gefängnisstrafe drohen.

Bei einem Fahrverbot handelt es sich um eine besondere Führerscheinmaßnahme, die schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, aber auch Verkehrsstraftaten zur Folge haben können. Durch die Verhängung von einem ein- bis sechsmonatigen Fahrverbot steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund: Der Fahrer soll mit Nachdruck auf die Schwere des Verstoßes hingewiesen werden. Zu fahren, während ein Fahrverbot greift, zeigt daher häufig auch ein gewisses Maß an Uneinsichtigkeit.

Anders als beim Führerscheinentzug ist die Fahrerlaubnis des betroffenen Fahrers während der Ableistung des Fahrverbots zwar nicht gänzlich aufgehoben. Die Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu führen, ruht jedoch während des Fahrverbots. Wenn Betroffene weiterhin fahren trotz Fahrverbot, kann auch deshalb eine entsprechende Strafe drohen, denn:

Beim Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat erfüllt, nämlich das Fahren ohne (gültige) Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Wenn Sie während der Ableistung von einem Fahrverbot trotzdem beim Fahren ertappt werden, droht gemäß StVG eine bis zu einjährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Bei fahrlässiger Begehung ist eine Freiheitsstrafe bis sechs Monate oder eine Geldstrafe bis 180 Tagessätze möglich.

Mögliche Nebenstrafen beim Fahren trotz Fahrverbot

1 Monat Fahrverbot und trotzdem fahren? Sogar das Auto kann eingezogen werden!
1 Monat Fahrverbot und trotzdem fahren? Sogar das Auto kann eingezogen werden!

Beim Fahren im laufenden Fahrverbot ist eine Strafe nicht nur in Form von Freiheits- oder Geldstrafe möglich. Hinzu kommen können wie in anderen Strafverfahren auch weitere Nebenstrafen. Das zuständige Gericht kann hierbei in Strafverfahren, die mit Verkehrsvergehen in Zusammenhang stehen, zwischen zwei Nebenstrafen wählen:

  1. Fahrverbot bis sechs Monate oder
  2. Entziehung der Fahrerlaubnis

Je nachdem, welche Nebenstrafe im Einzelfall bestimmt wird, hat das Fahren trotz Fahrverbot auch Punkte in Flensburg zur Folge. Straftaten, die nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, gehen in der Regel mit der Eintragung von zwei Punkten einher. Bei Straftaten mit Führerscheinentzug werden drei Punkte eingetragen.

Darüber hinaus kann gemäß § 21 Absatz 3 StVG auch das Fahrzeug, mit Sie gefahren sind, beschlagnahmt und eingezogen werden.

Sanktionen für Fahrzeughalter: Nicht nur das Fahren bei Fahrverbot kann geahndet werden!

Nicht nur Personen, die fahren trotz eines bestehenden Fahrverbotes, können auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes belangt werden. Auch der Halter des Fahrzeugs, mit dem ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren wurde, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Für ihn sind dieselben Strafen vorgesehen, wenn er (vorsätzlich oder fahrlässig) zulässt, dass Dritte mit seinem Auto fahren trotz laufendem Fahrverbot.

Fahrverbot in Deutschland: Ist das Fahren im Ausland dennoch gestattet?

Ins Ausland fahren mit Fahrverbot in Deutschland? Je nach Reiseland drohen strenge Sanktionen.
Ins Ausland fahren mit Fahrverbot in Deutschland? Je nach Reiseland drohen strenge Sanktionen.

In aller Regel greifen Sanktionen wie Fahrverbote nur innerhalb des jeweiligen Hoheitsgebiets. Es kann jedoch einen wesentlichen Unterschied machen, ob ein Fahrer mit Wohnsitz in Deutschland ein Fahrverbot auf dem Bundesgebiet erhält oder aber ein ausländischer Fahrer. Während ausländische Fahrer trotz einem Fahrverbot, das in Deutschland verhängt wurde, in der Regel in ihrem Heimatland weiterhin fahren dürfen, kann ein deutscher Bürger je nach Reiseland mit teils empfindlichen Strafen rechnen.

Kann der Führerschein bei Fahrten ins Ausland nicht vorgewiesen werden, weil dieser bei deutschen Behörden in Verwahrung ist, kann zumindest ein Bußgeld drohen. Stellen die Behörden fest, dass im Heimatland ein Fahrverbot besteht und trotzdem gefahren wurde, kann im Einzelfall auch ein Strafverfahren eingeleitet werden. Je nach Reiseland können dann auch Freiheits- und Geldstrafen drohen. Im Zweifel sollte das Fahrverbot daher auch im Ausland beachtet werden.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Sie unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2015. Ihre über die Jahre ausgebaute Expertise im Verkehrsrecht nutzt sie, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

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